Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

Sie haben eine Kontrollbeanstandung erhalten?

Bitte beachten Sie: Um alle beanstandeten Fahrgäste gleich zu behandeln, werden Einsprüche ausschließlich auf Grundlage der bestehenden Beförderungsbedingungen geprüft. Wenn Sie bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültiges Ticket angetroffen wurden, müssen Sie das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro bezahlen.

Ausnahme: Sie haben Ihren gültigen persönlichen – auf Ihren Namen ausgestellten – Fahrausweis nur vergessen. Dann können Sie diesen persönlichen Fahrschein über die Upload-Funktion im EBE-Kontaktformular übermitteln oder in unseren MVG-Kundencentern innerhalb von 14 Tagen nachreichen und bezahlen nur 5 Euro.

Fragen und Antworten zum erhöhten Beförderungsentgelt:

Wann muss ich meine Fahrkarte in Bus und Tram kaufen oder entwerten?

Bei Bus und Tram muss bereits beim Einstieg der Fahrausweis gekauft oder entwertet werden. Unmittelbar an jedem Einstieg sind deshalb auch die Entwerter angebracht. Ein Fahrgast, der ein Fahrzeug betritt und nicht unverzüglich eine Fahrkarte kauft, am Entwerter vorbeigeht, davor stehen bleibt oder sich hinsetzt, hat sich keine gültige Fahrkarte beschafft und muss bei einer Kontrolle 60 EUR bezahlen. Es ist deshalb empfehlenswert, schon vor dem Einsteigen die Fahrkarte oder das Geld bereitzuhalten.

Die Fahrscheinprüfer ermöglichen es jedem Fahrgast, sein Ticket unverzüglich beim Einsteigen zu kaufen oder zu entwerten. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist entscheidend. Diese findet immer zu einem Zeitpunkt statt, zu dem der Fahrausweis bereits gültig sein muss.

Was kann ich machen, wenn der Fahrkartenautomat defekt ist? 

In den meisten Fällen gibt es im MVG-Netz mehrere Möglichkeiten, sich einen Fahrschein zu kaufen. So verfügt jeder U-Bahnhof über mehrere Automaten und oft auch Verkaufsstellen (Kioske). Auch jede Tram hat zwei Automaten an Bord. Daher ist die Frage genau genommen nur für Busse der MVG relevant, wo es nur einen Automaten im Fahrzeug gibt.

Wenn der Automat im Bus defekt ist, gilt folgende Ausnahmeregelung: Der Fahrgast informiert das Fahrpersonal über den defekten Automaten, um klarzustellen, dass er beabsichtigt, ein Ticket zu kaufen. Das Fahrpersonal meldet den Defekt über Funk an die Zentrale (sofern noch nicht erfolgt). Der Fahrgast kann anschließend bis zur ersten Umsteigehaltestelle seiner beabsichtigten Fahrt mitfahren und muss hier einen Fahrausweis für die gesamte Fahrstrecke erwerben und entwerten.

Wo und wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?

1. Einzahlung an unseren MVG-Automaten

Die Einzahlung an MVG -Automaten ist der einfachste und schnellste Weg, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten.

  • Bitte drücken Sie die easy-Taste oder den Button »Barcode scannen« auf dem Bildschirm zur Aktivierung des Scanners.
  • Danach halten Sie den Barcode, der sich oben rechts auf der Kontrollbeanstandung befindet, vor den Scanner des Automaten und folgen den weiteren Anweisungen auf dem Display.


Sie haben die Wahl zwischen Bareinzahlung sowie Zahlung per Giro-, Visa- oder MasterCard.

Einzahlung am Automaten

2. Bezahlung per Banküberweisung

Natürlich können Sie den Betrag auch überweisen.

Bankverbindung:

HypoVereinsbank München
IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC: HYVEDEMMXXX

Empfänger: MVG mbH
Referenz: Hier unbedingt die Belegnummer eintragen (beginnend mit X01 ...).

3. Bezahlung im MVG Kundencenter

Wenn Sie entsprechende Wartezeit einplanen, können Sie auch in einem unserer Kundencenter bezahlen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend die Einzahlung am Automaten - das geht einfach und schnell!

Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?

Wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch an:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Das Pflichtfeld mit der Belegnummer füllen Sie in diesem Fall nur mit "X01" aus, da Sie die vollständige Nummer ja nicht kennen.

Warum habe ich eine Mahnung von der MVG oder eine Rechnung von einem Inkassobüro bekommen?

Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 14 Tage Zeit zu bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von der MVG.

Wenn dann nach 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist - darauf wurden Sie in der Mahnung hingewiesen - geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:

Creditreform München
Machtlfingerstraße 13
81379 München
Tel.: 089 189293934
Mail: inkasso@muenchen.creditreform.de

Ich möchte mich über die Fahrscheinkontrolle beschweren, an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch unter Angabe der Belegnummer an:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ich wurde ohne Fahrschein angetroffen. Werde ich angezeigt?

Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch wird parallel zur zivilrechtlichen Forderung Strafantrag erstattet (§ 265a, StGB).

Wer ist der Ansprechpartner bei Strafanzeigen?

Wenn bereits Strafanzeige erstattet wurde, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).

Wie kann ich erfahren, wieviel ich Ihnen schulde?

Wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch unter Angabe der Belegnummer an:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Warum kann ich meinen Einspruch / meine Beschwerde nicht telefonisch einlegen?

Hier gibt es mehrere Gründe: Zum Beispiel können wir nur Ihre schriftliche Darstellung unverfälscht direkt Ihrem Vorgang zuordnen. Zudem können wir nur so missbräuchliche Anrufe bzw. Informationsbeschaffung durch Dritte ausschließen (unsere postalische Antwort geht ja wieder direkt an Sie).

Welches Ticket kann ich nachträglich vorzeigen?

Sollten Sie einmal bei einer Kontrolle Ihren gültigen, persönlichen und auf Ihren Namen ausgestellten Fahrausweis nicht dabei haben, können Sie die Vorlage innerhalb von 14 Tagen nachholen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 EUR auf 5 EUR.

Aber beachten Sie bitte: Vergesslichkeit zieht beim übertragbaren Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 EUR nach sich! Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da zur selben Zeit auch ein anderer den Fahrausweis nutzen könnte.

Welche personenbezogenen Daten von mir werden gespeichert und zu welchem Zweck?

Es werden Ihre persönlichen Angaben (Anrede, Name, Vorname, Geburtstort, Geburtsdatum, Anschrift), fahrtrelevante Daten (Beanstandungsgrund, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Zielhaltestelle auf der Linie, Datum und Uhrzeit der Kontrolle), Daten zu geleisteten und ausstehenden Zahlungen sowie Angaben zum Bearbeitungsstand gespeichert.

Wir speichern diese Daten zu Zwecken einer Kontrollbeanstandung bzw. der Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen der MVG für Kontrollbeanstandungen unter www.mvg.de/datenschutz-ebe.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Daten zu geleisteten Zahlungen werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten 10 Jahre lang aufbewahrt. Alle anderen personenbezogenen Daten werden spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Erhebung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Geltendmachung/Abwehr von rechtlichen Ansprüchen erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen der MVG für Kontrollbeanstandungen unter www.mvg.de/datenschutz-ebe.

S-Bahn und DB

Bei Fragen im Zusammenhang mit Kontrollbeanstandungen und Fahrpreisnacherhebungen bei S-Bahn und DB wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn.

 

Datenschutz

Die Datenschutzhinweise der MVG für Kontrollbeanstandungen finden Sie hier.

Schriftlicher Kontakt

Bitte beachten Sie: unter dieser Adresse kein Parteiverkehr

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München

 Kontaktformular

Einzahlung am Automaten

Das erhöhte Beförderungsentgelt können Sie einfach und schnell an unseren MVG-Ticket-Automaten einzahlen!

 

Wie lautet die Bankverbindung?

Natürlich können Sie den Betrag auch überweisen.

Unsere Bankverbindung:

HypoVereinsbank München
IBAN:
DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC:
HYVEDEMMXXX

Empfänger: MVG mbH
Referenz: Hier unbedingt die Belegnummer eintragen (beginnend mit X01 ...)

Wo finde ich die Belegnummer bzw. den Barcode?

 

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