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1.1. Die Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) bietet über die App TicketLab MVG den Kauf von HandyTickets im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) an („Service“). Es gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sowie Fahrpreise des MVV Gemeinschaftstarifs, insbesondere die Vertragsbedingungen für das HandyTicket gemäß Anlage 7 des MVV Gemeinschaftstarif in der jeweils aktuellen Fassung. Hierauf wird verwiesen. Der Verkauf der HandyTickets bestimmt sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende AGB von Kunden werden zurückgewiesen, auch wenn die MVG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.2. Der Kunde akzeptiert durch jede Inanspruchnahme der Services, die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
2.1. Damit der Kunde TicketLab MVG nutzen kann, muss er sich bei der App TicketLab MVG anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Kunden zu verwendeten Benutzername und Passwort. Benutzername und Passwort erhält der Kunde mit Registrierung. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH, sofern der Kunde nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Services beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der Kunde nur die zusätzliche Nutzung von TicketLab MVG im M-Login freischalten. Der Kunde kann die App TicketLab MVG nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er auch weiterhin den M-Login verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Logins verwiesen.
2.2. Kunde kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3. Die Registrierung ist für den Kunden kostenfrei.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner für die Durchführung des Vertrages erheblichen Daten (Name, Adresse und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer) unverzüglich anzupassen. Andernfalls ist die MVG berechtigt, vom Kunden die Kosten zu verlangen, die aufgrund seiner fehlerhaften oder unvollständigen Daten im M-Login entstanden sind.
2.5. Der Vertragstext wird von den MVG elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die Vertragstexte ab Registrierung in der App TicketLab MVG über „Mein Profil“ unter „Rechtliches ► Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die gekauften HandyTickets erhält der Kunde in der App TicketLab MVG über „Meine Tickets“ unter „Tickethistorie“.
3.1. Der Kunde kann ein HandyTicket über die TicketLab MVG kaufen. Eine Pflicht der MVG zum Verkauf eines HandyTickets ergibt sich hieraus nicht.
3.2. Die Angebote der MVG in derTicketLab MVG sind unverbindlich. Der Kunde unterbreitet der MVG ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, indem die Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „Ticket kaufen für x € “ oder „x Streifen entwerten“ bzw. „Streifenkarte kaufen x € und x Streifen entwerten“ abschickt. Alternativ kann der Kunde der MVG das gewünschte HandyTicket auch zunächst im Warenkorb ablegen und dann die Bestellung abschicken, soweit es sich um keine Streifenkarte handelt. Die MVG bestätigt dem Kunden in jedem Fall unverzüglich den Eingang der Bestellung durch das Versenden einer Bestellbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt aber keine Annahme des vom Kunden gemachten Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der MVG durch Bereitstellung des HandyTickets in der Ticketübersicht zustande. Die Bereitstellung ist erfolgt, wenn das HandyTicket in „Meine Tickets“ erscheint.
3.3. Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der Übersichtsseite vor Abgabe seines Angebots erkennen.
4.1. Mit dem Erwerb eines HandyTickets ist der Kunde verpflichtet, das Entgelt für das HandyTicket an die MVG zu zahlen („Entgelt“). Das Entgelt ist sofort fällig.
4.2. Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt.
4.3. Die in der App TicketLab MVG angezeigten Preise sind brutto-Preise.
4.4. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
4.5. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Der Einzug des Entgelts über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Erwerb des HandyTickets. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
5.1. Den MVG steht es frei, das Entgelt von einem Zahlungsdienstleister einziehen zu lassen oder die entsprechende Forderung an diesen abzutreten. Gegenwärtig werden sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit TicketLab MVG an die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (LogPay) abgetreten (Abtretungsanzeige), sofern der Kunde die Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren ausgewählt hat. Der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt daher durch die LogPay. Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden sind ausschließlich an die LogPay zu leisten.
5.2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) über den M-Login der Stadtwerke München GmbH mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.
5.4. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5.5. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.1. Die Zahlung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
6.2. Für die Kreditkartenzahlung müssen über den M-Login der Stadtwerke München GmbH die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst werden:
6.3. Der Kunde ist Inhaber der Kreditkarte oder hat die Einwilligung des Inhabers zur Belastung der Kreditkarte. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.
6.4. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die vom Kunden angegebenen Kartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers geprüft. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wird der Kunde hierüber informiert. Bei Hinterlegung der Kreditkarte wird ein Euro zur Überprüfung der Kreditkarte hinterlegt. Die Reservierung wird von der die Kreditkarte ausgebenden Zahlungsdienstleister nach spätestens 30 Tagen automatisch aufgehoben.
6.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
6.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.
7.1. Beide Parteien können den Vertrag über die Nutzung der App mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der App auf dem Smartphone des Kunden stellt keine Kündigungserklärung des Kunden dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.
7.2. Ist der Kunde über die App Vertragsverhältnisse eingegangen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nicht erfüllt sind, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Die MVG ist nicht verpflichtet, an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann der Kunde, der Verbraucher ist, bei der "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp),
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon: 030/644 99 33-0, Telefax: 030/644 99 33 10, E-Mail: kontakt@soep-online.de, https://www.soep-online.de die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an die MVG gewandt hat und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
9.2. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.
9.5. Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter htttps://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html
Die Kontaktdaten für alle Belange und Beschwerden zur TicketLab MVG (HandyTicket) lauten:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
Telefon: 0800 344 226 600
E-Mail: anfragen@mvg.de
Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an anfragen@mvg.de
Die U4 fährt bis auf Weiteres ganztags mit langen Zügen (6 Wagen) im 10-Minuten-Takt. Kurzfristig - etwa bei personellen Engpässen - kann es zu einzelnen Ausfällen kommen. Bitte nutzen Sie im Abschnitt Max-Weber-Platz <> Theresienwiese auch die parallel verkehrende U5.
Im öffentlichen Nahverkehr besteht bundesweit eine Maskenpflicht. Bedecken Sie daher Mund und Nase, wenn Sie mit U-Bahn, Tram und Bus unterwegs sind. Die Maskenpflicht gilt auch in allen Bereichen der U-Bahnhöfe und Haltestellen. Halten Sie außerdem Abstand zu anderen Fahrgästen sowie zu unseren Mitarbeiter*innen und beachten Sie die Hygieneregeln.
Bitte bedenken Sie, dass ab Montag, 18. Januar bis auf Weiteres die ausschließliche Verwendung von FFP2-Masken zwingend vorgeschrieben ist.
Wearing a face covering is mandatory on public transport. Thus you have to cover your mouth and nose when travelling by underground, tram and bus. Masks are mandatory in all areas of the underground stations and stops as well. Please also keep your distance to other passengers and our staff and observe the hygiene rules.
Please note that you must wear a FFP2 mask from Monday, 18 January until further notice.
Wegen Umbauarbeiten am Sendlinger Tor beginnt der 20-Minuten-Takt auf der U1 und U2 von Freitag, 29. Januar mit Sonntag, 7. März 2021 montags mit freitags bereits um ca. 22:30 Uhr. An den Bahnhöfen Stiglmaierplatz, Hauptbahnhof, Sendlinger Tor und Fraunhoferstraße fahren die Züge teils von anderen Bahnsteigen als gewohnt ab. An Samstagen und Sonntagen fährt die U1 im 10-Minuten-Takt zwischen Olympia-Einkaufszentrum und Hauptbahnhof sowie im 12-Minuten-Takt zwischen Kolumbusplatz und Mangfallplatz. Die U2 fährt im 10-Minuten-Takt zwischen Feldmoching und Hauptbahnhof sowie im 12-Minuten-Takt zwischen Hauptbahnhof und Messestadt Ost. Die Fahrten der U8 entfallen.
Angesichts der aktuell gültigen nächtlichen Ausgangssperren sowie der Einschränkungen in Gastronomie und Nachtleben fahren alle U-Bahnlinien ab Freitag, 18. Dezember 2020 bis auf Weiteres nach dem sonntags mit donnerstags gültigen Fahrplan. Die zusätzlichen Fahrten in den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag sowie vor Feiertagen entfallen.
Wegen Umbauarbeiten am Sendlinger Tor ist der Betrieb der U3 und U6 von Samstag, 9. Januar mit Donnerstag, 28. Januar 2021 zeitweise eingeschränkt. An den Wochenenden Samstag/Sonntag, 09./10. Januar, 16./17. Januar und 23./24. Januar verkehrt samstags ab ca. 21:00 Uhr und sonntags ganztägig im Abschnitt Odeonsplatz <> Goetheplatz ein Pendelzug im 15-Minuten-Takt mit reduzierter Kapazität. Die U3 fährt Moosach <> Münchner Freiheit im 10-Minuten-Takt sowie Goetheplatz <> Fürstenried West im 15-Minuten-Takt. Die U6 fährt Garching-Forschungszentrum <> Odeonsplatz und Implerstraße <> Klinikum Großhadern im 10-Minuten-Takt. Montags mit donnerstags ab ca. 23:00 Uhr fährt die U3 auf dem gesamten Linienweg im 20-Minuten-Takt, die U6 ist zwischen Münchner Freiheit und Implerstraße unterbrochen.
Ab Montag, 30. November 2020 wird der erste Teilabschnitt der erneuerten Gleiskreuzung am nördlichen Bahnhofplatz sowie die Strecken entlang der Arnulfstraße und Dachauer Straße wieder in Betrieb genommen. Die Gleise in der Prielmayerstraße bleiben aufgrund eines Bauwerksschadens an einer unter der Tramtrasse liegenden Passage bis auf Weiteres gesperrt. Die Tramlinien 12, 16, 27 und 28 kehren damit auf ihre regulären Linienwege zurück, bei den Tramlinien 17, 19, 20, 21, 29, N17, N19 und N20 kommt es weiterhin zu Änderungen in der Linienführung. Ab Sonntag, 13. Dezember 2020 beginnt außerdem die Sanierung der Ludwigsbrücke, was die Sperrung der Tramgleise zwischen Max-Weber-Platz und Isartor zur Folge hat.
Angesichts der aktuell gültigen nächtlichen Ausgangssperren sowie der Einschränkungen in Gastronomie und Nachtleben fahren alle Nachtlinien ab Freitag, 18. Dezember 2020 bis auf Weiteres nach dem sonntags bis donnerstags gültigen Fahrplan. Die sonst üblichen Taktverdichtungen in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag sowie vor Feiertagen entfallen.
Wegen Fernwärmebauarbeiten in der Paul-Heyse-Straße werden die Buslinine 68 und X98 von Montag, 18. Januar mit vsl. Freitag, 17. September 2021 zwischen den (H) Hauptbahnhof Süd und Goetheplatz umgeleitet. Die (H) Hauptbahnhof Süd ist um ca. 100 Meter vor den Eingang zum Intercity-Hotel zurückverlegt, die (H) Holzkirchner Bahnhof und Georg-Hirth-Platz entfallen. Die (H) Beethovenplatz ist in die Goethestraße, südlich der Einmündung Beethovenstraße, verlegt.
Wegen Fernwärmebauarbeiten in der Thalkirchner Straße wird die Buslinie 62 > Rotkreuzplatz von Montag, 18. Januar mit vsl. Freitag, 21. Mai 2021 zwischen den (H) Kapuzinerstraße und Tumblingerstraße umgeleitet. Die (H) Kapuzinerstraße ist über die Kreuzung zur Haltestelle der Buslinien 58 / X98 (vor Penny) verlegt, die (H) Zenettistraße, Ehrengutstraße und Lagerhausstraße entfallen. In Fahrtrichtung Ostbahnhof kann die (H) Ehrengutstraße nicht bedient werden, die (H) Zenettistraße ist um wenige Meter nach vorne verlegt.
Wegen Bauarbeiten (Errichtung eines Schulgebäudes) ist die (H) Ratzingerplatz der Buslinien 63 > Rotkreuzplatz, 136 > Wolfratshauser Straße und N41 > Feldmoching Bf. bis auf Weiteres aufgehoben. Bitte nutzen Sie stattdessen die ca. 150 Meter zurück liegende (H) Aidenbachstraße.
Wegen Bauarbeiten werden die Buslinien 68 und 100 > Hauptbahnhof von Sonntag, 13. Dezember 2020 mit vsl. Donnerstag, 29. Juli 2021 zwischen den (H) Königsplatz und Hauptbahnhof Nord umgeleitet. Die (H) Elisenstraße kann nicht bedient werden.
Wegen Bauarbeiten ist die (H) Flößergasse der Buslinie 134 > Theresienhöhe von Dienstag, 25. August 2020 bis vsl. Ende August 2022 um die Ecke in die Steinerstraße verlegt.
Wegen Fernwärmebauarbeiten in der Baierbrunner Straße wird die Buslinie 136 > Wolfratshauser Straße von Montag, 11. Januar mit vsl. Freitag, 19. März 2021 zwischen den (H) Obersendling und Wolfratshauser Straße umgeleitet. Die (H) Siemenswerke, Baierbrunner Straße und Carola-Neher-Straße können in dieser Fahrtrichtung nicht bedient werden.
Wegen des aktuellen Lockdowns und der damit verbundenen Sperrung des Möbel-Höffner-Geländes endet die Buslinie 143 noch bis vsl. Sonntag, 11. April 2021 vorzeitig an der (H) Hans-Steinkohl-Straße. Die (H) Freiham Möbel Höffner kann nicht bedient werden.
Die Deutsche Bahn AG erneuert bis Anfang 2021 den Lift vom Zwischengeschoss zum Bahnsteig Gleis 5/6 (Abfahrt S2 Erding, S4 Trudering, S6 Ebersberg und S8 Flughafen). Aus diesem Grund besteht in diesem Zeitraum kein barrierefreier Zugang zwischen diesem Bahnsteig und der U5, der Tram sowie den Bussen. Um die stadtauswärts fahrenden Züge zu erreichen fahren Sie bitte zunächst mit den Zügen von Gleis 1-3 zum Rosenheimer Platz und steigen dort in die Gegenrichtung um.
Ab Montag, 28.12. fahren Tram und Bus auf allen Linien bereits ab ca. 20.30 Uhr im 20-Minuten-Takt. Der „Takt 10 bis 10“ wird wegen der Ausgangssperre ausgesetzt.
770 Rolltreppen und 177 Aufzüge werden von der MVG betrieben, mit einer Verfügbarkeitsrate von über 95 %. Die hier gelisteten Anlagen werden zu Ihrer Sicherheit gerade turnusmäßig gewartet oder einer TÜV-Abnahme unterzogen - einige sind baustellenbedingt außer Betrieb oder müssen nach vielen Betriebsjahren ersetzt werden. Nur in wenigen Fällen liegt ein Defekt vor, der dann so schnell wie möglich durch unser Serviceteam behoben wird. Fahrgästen, die auf Lift oder Rolltreppen angewiesen sind, möchten wir mit unserer Übersicht helfen, ihre Reiseroute entsprechend zu planen.
Stationsliste alphabetisch sortiert:
Die SWM erneuern in den nächsten Jahren insgesamt 45 Aufzüge. Jeder Lift fällt dann für etwa 4 bis 5 Wochen aus. Fahrgäste, die auf einen Aufzug angewiesen sind, müssen sich in dieser Zeit umorientieren. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wann und wo die nächsten Arbeiten anstehen und welche Alternativen es für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gibt.
Ostbahnhof: Kein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Gleis 5/6
Die Deutsche Bahn AG erneuert bis Anfang 2021 den Lift vom Zwischengeschoss zum Bahnsteig Gleis 5/6 (Abfahrt S2 Erding, S4 Trudering, S6 Ebersberg und S8 Flughafen). Aus diesem Grund besteht in diesem Zeitraum kein barrierefreier Zugang zwischen diesem Bahnsteig und der U5, der Tram sowie den Bussen. Um die stadtauswärts fahrenden Züge zu erreichen fahren Sie bitte zunächst mit den Zügen von Gleis 1-3 zum Rosenheimer Platz und steigen dort in die Gegenrichtung um. Informationen der DB / S-Bahn München
Das IsarCardAbo ist das günstige Ticket für alle, die regelmäßig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV unterwegs sind. Mit dem IsarCardAbo können Sie im von Ihnen gewählten Gültigkeitsbereich so oft und so lange fahren, wie Sie wollen.
Die IsarCard9Uhr im Abo ist das günstige Ticket für alle, die regelmäßig lieber außerhalb der Rushhour mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Mit der IsarCard9Uhr im Abo können Sie jeweils montags bis freitags ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig im von Ihnen gewählten Gültigkeitsbereich so oft und so lange fahren, wie Sie wollen. Allerdings: Die IsarCard9Uhr im Abo ist nicht gültig während der Sperrzeiten von Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr. Die Sperrzeit gilt auch in den Schulferien.
Sie zählen zur Generation 65 plus, sind gern aktiv und immer unterwegs? Dann passt die IsarCard65 im Abo bei der MVG perfekt zu Ihnen. Mit der IsarCard65 im Abo gibt es keine Sperrzeit mehr: Sie ist an allen Tagen des Jahres uneingeschränkt gültig! Im gewählten Gültigkeitsbereich können Sie damit so oft und so lange fahren, wie Sie wollen.
Das Jahresticket verbindet maximale Mobilität mit einem minimalen Preis.
Ob zur Schule oder für den Weg zur Ausbildungsstätte, ob in den Ferien, am Wochenende oder am Abend – das 365-Euro-Ticket MVV gilt im gesamten MVV-Gebiet rund um die Uhr. Und das für nur einen Euro pro Tag!
Die IsarCardSchule I ist das günstige Ticket für das gesamte Schuljahr für alle Schüler bis einschließlich 14 Jahre, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Schule fahren. Und obendrauf gibt es bei rechtzeitiger Bestellung unbegrenzte Freifahrt für das Gesamtnetz im MVV während der 6-wöchigen Sommerferien gratis dazu!
Die IsarCardSchule II ist das günstige Ticket für das gesamte Schuljahr für alle Schüler ab 15 Jahre, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Schule fahren. Und obendrauf gibt es bei rechtzeitiger Bestellung unbegrenzte Freifahrt für das Gesamtnetz im MVV während der 6-wöchigen Sommerferien gratis dazu!
Für alle Studenten, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre.
Die IsarCardAusbildung ist das günstige 12-Monats-Ticket für alle, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Ausbildungsstätte fahren. Und obendrauf gibt es 6 Wochen lang am Ende des Vertragsjahres das Gesamtnetz des MVV gratis dazu.
Liebe Fahrgäste,
in gedrucker Form liegen die Minifahrpläne in unseren Kundencentern für Sie aus. Mit einer Downloadmöglichkeit der Pläne, so wie Sie es in den letzten Jahren gewohnt waren, rechnen wir in den nächsten Tagen. Wir werden dann an dieser Stelle einen entsprechenden Link zur Website des MVV einbinden.
Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Ihre MVG
Hier finden Sie zu jeder MVG Haltestelle den richtigen Plan. Einfach in das Suchfeld die ersten Buchstaben der gesuchten Haltestelle eintippen und dann aus der Vorschlagliste wählen:
Für Aushangfahrpläne der S-Bahn oder von Regionalbuslinien klicken Sie bitte hier
►Aushangfahrpläne
Hier erhalten Sie die Original-Aushangfahrpläne aller MVG Verkehrsmittel (U-Bahn, Tram, Metro-, Express-, Stadt- und Taxibusse bis einschließlich Linie 199) zum Nachlesen oder Ausdrucken. Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampe sind entsprechend gekennnzeichnet.
►Haltestellen-Übersichtsplan
An stark frequentierten, weitläufigen oder unübersichtlichen Bus- und Tram-Haltestellen erleichtern die Übersichtspläne den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Die Übersichtspläne informieren über Haltestellenstandorte von Bus/Tram, Linien und Fahrtziele. Sie zeigen Ihnen außerdem, wo Ihr Bus oder Ihre Tram abfährt oder wo Sie aufs MVG Rad umsteigen können.
►Umgebungsplan U-Bahn
Für unsere U-Bahnstationen finden Sie zusätzlich die Umgebungspläne U-Bahn. Es handelt sich dabei um PDF-Dateien der Original-Aushänge aus allen Münchner U-Bahnhöfen (dort hängen sie in den Vitrinen am Bahnsteig sowie im Zwischengeschoss der U-Bahnhöfe).
►Orientierungsplan
Zusätzlich wird zu jeder Haltestelle ein Orientierungsplan angezeigt. Er verschafft Ihnen einen Überblick über die geografische Lage der ausgewählten Haltestelle und zeigt (z. B. im Falle einer Betriebsstörung) Alternativhaltestellen auf.
Geben Sie hier den Ausgangspunkt ein, um ein MVG Rad oder ein CarSharing-Fahrzeug in der Umgebung zu finden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Egal, ob Sie uns loben möchten oder auch mal Kritik anbringen, ob Sie eine Foto- und Drehgenehmigung brauchen, oder sich für Werbung in unseren Fahrzeugen oder Bahnhöfen interessieren: Zu vielen Bereichen stellen wir Kontaktformulare bereit, mit denen Sie uns Ihr Anliegen schildern können. Das spart Ihre Zeit und erleichtert uns die Bearbeitung.
Kundendialog (Fragen, Anregungen, Lob & Tadel)
Über unsere gebührenfreie Servicenummer sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gerne zum Beispiel zu folgenden Themen:
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen entgegen.
In unseren Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Themen rund um Tickets, Abonnements, Fahrplanauskünfte und vieles mehr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr
Samstag 9 - 16 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Pandemielage bei unseren Services mit direktem Kundenkontakt zu Einschränkungen kommt. Details finden Sie auf den jeweiligen Serviceseiten. Wir danken für Ihr Verständnis!
Der Zeitfaktor spielt meist eine wichtige Rolle bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Dingen. Unsere Infos sollen Ihnen dabei helfen, schnell und richtig zu reagieren. Die MVG hat ein eigenes Fundbüro, an das die gesammelten Fundgegenstände übergeben werden. Darüber hinaus können Sie uns Ihren Verlust rund um die Uhr online melden und damit einen Suchauftrag erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Pandemielage bei unseren Services mit direktem Kundenkontakt zu Einschränkungen kommt. Details finden Sie auf den jeweiligen Serviceseiten. Wir danken für Ihr Verständnis!
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