Ab dem 01.01.2027 ändern sich für alle Abos (außer 365-Euro-Ticket MVV) die Preise.
Hier erfahren Sie mehr.
FAQ zur Bestellung
Wenn für Ihr Kind bereits ein 365-Euro-Ticket MVV besteht, muss dieses zunächst beendet werden, bevor die Schulwegkostenfreiheit bestellt werden kann.
Bitte wenden Sie sich hierfür an den Kundenservice unter abocenter@mvg.de. Nach Beendigung des bestehenden Vertrags können Sie die Schulwegkostenfreiheit im Kundenportal bestellen.
Wichtig: Damit die Beendigung des bisherigen Tickets rechtzeitig berücksichtigt werden kann und die Bestellung der Schulwegkostenfreiheit zum Folgemonat möglich ist, muss Ihre Mitteilung spätestens bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats beim Kundenservice eingehen.
Beispiel: Möchten Sie die Schulwegkostenfreiheit ab dem 1. September nutzen, informieren Sie den Kundenservice bitte spätestens bis zum 10. August. Anschließend können Sie die neue Bestellung für September vornehmen.
Legen Sie z.B. Ihr Kind als Familienmitglied in Ihrem M-Login Account unter Familie an und wählen Sie es dann bei der Bestellung aus.
Klicken Sie dafür entweder in der Bestellung unter Abo-Nutzer*innen auf Familienmitglied hinzufügen oder fügen Sie Ihr Familienmitglied direkt im M-Login hinzu.
Hinweise:
- Sie können Abos für Familienmitglieder ausschließlich als Chipkarte, nicht als Handyticket bestellen.
- Für das Ermäßigungsticket Studierende & alle Jobtickets können keine anderen Abo-Nutzer*innen angelegt werden. Hier müssen Sie mit Ihrem eigenen M-Login Account bestellen.
- Im M-Login unter Familie müssen Sie bei einer Bestellung für Kinder unter 16 Jahren für das 365-Euro-Ticket MVV und die Schulwegkostenfreiheit ein Foto von Ihrem Kind hochladen. So geht's: Foto für Ihr Kind hochladen.
Bei Problemen bei Bestellung und Verwaltung von Abos im MVG Kundenportal können Sie folgendes tun:
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Sie erhalten die Meldung „Sie sind nicht berechtigt ein MVG Abo zu bestellen“?
Ihr Account wurde gesperrt und Sie können keine Bestellung tätigen. Mögliche Gründe sind:
- Offene Forderungen bei früheren Bestellungen
- Rücklastschriften oder Zahlungsrückstände in der Vergangenheit
- Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten in der Bestellung
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Meldung zu Unrecht angezeigt wird, melden Sie sich bitte hier. -
Häufige Probleme bei der Bestellung des 365-Euro-Ticket MVV (auch Schulwegkostenfreiheit):
- Fehlermeldung: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Abo zu bestellen. So bestellen Sie ein Abo für Ihr Kind
- Fehlermeldung: Sie sind nicht berechtigt. Hier finden Sie Hilfe. -
Probleme bei der Bestellung des Ermäßigungstickets:
- Es können keine Bestelldaten ausgewählt werden bzw. der Studierendenstatus erneuert sich nicht: Prüfen Sie, ob das neue Semester angezeigt wird und aktualisieren Sie Ihren Status unter "Studierendenstatus erneuern". Wenn kein neuer Status abgerufen werden kann, wurden die neuen Daten noch nicht durch Ihre Hochschule bereitgestellt. Bitte melden Sie sich dann bei Ihrer Hochschule. - Falls das Problem weiterhin besteht, melden Sie sich bitte über unseren Kontakt-Assistenten.
- Bitte achten Sie darauf, dass sie die korrekte Bescheidnummer eingeben, die Sie von Ihrem Schulkostenträger per E-Mail erhalten haben. Diese befindet sich im unteren Bereich des Schreibens (nicht zu verwechseln mit Ihrem Aktenzeichen), i.d.R. besteht Ihre Bescheidnummer aus 6 Zahlen und enthält keine Buchstaben. Geben Sie die Nummer am besten erneut ein und prüfen Sie Ihre Eingabe auf z.B. versteckte Leerzeichen.
- Prüfen Sie in Ihrem Bescheid, ob das Geburtsdatum Ihres Kindes richtig hinterlegt ist. Falls nicht, melden Sie sich beim Referat für Bildung und Sport und lassen dieses korrigieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind unter Abonutzer*in ausgewählt ist.
Achten Sie darauf, dass sie den korrekten Autorisierungscode eingeben, den Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Schulkostenträger erhalten haben.
Geben Sie den Code am besten erneut ein und prüfen Sie Ihre Eingabe auf z.B. verstecke Leerzeichen.
Der Code muss folgendes Format haben: XXXXXX-XXXXXX-XXXXXX. Wenn Ihr Code ein anderes Format hat, prüfen Sie bitte Ihre Unterlagen erneut. Achten Sie auch darauf, dass sie nicht z.B. Ihre Bescheidnummer eingeben.