Kundenkarte

Ausbildungstarife

Notwendig zur Nutzung des Ausbildungstarifs ist bis zum 16. Lebensjahr eine Kundenkarte mit Foto. Ab dem 16. Geburtstag entfällt das Foto. Dann ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Die Kundenkarte wird für den Fahrbereich zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle ausgestellt und muss mit einer gültigen Wertmarke (wahlweise Monats- oder Wochenmarke) versehen sein, welche mit der Kontrollnummer der Kundenkarte übereinstimmen muss. Die Wertmarke kann innerhalb der eingetragenen Tarifzonen genutzt werden - auch in den Ferien und am Wochenende.

Bitte beachten: Anders als bei den regulären Wochen- und Monatskarten ist der Geltungszeitraum bei Ausbildungstarif I und II und Grüner Jugendkarte nicht frei wählbar.

MVG-Kundenkarte jetzt online bestellen!

Damit Sie Ihre Bestellung durchführen können, müssen alle erforderlichen Unterlagen zum Hochladen im Online-Bestellprozess in elektronischer Form vorliegen - z. B. Ausbildungsvertrag oder Schulbestätigung. Die zulässigen Dateiformate sind JPG oder PDF.

MVG-Kundenkarte online bestellen – so geht's:

  1. Online bestellen im MVG-Kundenportal
  2. Erforderliche Dokumente im Bestellprozess hochladen
  3. Bestellung bestätigen

Nach Bearbeitung der Bestellung erhalten Sie die Kundenkarte als PDF zum Audrucken zugeschickt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Ausbildungstarif I bis 14 Jahre (und bei Ausbildungstarif II unter 16 Jahre):
Bitte kleben Sie auf Ihrer Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein Lichtbild ein und legen Sie eine gültige Wertmarke bei. Kundenkarte mit Wertmarke muss zur Fahrt mitgeführt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist bei Kontrollen nicht vorzuzeigen, da Ihre Kundenkarte ein Lichtbild zur Identifikation enthält.

Ausbildungstarif II ab 16 Jahren
Die Kundenkarte als PDF einfach ausdrucken, ausschneiden, Wertmarke besorgen, beilegen und beides immer zur Fahrt mit sich führen. Bei Kontrollen ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuzeigen.