JavaScript deaktiviert
Diese Website wurde mit Hilfe von JavaScript programmiert. Um sie nutzen zu können, muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein. Die Vorgehensweise zur Aktivierung können Sie über die Hilfe Ihres Browsers nachlesen.
Diese Website wurde mit Hilfe von JavaScript programmiert. Um sie nutzen zu können, muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein. Die Vorgehensweise zur Aktivierung können Sie über die Hilfe Ihres Browsers nachlesen.
Die IsarCardAusbildung ist das günstige 12-Monats-Ticket für alle, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Ausbildungsstätte fahren. Und obendrauf gibt es 6 Wochen lang am Ende des Vertragsjahres das gesamte MVV-Gebiet (Zone M–6) gratis dazu.
Rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn werden 12 Monatswertmarken nach Hause versendet und müssen nur noch in die ebenfalls mitgeschickte Kundenkarte eingeklebt werden. Die Kundenkarte enthält den Vornamen und Namen des Inhabers und den örtlichen Geltungsbereich (bis 16 Jahre muss außerdem ein Lichtbild eingeklebt werden). Beides zusammen – Kundenkarte + Monatswertmarken - ergeben den gültigen Fahrausweis, der bei Kontrollen vorgezeigt werden muss, zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (ab 16 Jahre).
Mit der IsarCardAusbildung haben Sie also nicht nur
Die IsarCardAusbildung wird für den Fahrtbereich zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ausgestellt. Innerhalb dieses Bereichs können die Auszubildenden beliebig oft fahren – auch in den Ferien und am Wochenende.
Der Gültigkeitsbereich wird im MVV-Tarifgebiet in Zonen unterteilt. Im Netz- und Tarifplan werden die benötigen Zonen bestimmt.
Mit der Ausbildung PlusCard - erhältlich an den stationären Fahrkartenautomaten, bei den MVG Kundencentern und den MVG Ticketpartnern - kann der Gültigkeitsbereich preisgünstig erweitert werden.
Bestellen Sie hier die IsarCardAusbildung bis zu 3 Werktage vor Ausbildungsbeginn. Die Kundenkarte zusammen mit den Monatswertmarken wird dann rechtzeitig zugesandt.
Für eine Onlinebestellung brauchen Sie folgende Dokumente als PDF- oder JPG-Datei zum Hochladen:
Einfach den Bestellschein vollständig ausfüllen und bis zum 15. des Monats vor Ausbildungsbeginn per Post oder Fax an unser MVG AboCenter schicken.
Für eine schriftliche Bestellung benötigen Sie:
Bestellschein per Post an:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
MVG AboCenter
80287 München
Bestellschein per Fax an:
089 2191-2378
Kommen Sie einfach in einem unseren Kundencentern vorbei:
Für die Bestellung bringen Sie bitte mit
Die IsarCardAusbildung kann von jedem 1. eines Monat an ausgegeben werden. Sie verlängert sich jährlich automatisch, sofern der Nachweis der Berechtigung bis spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Vertragszeitraums vorgelegt und nicht vorzeitig gekündigt wird.
Der Nachweis, dass die Person zur Nutzung der IsarCardAusbildung berechtigt ist, ist durch den Besteller, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter / Erziehungsberechtigten und durch Bescheinigung der Ausbildungsstätte, des Trägers des sozialen Dienstes oder des Ausbildenden, zu bestätigen.
Die Bescheinigung gilt für die Dauer des Ausbildungsvertrages.
Berechtigt für die IsarCardAusbildung im Abo sind:
(1) Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen und Hochschulen der Bundeswehr;
(2) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
(3) Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
(4) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
(5) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
(6) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
(7) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes (Qualifikationsebene 1 bis 3) sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes (Qualifikationsebene 1 bis 3) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
(8) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
Einfach innerhalb von 14 Tagen das persönliches Ticket im MVG Kundencenter Marienplatz oder Hauptbahnhof vorlegen und nur 5 EUR statt 60 EUR erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.
Bei Verlust wird gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro eine Ersatzkarte für die restliche Laufzeit ausgestellt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb eines Schul- / Ausbildungsjahres wird ein Kostenbeitrag von 10 Euro erhoben.
Legen Sie uns eine ärztliche Fahrunfähigkeitsbescheinigung vor. Wir erstatten den anteiligen Fahrpreis für bis zu 60 Tage pro Vertragsjahr.
Für die Mitnahme eines Fahrrads muss eine Fahrrad-Tageskarte (Zone M–6) gekauft werden.
Nein, das Ticket ist personengebunden.
Ja, als Abokunde der MVG erhalten Sie Sonderkonditionen bei der Anmietung von "MVG Rad". Beachten Sie bitte hierbei das Mindestalter von 18 Jahren. Nähere Infos finden Sie hier.
Zonen | Preis (Monat) |
![]() |
44,20 € |
![]() |
44,20 € |
|
44,20 € |
![]() |
71,30 € |
|
88,30 € |
|
105,30 € |
![]() |
105,30 € |
|
105,30 € |
![]() |
105,30 € |
Tarifstand: 11.12.2022 |
|
Der Monatspreis wird 10 x je Schuljahr im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Im ersten Monat (September) des Schuljahres wird der jeweils gültige Preis für zwei Wochenkarten im Ausbildungstarif I abgebucht. Im 12. Monat des Schuljahres erfolgt keine Abbuchung. |
Zonen | Preis (Monat) |
![]() |
47,40 € |
![]() |
47,40 € |
|
47,40 € |
![]() |
76,40 € |
|
94,70 € |
|
118,20 € |
![]() |
139,10 € |
|
160,70 € |
![]() |
182,00 € |
Tarifstand: 11.12.2022 |
|
Der Monatspreis wird 10 x je Schuljahr im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Im ersten Monat (September) des Schuljahres wird der jeweils gültige Preis für zwei Wochenkarten im Ausbildungstarif II abgebucht. Im 12. Monat des Schuljahres erfolgt keine Abbuchung. |
Möchten Sie wissen, welche Zonen Sie künftig für eine bestimmte Fahrtstrecke benötigen, verwenden Sie bitte unseren MVG ZonenCheck.
Für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden
Das Jahresticket verbindet maximale Mobilität mit einem minimalen Preis.
Ob zur Schule oder für den Weg zur Ausbildungsstätte, ob in den Ferien, am Wochenende oder am Abend – das 365-Euro-Ticket MVV gilt im gesamten MVV-Gebiet rund um die Uhr. Und das für nur einen Euro pro Tag!
Erweiterung des Geltungsbereiches für einen Monat
Erweiterung des Geltungsbereiches für einzelne Fahrten
0800 344 22 66 00
(gebührenfreie Servicenummer)