IsarCard S - Sozialticket

Die IsarCard S (Sozialticket) auf einen Blick

Zur Nutzung des IsarCard S - Sozialtickets sind grundsätzlich berechtigt:
Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. 

Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen München-Passes der Stadt München oder eines gültigen LandkreisPasses des Landkreises München bzw. eines Verbundlandkreises

Der München-Pass wird an folgende Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in München ausgegeben:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten


Darüber hinaus erhalten bei der Landeshauptstadt München die folgenden Personengruppen den München-Pass:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörige.
  • Junge Menschen im betreuten Einzelwohnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH)
  • Personen, die mit Ihrem Einkommen unter der für sie geltenden Münchner Armutsrisikogrenze liegen
  • Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt (ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studentinnen und Studenten)


Der München-Pass wird ausschließlich über das Sozialreferat der Stadt München ausgegeben - unter anderem von den Sozialbürgerhäusern und vom Amt für Wohnen und Migration.

Informationen zum LandkreisPass des Landkreises München und zu den übrigen Verbundlandkreisen finden Sie auf der Website des MVV.

Das IsarCard S – Solzialticket auf einem Blick

Gültigkeit
Das IsarCard S – Sozialticket besteht aus dem München-Pass bzw. dem LandkreisPass und einer Zeitkarte für den aktuellen Monat. Nur beides zusammen gilt als Fahrkarte im MVV-Geltungsbereich in den gewählten Zonen. Der München-Pass bzw. die Landkreispässe können auch ohne Lichtbild ausgegeben werden. In diesen Fällen muss zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle vorgezeigt werden.

Geltungsdauer    
Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

Zeitliche Einschränkungen    
Montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr gilt die IsarCard S nicht, ansonsten rund um die Uhr. Diese Sperrzeit gilt auch in den Schulferien, jedoch nicht an Feiertagen und am 24.12. und 31.12. Die IsarCard S ist nicht übertragbar und nicht im Abonnement erhältlich.

Mitnahmeregelung
Bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder nachweislich zur Familie des Karteninhabers
gehörende Kinder/Enkelkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können in unbeschränkter
Zahl unentgeltlich mitgenommen werden.

Was muss ich beim Kauf der IsarCard S seit Januar 2020 beachten?  
Auf dem München-Pass oder auf einem der Landkreispässe ist eine 7-stellige Pass- und Kontrollnummer angegeben, die Sie beim Kauf der Monatskarte am Automaten eingeben oder dem Verkäufer mitteilen. Die Pass- und Kontrollnummer auf dem München-Pass bzw. dem Landkreispass muss mit der Nummer auf der gekauften Zeitkarte übereinstimmen. Beide Unterlagen zusammen sind die MVV-Fahrkarte.

Vergünstigter Kauf von Tageskarten
Mit dem München Pass wird neben dem Kauf der IsarCard S (Sozialticket) auch der Erwerb von monatlich bis zu 15 MVV-Tageskarten zu einem vom Sozialreferat ermäßigten Preis ermöglicht (Single-Tageskarte Zone M Erwachsene / Gruppen-Tageskarte Zone M Erwachsene /Kinder-Tageskarte Zone M – 12. Diese sind ausschließlich über die vom Sozialreferat festgelegten Kassen (z. B. Kassen des Sozialreferats in den Sozialbürgerhäusern im Stadtgebiet von München) erhältlich.
Kauf  
Automaten und Verkaufsstellen, Fahrscheindrucker im MVV-Regionalbus (IsarCard S/LandkreisPass). 

Der Preis IsarCard S richtet sich nach der Zahl der benötigten Zonen, diese ermitteln Sie bitte anhand des Netz- und Tarifplans auf dieser Seite.

Preisübersicht IsarCard S - Sozialticket

Tarifstand: 10.12.2023

Zonen Monatskarte
Zone M 31,10 €
Eine Zone 27,90 €

Zwei Zonen

31,10 €
Zone M–1 35,50 €

Zone M–2

39,80 €

Zone M–3

44,10 €
Zone M–4 48,40 €

Zone M–5

52,80 €
Zone M–6 55,00 €
Zone M–7 59,40 €
Zone M–8 63,80 €
Zone M–9 68,20 €
Zone M–10 72,60 €
Zone M–11 77,00 €
Zone M–12 81,40 €


 

Kaufmöglichkeit Monatskarten

z. B. an allen MVG Ticketautomaten mit Touchscreen in allen U-Bahnhöfen, bei MVG Ticket-Partnern, in den MVG Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz. Fahrscheindrucker im MVV-Regionalbus (IsarCard S / LandkreisPass).