Zum Tarifwechsel am 1. Januar 2025 haben sich die Bezeichnungen unserer Abos geändert: Die „IsarCard65 im Abo" heißt jetzt „MVV Abo 65". Die Umbenennung bestehender Abos haben wir automatisch im Hintergrund vorgenommen.
Persönlich oder übertragbar? Sie entscheiden!
- Das Ticket gilt nur für Sie. Es ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Zur Legitimation bei Kontrollen brauchen Sie zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.
- Ticket zu Hause vergessen und kontrolliert worden? Einfach innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 auf 7 Euro, sofern Sie das Abo bei der MVG abgeschlossen haben.
- Persönliche Chipkarte verloren? Hier bekommen Sie Ersatz.
- Mehrere Personen, die das Mindestalter von 65 Jahren erreicht haben, können die Karte abwechselnd nutzen.
- Als Altersnachweis benötigen Sie während der Fahrt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
- Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.
- Das erhöhte Beförderungsentgelt bei einer Fahrscheinprüfung beträgt 60 Euro, eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Ihre Vorteile im MVV Abo 65
- Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats.
- Mit der StarterCard können Sie günstig sofort ins Abo einsteigen.
- Beim Abschluss eines Abos in einem MVG-Kundencenter kann die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterworben werden.
- Im MVV Abo erhalten Sie pro Jahr zwei Freimonate.
- Sonderkonditionen beim CarSharing-Anbieter STATTAUTO München
- Vorteilspreis bei MVG Rad: immer flexibel mit mehr als 4.000 Mietfahrrädern!
Fragen und Antworten zum MVV Abo
Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Mit der StarterCard können Sie optional sofort zu günstigen Konditionen ins Abo einsteigen.
Bei der Bestellung eines Abonnements in einem MVG Kundencenter können Sie die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterwerben.
Nein, bei Ihrer schriftlichen Bestellung per Post/Fax oder im Kundencenter müssen Sie nur eine Vollmacht der abweichenden Kontoinhaber*in nachweisen.
Bei einer Online-Bestellung müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in nicht identisch sein.
Die Bezahlung Ihres MVV-Abonnements erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren).
Bei jährlicher Zahlung wird der gesamte Preis für das Jahresabo auf einmal von Ihrem Konto abgebucht. Bei monatlicher Zahlung wird der Monatspreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht.
Bei beiden Varianten bekommen sie zwei Freimonate. Bei jährlicher Zahlung haben sie zusätzlich einen Preisvorteil, der je nach Geltungsbereich variiert.
Bei monatlicher Zahlung erfolgen die Abbuchungen stets für den aktuellen Monat zum Monatsanfang (seit September 2024: am Monatsersten). Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.
Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung des Jahrespreises am Jahresersten. Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.