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AGB MVG Online-Abo-Service (neu)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Online-Abo-Service im MVG Kundenportal der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (Online-Abo-Service) – Stand: ab 19.12.2025

1.    Anwendungsbereich

1.1.    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten beim Kauf von Fahrkarten über das MVG Kundenportal der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) („Online-Abo-Service“). 

 

1.2.    Vertragspartner über den Kauf einer Fahrkarte ist die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).

 

1.3.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln nicht die Beförderungs- und Tarifbedingungen zur Fahrkarte. Diese ergeben sich aus dem Gemeinschaftstarif des MVV-Gemeinschaftstarif in der jeweils aktuellen Fassung. Hierauf wird verwiesen.

 

2.    Nutzerkonto, Registrierung, Datenfreigabe, Anmeldung

 

2.1.    Um den Online-Abo-Service im MVG Kundenportal nutzen zu können, benötigt der Kunde ein Nutzerkonto bei der MVG. Dieses Nutzerkonto wird erstellt, sobald sich der Kunde über den Single-Sign-On-Dienst „M-Login“ der Stadtwerke München GmbH („SWM“) gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des M-Login mit den für das Nutzerkonto erforderlichen Pflichtangaben registriert und im M-Login die Nutzung des Online-Abo-Services freischaltet („Datenfreigabe“). Mit dieser Freigabe ist der M-Login des Kunden mit dem Nutzerkonto verknüpft. Durch die Datenfreigabe erhält die MVG die in der Datenfreigabe genannten und im M-Login hinterlegten Daten zur Erstellung und den Betrieb des Nutzerkontos. Sofern die für Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten noch nicht vollständig im M-Login der SWM vorliegen, wird der Kunde aufgefordert diese zuvor im M-Login zu ergänzen. Erst wenn im M-Login alle für das Nutzerkonto der MVG erforderlichen Daten hinterlegt sind und die Datenfreigabe durch den Kunden erteilt wurde, wird bei der MVG ein Nutzerkonto erstellt.

 

2.2 Das Nutzerkonto wird auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages zwischen der MVG und dem Kunden eingerichtet. Die vom Kunden über den M-Login der SWM erstmalig veranlasste Datenübermittlung stellt ein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen dem Kunden und der MVG bezüglich der Nutzung des Online-Abo-Services auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen dar. Die Annahmeerklärung der MVG erfolgt durch Aktivierung des Online-Abo-Services.

 

2.3.    Damit der Kunde den Online-Abo-Service nutzen kann, muss die Datenfreigabe gemäß Ziffer 2.1 über die gesamte Laufzeit des Nutzungsvertrags bestehen bleiben. Widerruft der Kunde die Datenfreigabe, werden die gegenseitigen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag bis zur erneuten Datenfreigabe gemäß Ziffer 2.1 vorübergehend ausgesetzt. Für diesen Zeitraum hat der Kunde keinen Zugriff auf den Online-Abo-Service. Die Wirksamkeit des zwischen der MVG und dem Kunden geschlossene Nutzungsvertrages bleibt hiervon unberührt.

 

2.4 Für jede Anmeldung beim Online-Abo-Service benötigt der Kunde die Zugangsdaten, die er in seinem M-Login-Account hinterlegt hat (E-Mailadresse und Passwort). 

 

2.5.    Die Registrierung ist für den Kunden kostenfrei. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung besteht nicht.

 

2.6.    Der Vertragstext wird von den MVG elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die Vertragstexte ab Registrierung über das Kundenportal unter „Vertragsverwaltung“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Vertragsschluss zum Kauf einer Fahrkarte

3.1.    Über das MVG Kundenportal kann der Kunde Fahrkarten kaufen, die ihn zur Nutzung der Beförderungsmittel nach den Bestimmungen des Gemeinschaftstarifes berechtigen. Vor der Bestellung einer Fahrkarte über den Online-Abo-Service muss der Kunde: 

  1. sich über den Single-Sign-On-Dienst „M-Login“ anmelden,
  2. seine für die Bestellung erforderlichen persönlichen Daten im M-Login hinterlegen,
  3. das Ausgabeformat seiner Fahrkarte bestimmen. Fahrkarten werden im elektronischen Format („HandyTicket“) und in Form einer Chipkarte angeboten. Für die Nutzung des HandyTickets wird auf die Anforderungen gemäß Ziffer 6 verwiesen. 
  4. je nach Produktauswahl seine Identität oder seine Berechtigung zum Kauf der von ihm ausgewählten Fahrkarte (z.B. im Falle eines Ermäßigungstickets) über den mit dem MVG Kundenkonto verknüpften M-Login-Account validieren.
  5. für den Fall, dass der Kunde die Fahrkarte für einen abweichenden Abonutzer bestellt, die persönlichen Daten des abweichenden Abonutzers angeben. Die Eintragung eines abweichenden Abonutzers ist bei der Bestellung eines JobTickets ausgeschlossen.
  6. für den Fall, dass der Kunde ein JobTicket bestellt, zusätzlich die Daten seines Arbeitgebers (Anschrift, Personalnummer, sofern vorhanden zudem die organisatorische Einheit bzw. Abteilung und Gruppierung) angeben. Die Bestellung eines JobTickets ist nur möglich, wenn sich der Kunde in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis mit seinem Arbeitgeber befindet und zwischen ihm und der MVG ein im Zeitpunkt der Bestellung gültiger Rahmenvertrag über das Angebot eines JobTickets besteht. 

 

3.3.    Das Angebot der MVG ist freibleibend, unverbindlich und nicht auf Abschluss eines Vertrages gerichtet. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er am Ende des Bestellprozesses auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Die MVG nimmt das Angebot des Kunden an:

a)    bei HandyTickets: mit der Bereitstellung des HandyTickets in der App MVGO; oder

b)    bei Chipkarten: mit dem postalischen Versand der Chipkarte an den Kunden.

 

3.4 Die Annahme des Angebots steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder sein gesetzlicher Vertreter in den Kauf der Fahrkarte eingewilligt hat, sofern der Kunde beschränkt geschäftsfähig ist.

 

3.5.    Eingabefehler im Bestellprozess kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines verbindlichen Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Kunde auf der zusammenfassenden Übersichtsseite erkennen.

 

3.6.    Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, nach dem Kauf einer Fahrkarte kein Widerrufsrecht zu (§ 312 Abs. 8 BGB).

4. Zahlungsbedingungen 

4.1.    Mit dem Kauf einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Fahrkartenpreis an die MVG zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Fahrkartenpreises richtet sich nach der Auswahl der Fahrkarte. Wenn es sich um ein JobTicket handelt, bestimmt sich der Fahrkartenpreis zusätzlich nach der Vergünstigung, die der Arbeitgeber des Kunden übernimmt. Diese Vergünstigung basiert auf den Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der MVG. Der Kunde muss nur den reduzierten Betrag bezahlen, der nach Abzug der Vergünstigung seines Arbeitgebers übrig bleibt. 

 

4.2.    Der Kunde bleibt bis zum Wirksamwerden seiner Kündigung zur Zahlung des Fahrkartenpreises verpflichtet, selbst wenn er seinen M-Login-Account löscht oder seine Datenfreigabe gemäß Ziffer 2.1 widerruft. Das Löschen des M-Login-Accounts stellt keine Kündigungserklärung dar.

 

4.3.    Die Fahrkartenpreise sind brutto-Preise.

 

4.4.    Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.

 

4.5.    Der Zahlungseinzug erfolgt bei monatlicher zahlweise jeweils zum Monatsanfang des jeweiligen Geltungsmonats. Bei jährlicher Zahlung erfolgt der Bankeinzug zum Monatsanfang des ersten Geltungsmonats des Abonnements. Die Ermächtigung schließt bei monatlicher Zahlung eine Erhöhung der Monatseinzüge bzw. bei jährlicher Zahlung sowie Verlängerung des Abonnements im Folgejahr eine Erhöhung des Jahreseinzuges ein, falls sich der Geltungsbereich des Abonnements ändert oder eine Tariferhöhung eintritt.

5. Fahrkartenverwaltung

Der Kunde kann über das Kundenportal seine gültigen Fahrkarten verwalten. Dies umfasst:

a)    die Möglichkeit, die Auswahl der Zonen für die Zukunft zu ändern. Der Zonentausch stellt eine Anpassung des Leistungsumfangs dar und kann sich daher auch auf die Höhe des zu zahlenden Fahrkartenpreises auswirken. Im Übrigen bleiben die Regelungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis unberührt. 
b)    die Möglichkeit, zwischen Chipkarte und Handyticket zu wechseln. 
c)    die Änderung der Zahlweise (monatlich bzw. jährlich), sofern dies im Rahmen der ausgewählten Fahrkarte zulässig und im Kundenportal vorgesehen ist.
d)    die Beantragung einer neuen Chipkarte nach Verlust.
e)    der Abruf der Zahlnachweise für einen frei wählbaren Zeitraum.

 

6.    Besondere Anforderungen für die Nutzung des HandyTickets

 

6.1.    Wählt der Kunde bei der Fahrkartenbestellung gemäß Ziffer 3.2 b) das HandyTicket aus, benötigt er für die Nutzung des HandyTickets die von der MVG bereitgestellte Smartphone-Applikation „MVGO“ („App“), die der Kunde über die jeweiligen App-Stores auf sein Smartphone herunterladen muss. 

 

6.2.    Der Download und die Nutzung der App ist für den Kunden kostenfrei.

 

6.3.    Der Kunde hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den Kunden entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kunden selbst zu tragen.

 

6.4.    Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Die MVG wird den Kunden über Änderungen informieren. Durch die Änderungen entstehen dem Kunden keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die App nach einer Änderung auf dem vom Kunden bisher genutzten Smartphone nicht mehr betrieben werden kann, z.B. wenn das Smartphone des Kunden die neue Version der App nicht mehr unterstützt.

 

6.5.    Der Kunde benötigt ferner für den Gültigkeitszeitraum und zur Nutzung des HandyTickets über die App einen M-Login-Account bei der Stadtwerke München GmbH. Der Kunde muss die Zugangsdaten seines M-Login-Account zur Anmeldung bei der App verwenden, die er ebenfalls für die Registrierung für das Kundenportal gemäß Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. verwendet hat. Die Löschung des M-Login Accounts ist nur möglich, wenn der Kunde das Abonnement vorher wirksam beendet (z.B. durch Kündigung) oder die Fahrkarte auf eine Chipkarte überträgt. 

 

7.    Laufzeit des Online-Abo-Services, Kündigung

 

7.1.    Der Nutzungsvertrag für den Online-Abo-Service ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

7.2.    Beide Parteien können den Nutzungsvertrag grundsätzlich ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat ein HandyTicket erworben, das weiterhin über den Online-Abo-Service verwaltet werden muss. In diesem Fall kann der Online-Abo-Service erst gekündigt werden, wenn das HandyTicket abgelaufen ist oder erfolgreich auf eine Chipkarte übertragen wurde.

 

7.3.    Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des Kunden stellt keine Kündigungserklärung des Kunden dar. Die jeweilige Kündigung kann per Textform oder über den registrierungsfreien Button auf der Webseite der MVG unter „Verträge hier kündigen“, sowie im Kundenportal über „Vertrag kündigen“ erklärt werden.

 

7.4.    Das Abonnement und seine Laufzeit bleibt von einer Kündigung des Nutzungsvertrages gemäß Ziffer 7.2 unberührt. Die Kündigung des Abonnements wird dadurch nicht ersetzt.

 

7.5.    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

7.6.    Die MVG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber, zeitweise oder dauerhaft die Nutzung der jeweiligen App mit ihren Funktionalitäten für den einzelnen Kunden teilweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern bzw. die Abo-Berechtigung auf der Chipkarte zu sperren.

 

8.    Beschwerden, Schlichtungsstelle

 

8.1.    Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) unter den unter Ziffer 10 angegebenen Kontaktdaten wenden. 

 

8.2.    Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (sruv) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle sruv eine Schlichtungsantrag stellen (Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; Telefon: 030/644 99 33-0, Telefax: 030/644 99 33 10, https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/, E-Mail: kontakt@sruv.de).

 

9.    Sonstige Bestimmungen

 

9.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

 

9.2.    Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.

 

9.3.    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

 

9.4.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München. 

 

9.5.    Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter 
https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html 

 

9.6.    Die MVG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kunden werden über die Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von den MVG gesetzten, angemessenen Frist kein Widerspruch eines Kunden, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein Kunde, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.

 

10.    Kontaktdaten

 

Die Kontaktdaten für alle Belange und Beschwerden zum Abo-Service lauten:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
MVG-AboCenter
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
Telefon: 0800 344 226 611
E-Mail: abocenter@mvg.de

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