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AGB für den Kauf von MVG Gutscheinen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) für den Kauf von Gutscheinen im Kundencenter (Hauptbahnhof und Marienplatz) oder an den von der MVG betriebenen Fahrscheinautomaten - Stand: ab 01.08.2025

I. Anwendungsbereich

Die Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) bietet den Kauf von Gutscheinen im Kundencenter (Hauptbahnhof und Marienplatz) oder an den von der MVG betriebenen Fahrscheinautomaten an. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Kauf der Gutscheine und deren Einlösung im Kundencenter und an den Fahrscheinautomaten der MVG durch den Kunden.

 

II. Kauf des Gutscheins / Vertragsschluss

 

  1. Der Kunde kann einen Gutschein im Kundencenter vor Ort oder an den Fahrscheinautomaten der MVG kaufen. Eine Pflicht der MVG zum Verkauf eines Gutscheins besteht nicht.
  2. Eine Registrierung durch den Kunden ist für den Kauf eines Gutscheins nicht erforderlich.
  3. Bei dem Kauf gibt der Kunde den gewünschten Gutscheinwert vor Ort an oder auf dem Tastaturfeld des Fahrscheinautomaten ein. Der Kunde kann einen Gutschein in Höhe von maximal 200 Euro erwerben.
  4. Der Kaufvertrag kommt bei Kauf eines Gutscheins am Fahrscheinautomat mit Bezahlung am Fahrscheinautomaten zustande. 
  5. Eingabefehler am Fahrscheinautomaten kann der Kunde noch bis zum Betätigen des Button "bar zahlen" oder "mit Karte zahlen" berichtigen. 

 

III. Zahlungsbedingungen 

 

  1. Zahlungen sind sofort fällig.
  2. Der Kunde kann den Gutschein bar und mit den angebotenen Debit- oder Kreditkarten bezahlen.

 

IV. Einlösung des Gutscheins

 

  1. Der Gutschein kann für Angebote der MVG im Kundencenter und am Fahrscheinautomaten eingelöst werden. Der Gutschein kann zudem für Onlineangebote der MVG eingelöst werden, soweit im Onlinebestellprozess das Einlösen des Gutscheins vorgesehen ist. Es gelten die am Einlösetag jeweils gültigen Preise.
  2. Die Gutscheine können bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Ausstellungsdatum eingelöst werden (Ablaufdatum).
  3. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Kunde erhält einen Restwertgutschein in Höhe des nicht eingelösten Betrages.
  4. Die MVG hinterlegt den Wert des Gutscheins auch im eigenen System, um missbräuchliches Verhalten auszuschließen. Die MVG ist berechtigt, das Einlösen eines vorgelegten Gutscheins zu verweigern, sofern dieser nicht im System der MVG hinterlegt ist und der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Gutschein werthaltig ist.
  5. Die nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf bereits in Anspruch genommene Leistungen der MVG ist nicht möglich.
  6. Der Gutschein ist übertragbar. Ein Weiterverkauf von Gutscheinen an Dritte ist jedoch nicht zulässig.

 

V.    Haftung

 

Für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch des Gutscheins übernehmen die MVG keine Haftung.

VI. Beschwerden, Schlichtungsstellen
 

  1. Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, Telefon: 0800 344 22 66 00 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an redaktion@mvg.de wenden.
  2. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (sruv) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle sruv eine Schlichtungsantrag stellen (Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; Telefon: 030/644 99 33-0, Telefax: 030/644 99 33 10, https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/, E-Mail: kontakt@sruv.de).
Kontakt

Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an kundenservice@mvg.de

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