AGB MVG HandyTicket Service

1. Anwendungsbereich

1.1. Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) bietet den digitalen Verkauf für Fahrtickets im Personennahverkehr im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) („HandyTicket“) über die App MVG Fahrinfo München, App MVG Tickets 6091 & App MVGO (zusammen „App“) an („Service“). Es gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen sowie Fahrpreise des MVV Gemeinschaftstarifs, insbesondere die Vertragsbedingungen für das HandyTicket gemäß Anlage 7 des MVV Gemeinschaftstarif in der jeweils aktuellen Fassung. Hierauf wird verwiesen. Der Verkauf der HandyTickets bestimmt sich nach diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende AGB von Kund*innen werden zurückgewiesen, auch wenn die MVG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2. Registrierung

2.1. Damit der/die Kund*in den Service nutzen kann, muss er/sie sich bei der jeweiligen App anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Kund*in zu verwendeten Benutzernamen und Passwort. Benutzername und Passwort erhält der/die Kund*in mit Registrierung. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH, sofern der/die Kund*in nicht bereits aufgrund der Nutzung eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Services beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der/die Kund*in nur die zusätzliche Nutzung für die verwendete App im M-Login freischalten. Der/die Kund*in kann den Service nach Registrierung beim M-Login nur nutzen, wenn er/sie auch weiterhin den M-Login verwendet. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Logins verwiesen.

2.2. Kund*in kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2.3. Die Registrierung ist für den/die Kund*in kostenfrei.

2.4. Der/die Kund*in ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner für die Durchführung des Vertrages erheblichen Daten (Name, Adresse und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer) unverzüglich anzupassen. Andernfalls ist die MVG berechtigt, vom Kund*in die Kosten zu verlangen, die aufgrund seiner/ihrer fehlerhaften oder unvollständigen Daten im M-Login entstanden sind.

2.5. Der Vertragstext wird von der MVG elektronisch gespeichert. Dem/der Kund*in werden die Vertragstexte ab Registrierung auf www.mvg.de/rechtliches.html#agb-dienste zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die gekauften HandyTickets erhält der/die Kund*in in der jeweiligen App über „Meine Tickets“ unter „Tickethistorie“.

3. Vertragsschluss für das HandyTicket

3.1. Der/die Kund*in kann ein HandyTicket über die jeweilige App kaufen. Eine Pflicht der MVG zum Verkauf eines HandyTickets ergibt sich hieraus nicht.

3.2. Die Angebote der MVG in der jeweiligen App sind unverbindlich. Der/die Kund*in unterbreitet der MVG ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, indem die Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „x,xx € – Ticket jetzt kaufen“ oder „x,xx € – Guthaben jetzt kaufen“ bzw. „x,xx € –Guthaben jetzt kaufen & x Streifen entwerten“ abschickt. Alternativ kann der/die Kund*in der MVG das gewünschte HandyTicket auch zunächst im Warenkorb ablegen und dann die Bestellung abschicken. Die MVG bestätigt dem Kunden unverzüglich den Eingang der Bestellung durch das Versenden einer Bestellbestätigung an die vom Kund*in angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt aber keine Annahme des vom Kund*in gemachten Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem/der Kund*in und der MVG durch Bereitstellung des HandyTickets in der Ticketübersicht zustande. Die Bereitstellung ist erfolgt, wenn das HandyTicket in „Meine Tickets“ erscheint.

3.3. Eingabefehler kann der/die Kund*in noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der/die Kund*in auf der Übersichtsseite vor Abgabe seines Angebots erkennen.

4. Entgelt, Zahlungsbedingungen

4.1. Mit dem Kauf eines HandyTickets ist der/die Kund*in verpflichtet, das Entgelt für das HandyTicket an die MVG zu zahlen („Entgelt“). Das Entgelt ist sofort fällig.

4.2. Der/die Kund*in erhält eine Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem/der Kund*in als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt.

4.3. Die in der jeweiligen App angezeigten Preise sind brutto-Preise.

4.4. Der/die Kund*in kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)

4.5. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Der Einzug des Entgelts über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 10 Werktage nach Erwerb des HandyTickets. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kund*in.

5. Zahlung mit Lastschriftverfahren (SEPA)

5.1. Der MVG steht es frei, das Entgelt von ihrem Zahlungsdienstleister, der Novalnet AG, einziehen zu lassen oder die entsprechende Forderung an diesen abzutreten. Schuldbefreiende Zahlungen des/der Kund*innen sind in diesem Fall ausschließlich an diesen zu leisten.

5.2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kund*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen Zahlungsdienstleister an, die Lastschriften einzulösen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der Kontoinhaber*in für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

5.3. Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) über den M-Login der Stadtwerke München GmbH mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

5.4. Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kund*in zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters selbst an den Zahlungsdienstleister der MVG, der Novalnet AG, zu überweisen. Der Kunde erhält hierfür alle notwendigen Überweisungsinformationen per E-Mail an die im M-Login hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde nimmt die Überweisung bis zu dem in der E-Mail genannten Tag vor. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.

5.5. Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kund*in gegenüber dem Zahlungsdienstleister des/der Kund*in, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kund*in verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen.

6. Zahlung mit Kreditkarte

6.1. Die Zahlung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

6.2. Für die Kreditkartenzahlung müssen über den M-Login der Stadtwerke München GmbH die folgenden Kreditkartendaten des/der Kund*in erfasst werden:

  • Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte


6.3. Der/die Kund*in ist Inhaber*in der Kreditkarte oder hat die Einwilligung des/der Inhaber*in zur Belastung der Kreditkarte. Der/die Kund*in hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.

6.4. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die vom Kund*in angegebenen Kartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers geprüft. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, wird der/die Kund*in hierüber informiert.

6.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kund*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kund*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

6.6. Der/die Kund*in hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag zu überweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

7. Leistungs- und Nutzungsumfang der jeweiligen App, Laufzeit, Sperrung, Löschung

7.1. Die Bereitstellung der jeweiligen App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores. Durch das Herunterladen, die Installation und tatsächliche Nutzung der jeweiligen App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der MVG und dem/der Kund*in zustande.

7.2. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der/die Kund*in hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den Kund*innen entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kund*in selbst zu tragen.

7.3. Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Durch die Änderungen entstehen dem/der Kund*in keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die MVG wird den/die Kund*in über Änderungen informieren.

7.4. Dem/der Kund*in stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf eine entgeltfreie Gebrauchsgewährung der jeweiligen App zu. Unterlässt es der/die Kund*in, ein Update der App, das ihnen bereitgestellt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die MVG nicht für Mängel, die auf das Fehlen eines Updates zurückzuführen sind.

7.5. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des/der Kund*in stellt keine Kündigungserklärung des/der Kund*in dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.

7.6. Ist der/die Kund*in über den Service Vertragsverhältnisse eingegangen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nicht erfüllt sind, bleibt der/die Kund*in zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

7.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.8. Die MVG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber, zeitweise oder dauerhaft die Nutzung der jeweiligen App mit ihren Funktionalitäten für den/die einzelnen Kund*in teilweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern.

8. Beschwerden, Schlichtungsstellen

8.1. Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, Telefon: 0800 344 22 66 00 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an redaktion@mvg.de wenden.

8.2. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle söp eine Schlichtungsantrag stellen (söp, Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; www.soep-online.de).

8.3. Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, haben ferner die Möglichkeit, die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung Ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform ist unter folgender Internet-Adresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

9.2. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.

9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.

9.5. Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html

9.6. Die MVG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist. Änderungen werden den Kund*innen rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kund*innen werden über die Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von der MVG gesetzten, angemessenen Frist kein Widerspruch eines/einer Kund*in, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein/eine Kund*in, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.

10. Kontaktdaten

Die Kontaktdaten für alle Belange, insbesondere Beschwerden, zum MVG HandyTicket Service lauten:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München

Telefon: 0800 344 226 600
E-Mail: anfragen@mvg.de