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Die Türen der Fahrzeuge werden – soweit technisch möglich – automatisch geöffnet, so dass die Fahrgäste den Türtaster nicht selber betätigen müssen und die Fahrzeuge besser durchlüftet werden. Dies trifft auf nahezu alle Tramzüge, die neuen U-Bahnen (Typ C1 und C2) und fast alle Busse zu. Zusätzlich werden Fahrgäste gebeten, wo es möglich ist, die Fenster offen zu halten.
Die MVG weist vorsorglich darauf hin, dass die Fahrerinnen und Fahrer von U-Bahn, Tram und Bus nicht verpflichtet sind, im Fahrerstand der Fahrzeuge eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch ihren Arbeitsplatz in den Zugkabinen bzw. hinter den Trennscheiben im Bus kommen sie nicht in Kontakt mit Fahrgästen. Abstand und Infektionsschutz sind gewährleistet.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über Studien und Expertenaussagen zum Thema ÖPNV und Corona. Deutsche und internationale Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass der ÖPNV kein Hotspot ist.
Die MVG ist auch in der derzeitigen Situation wie gewohnt für Sie da. Wir bitten Sie jedoch, immer die bestehende Maskenpflicht (Typ FFP2) im ÖPNV zu beachten und unsere Verkehrsmittel nur mit gültigem Fahrschein zu nutzen. Halten Sie wo immer möglich Abstand zu anderen und befolgen Sie die Hygieneregeln. Der Betrieb wird aktuell wie folgt gestaltet:
Bitte beachten Sie, dass es bei U-Bahn, Tram und Bus kurzfristig zu einzelnen Ausfällen kommen kann, wenn etwa personelle Engpässe auftreten. Diese lassen sich trotz größter Anstrengungen leider nicht immer vollständig vermeiden.
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht in allen Fahrzeugen und an allen Haltestellen. Bei der U-Bahn besteht Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug, am Bahnsteig oder im zahlungspflichtigen Bereich.
Seit dem 18. Januar 2021 ist ausschließlich eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung zulässig.
Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine FFP2-Maske). Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Vom 18. bis 24. Januar 2021 war eine "Kulanzwoche", sofern eine andere Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde. Seit 25. Januar 2021 muss die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske eingehalten werden, falls keine durch ein ärztliches Attest nachgewiesene Befreiung vorliegt. Verstöße sind mit einem Bußgeld bedroht. Kontrolle und Verfolgung obliegt der Polizei.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf seiner Website eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht
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Übersicht Fahrgastaufkommen
© MVG
Im Moment sind viel weniger Fahrgäste mit U-Bahn, Tram und Bus unterwegs als vor Corona. Dennoch erhält die MVG das normale Fahrplan- und Platzangebot fast vollständig aufrecht.
Das Fahrgastaufkommen liegt derzeit bei rund 46 % (Stand: Dezember 2020).
In den Hauptverkehrszeiten von ca. 7 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr ist die Nachfrage in der Regel höher als tagsüber oder abends.
Weitergehende Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Infoseiten der Gesundheitsbehörden von Stadt, Land und Bund sowie bei den bekannten Instituten und Forschungseinrichtungen. Im Folgenden finden Sie eine Sammlung wichtiger Links:
Bitte tragen Sie in Fahrzeugen, in U-Bahnhöfen und an Haltestellen seit 18.01.2021 ausschließlich eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung. Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (keine FFP2-Maske). Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Stand: 25. Januar 2021