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In unseren Fahrzeugen befördern wir immer mehr Fahrgäste. Dies führt natürlich dazu, dass auch die Konkurrenz um den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platz zunimmt. Deshalb gibt es Beförderungsbedingungen, die das Zusammenwirken zwischen uns als Verkehrsunternehmen und Ihnen als Fahrgast, die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzung unseres ÖPNV-Angebotes regeln.
Gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen im MVV (MVV-Gemeinschaftstarif, Beförderungs- und Tarifbestimmungen) gilt grundsätzlich:
„Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nur bei Handgepäck und im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.“
("Beförderung von Sachen" § 11 Absatz 1)
Des Weiteren gilt:
„Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. Besonders gekennzeichnete Stellplätze sind für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit orthopädischen Hilfsmitteln bzw. für Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen freizugeben.“
("Zuweisen von Wagen und Plätzen" § 5 Absatz 2)
Wir hoffen auf Verständnis, dass wir aus Platz- und Sicherheitsgründen und damit im Interesse aller unserer Fahrgäste gewisse Dinge von der Beförderung in unseren Fahrzeugen ausschließen müssen.
Welche Sachen und orthopädischen Hilfsmittel im Rahmen der o. g. Bestimmungen zur Beförderung in unseren Fahrzeugen zugelassen bzw. hiervon ausgeschlossen sind, entnehmen Sie bitte dem MVV Gemeinschaftstarif und unserer nachfolgenden Übersicht. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht sich ausdrücklich auf die bei der MVG geltenden Mitnahmeregelungen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Team "MVG Kundendialog".
Rollstühle und motorisierte Rollstühle
Gehhilfen
Kinderwagen
Handgepäck
Übrige Sachen und Sperrgepäck
E-Scooter (3- rädrig)
E-Scooter (4-rädrig)
Fahrräder
Segways
Fahrradanhänger, fahrradähnliche Konstruktionen (z. B. Tandem), Leiterwagen etc.
Rollstuhlzuggeräte, die mit dem Rollstuhl verbunden sind (Handbike, Citybike, Minitrac)