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In unseren Fahrzeugen befördern wir immer mehr Fahrgäste. Dies führt natürlich dazu, dass auch die Konkurrenz um den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platz zunimmt. Deshalb gibt es Beförderungsbedingungen, die das Zusammenwirken zwischen uns als Verkehrsunternehmen und Ihnen als Fahrgast, die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzung unseres ÖPNV-Angebotes regeln.
Gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen im MVV (MVV-Gemeinschaftstarif, Beförderungs- und Tarifbestimmungen) gilt grundsätzlich:
„Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nur bei Handgepäck und im Rahmen der nachfolgenden Regelungen. Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.“
("Beförderung von Sachen" § 11 Absatz 1)
Des Weiteren gilt:
„Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen; Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. Besonders gekennzeichnete Stellplätze sind für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit orthopädischen Hilfsmitteln bzw. für Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen freizugeben.“
("Zuweisen von Wagen und Plätzen" § 5 Absatz 2)
Wir hoffen auf Verständnis, dass wir aus Platz- und Sicherheitsgründen und damit im Interesse aller unserer Fahrgäste gewisse Dinge von der Beförderung in unseren Fahrzeugen ausschließen müssen.
Welche Sachen und orthopädischen Hilfsmittel im Rahmen der o. g. Bestimmungen zur Beförderung in unseren Fahrzeugen zugelassen bzw. hiervon ausgeschlossen sind, entnehmen Sie bitte dem MVV Gemeinschaftstarif und unserer nachfolgenden Übersicht. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht sich ausdrücklich auf die bei der MVG geltenden Mitnahmeregelungen. Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Team "MVG Kundendialog".
Rollstühle und motorisierte Rollstühle
Elektrotretroller, sog. E-Scooter
Gehhilfen
Kinderwagen
Handgepäck
Übrige Sachen und Sperrgepäck
E-Scooter (3- rädrig)
E-Scooter (4-rädrig)
Fahrräder
TravelScoot als orthopädische Gehilfe
Aufgrund der leichten Bauweise und der geringen Abmessungen hat sich die MVG entschieden, die Mitnahme eines TravelScoots (siehe Abbildung) unter bestimmten Voraussetzungen in Linienbussen zuzulassen.
Segways
Elektrotretroller, sog. E-Scooter
Fahrradanhänger, fahrradähnliche Konstruktionen (z. B. Tandem), Leiterwagen etc.
Rollstuhlzuggeräte, die mit dem Rollstuhl verbunden sind (Handbike, Citybike, Minitrac)
176 Aufzüge und 771 Rolltreppen werden von der MVG betrieben - die Verfügbarkeitsrate liegt bei über 95 %. Die hier gelisteten Anlagen werden zu Ihrer Sicherheit gerade turnusmäßig gewartet oder einer TÜV-Abnahme unterzogen - einige sind baustellenbedingt außer Betrieb oder müssen nach vielen Betriebsjahren ersetzt werden. Nur in wenigen Fällen liegt ein Defekt vor, der dann so schnell wie möglich durch unser Serviceteam behoben wird. Fahrgästen, die auf Aufzüge oder Rolltreppen angewiesen sind, möchten wir mit unserer Übersicht helfen, ihre Reiseroute entsprechend zu planen.
Stationsliste alphabetisch sortiert:
Die SWM erneuern in den nächsten Jahren insgesamt 45 Aufzüge. Jeder Lift fällt dann für bis zu 8 Wochen aus. Fahrgäste, die auf einen Aufzug angewiesen sind, müssen sich in dieser Zeit umorientieren. Unsere ► Übersicht zeigt Ihnen, wann und wo die nächsten Arbeiten anstehen und welche Alternativen es für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gibt.
Weitere Infos rund um unsere Rolltreppen und Aufzüge finden Sie hier.
Abfahrtsmonitor in Echtzeit • Fahrpläne • MVG zoom • Verbindungssuche • digitale Umgebungskarte
Hier finden Sie zu jeder MVG Haltestelle den richtigen Plan. Einfach in das Suchfeld die ersten Buchstaben der gesuchten Haltestelle eintippen und dann aus der Vorschlagliste wählen:
Für Aushangfahrpläne der S-Bahn oder von Regionalbuslinien klicken Sie bitte hier
►Aushangfahrpläne
Hier erhalten Sie den Original-Aushangfahrplan aller MVG Verkehrsmittel (Aushangplan U-Bahn, Tram, Metro-, Express-, Stadt- und Taxibusse bis einschließlich Linie 199) zum Nachlesen oder Ausdrucken. Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampe sind entsprechend gekennnzeichnet (Haltestellenfahrplan, Haltestellenaushang).
►Haltestellen-Übersichtsplan
An stark frequentierten, weitläufigen oder unübersichtlichen Bus- und Tram-Haltestellen erleichtern die Übersichtspläne den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Die Übersichtspläne informieren über Haltestellenstandorte von Bus/Tram, Linien und Fahrtziele. Sie zeigen Ihnen außerdem, wo Ihr Bus oder Ihre Tram abfährt oder wo Sie aufs MVG Rad umsteigen können.
►Umgebungsplan U-Bahn
Für unsere U-Bahnstationen finden Sie zusätzlich die Umgebungspläne U-Bahn. Es handelt sich dabei um PDF-Dateien der Original-Aushänge aus allen Münchner U-Bahnhöfen (dort hängen sie in den Vitrinen am Bahnsteig sowie im Zwischengeschoss der U-Bahnhöfe).
In gedrucker Form liegen die Minifahrpläne in unseren Kundencentern für Sie aus.
Als PDF-Datei zum Download erhalten Sie die Minis künftig auf der Website des MVV unter
mvv-muenchen.de/minifahrplaene
MVGO ist die Mobilitäts-App für München: In der kostenlosen App haben Sie Zugriff auf alle Sharing-Angebote der MVG und deren Partner. Egal ob Mietrad oder E-Scooter: Alles bequem in einer App buchen. Außerdem bietet die MVGO alles, was Sie für die Fahrt mit Bus und Bahn brauchen: HandyTicket, Verbindungsauskunft und Live-Abfahrtszeiten. Jetzt neu ist ein häufig angefragtes Feature: die Anzeige von Störungsmeldungen und geplanten Betriebsänderungen.
Ca. 4.500 in Silber und Blau lackierte Mieträder von MVG Rad stehen in München und in den Landkreisen München und Starnberg sowie in der Gemeinde Poing zur Verfügung. Hier einfach den persönlichen Ausgangspunkt eingeben und alle verfügbaren Räder uvm. angezeigt bekommen.
Geben Sie hier den Ausgangspunkt ein, um zum Beispiel Räder, E-Scooter oder ÖPNV-Haltestellen in der Umgebung zu finden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Egal, ob Sie uns loben möchten oder auch mal Kritik anbringen, ob Sie eine Foto- und Drehgenehmigung brauchen, oder sich für Werbung in unseren Fahrzeugen oder Bahnhöfen interessieren: Zu vielen Bereichen stellen wir Kontaktformulare bereit, mit denen Sie uns Ihr Anliegen schildern können. Das spart Ihre Zeit und erleichtert uns die Bearbeitung.
Kundendialog (Fragen, Anregungen, Lob & Tadel)
Über unsere gebührenfreie Servicenummer sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gerne zum Beispiel zu folgenden Themen:
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen entgegen.
Neubestellungen, Änderungen der persönlichen Kundendaten oder eine Kündigung können Sie jederzeit online im MVG Kundenportal durchführen. Einfach mit Ihrem bestehenden M-Login anmelden oder innerhalb weniger Minuten registrieren.
Hier anmelden oder registrieren
In unseren Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Themen rund um Tickets, Abonnements, Fahrplanauskünfte und vieles mehr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr
Samstag 9 - 16 Uhr
Der Zeitfaktor spielt meist eine wichtige Rolle bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Dingen. Unsere Infos sollen Ihnen dabei helfen, schnell und richtig zu reagieren. Die MVG hat ein eigenes Fundbüro, an das die gesammelten Fundgegenstände übergeben werden. Darüber hinaus können Sie uns Ihren Verlust rund um die Uhr online melden und damit einen Suchauftrag erstellen.
Das Schadensmanagement der Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, bearbeitet sämtliche Unfälle/Vorfälle im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sowie die Dienstfahrzeuge der Stadtwerke München GmbH.
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