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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für MVGO der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH als Plattformbetreiber (AGB) - Stand: 21.02.2022
2.1. Die MVG ermöglicht dem Nutzer die Buchung der teilnehmenden Mobilitätsangebote, um dem Nutzer eine verkehrsmittelübergreifende und situationsadäquate Beförderung zu seinem in der App eingegebenen Zielpunkt zu vermitteln. Das Angebot der Mobilitätsdienstleister erfolgt auch auf Grundlage der von den einzelnen Mobilitätsanbietern bereitgestellten Daten („Daten“). Die MVG überprüft nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten.
2.2. Der Nutzer kann die jeweiligen Mobilitätsangebote direkt in der App über ein einheitliches Nutzerkonto buchen und bezahlen.
2.3. Jeder Mobilitätsdienstleister ist für die Erbringung seiner von dem Nutzer über die App gebuchten Leistungen verantwortlich. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung des Mobilitätsangebots direkt mit dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister ab. Es gelten die jeweiligen AGB der Mobilitätsdienstleister („AGB-Mobilitätsdienstleister“), die bei der Nutzung des Mobilitätsangebots wirksam einbezogen werden. Die MVG ist nur insoweit für das Mobilitätsangebot (einschließlich vertraglicher Bestimmungen) und die Durchführung des über die App gebuchten und bezahlten Mobilitätsangebots des Mobilitätsdienstleisters verantwortlich, soweit der Nutzer die eigenen Mobilitätsservices der MVG über die App nutzt.
3.1. Damit der Nutzer über die App die jeweiligen Mobilitätsangebote in Anspruch nehmen kann, muss er sich zunächst in der App anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Nutzer zu verwendenden Benutzername und Passwort. Benutzername und Passwort erhält der Nutzer mit Registrierung. Die Registrierung erfolgt über den M-Login der Stadtwerke München GmbH, sofern der Nutzer nicht bereits aufgrund der Inanspruchnahme eines anderen an den M-Login angeschlossenen Online-Service bereits beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der Nutzer nur die zusätzliche Inanspruchnahme der App im M-Login freischalten. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Logins verwiesen.
3.2. Die Registrierung ist für den Nutzer kostenfrei. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht.
3.3. Nutzer kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
3.4. Der Nutzer kann einzelne Mobilitätsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn er vorher seine Telefonnummer und die ggf. erforderlichen Ausweisdokumente (z.B. Führerschein) online verifiziert. Der Nutzer wird zur Verifizierung die richtigen und gültigen Ausweisdokumente im Verifizierungsverfahren vorlegen. Die MVG ist berechtigt, die Verifizierung von einem Dritten durchführen zu lassen. Bei der Verifizierung ist Vertragspartner des Nutzers der von der MVG beauftragte Dritte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten, soweit diese ihm gegenüber wirksam einbezogen werden. Ein Anspruch des Nutzers auf Verifizierung besteht nicht.
3.5. Der Nutzer muss gemäß Ziffer 5.3 ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegen.
3.6. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (Name, Adresse und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer) bei Änderung unverzüglich im M-Login der Stadtwerke München GmbH entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist die MVG bzw. der durch die MVG beauftragte Zahlungsdienstleister berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
3.7. Der Vertragstext (z.B. Fahrtenhistorie und AGB) wird von der MVG elektronisch gespeichert. Dem Nutzer werden die Vertragstexte ab Registrierung über die App unter „Fahrten“ und „Rechtliches“ in teilweise nicht ausdruckfähiger Form zugänglich gemacht.
4.1. Das Angebot der jeweiligen Mobilitätsdienstleister über die App ist freibleibend und unverbindlich.
4.2. Der Vertrag zwischen dem Mobilitätsdienstleister und dem Nutzer über die Nutzung des Mobilitätsangebots kommt wirksam zustande, sobald der Nutzer zur Abgabe seiner verbindlichen Buchung „Zahlungspflichtig buchen und entsperren“ anklickt und der jeweilige Mobilitätsdienstleister dem Nutzer die Nutzung des Mobilitätsangebots (z.B. durch Entriegelung des Fahrzeuges, Bereitstellung des HandyTickets) ermöglicht. Die MVG bestätigt dem Nutzer unverzüglich den Eingang der Bestellung durch das Versenden einer Bestellbestätigung an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt aber keine Annahme des vom Nutzer gemachten verbindlichen Angebots dar.
4.3. Einzelne Mobilitätsangebote können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Nutzer zuvor eine befristete und kostenlose Reservierung durchgeführt hat.
4.4. Das jeweilige Mobilitätsangebot kann der Nutzer über die Kartenfunktion „In der Nähe“ oder über die Zielorteingabe „Wohin“ auswählen. Eingabefehler können jederzeit über die entsprechenden Schaltflächen korrigiert werden.
4.5. Durch die Inanspruchnahme der Mobilitätsangebote können zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Nutzer insbesondere gegen Straßenverkehrsregeln oder die AGB-Mobilitätsdienstleister verstößt. Einzelheiten ergeben sich aus den AGB-Mobilitätsdienstleister, worauf verwiesen wird.
5.1. Die Nutzung der App ist im Rahmen des Leistungsumfangs gemäß Ziffer 2 für den Nutzer kostenlos.
5.2. Der Nutzer ist verpflichtet die aufgrund der Inanspruchnahme des jeweiligen Mobilitätsangebots geltenden Preise an den jeweiligen Mobilitätsanbieter zu zahlen („Entgelt“).
5.3. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:
5.4. Zahlungen sind nach Rechnungstellung durch den MSP fällig. Die Rechnungstellung erfolgt i.d.R. im Anschluss an die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebots, im Einzelfall aber auch zu Beginn des Folgemonats. Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen MSP. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, spätestens fünfzehn (15) Bankarbeitstage nach Rechnungstellung. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Dienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die in Anspruch genommenen Mobilitätsangebote (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.
6.1. Der Einzug der Entgelte im Fall von SEPA-Lastschriften erfolgt für alle Anbieter zentral durch die LogPay Financial Services GmbH, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
6.2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für das jeweilige Mobilitätsangebot erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
6.3. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der App einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
6.4. Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
7.1. Die Abrechnung über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
7.2. Während des Registrierungsvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:
7.3. Der Dienstleister überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
7.4. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
8.1. Die Haftung der MVG sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des Nutzers gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8.2. Die MVG haftet nicht für die Leistungen der teilnehmenden Mobilitätsdienstleister.
9.1 Die Bereitstellung der App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores. Durch das Herunterladen, die Installation und tatsächliche Nutzung der jeweiligen App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der MVG und dem Kunden zustande.
9.2. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der Kunde hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Den Kunden entstehende Kosten der für die Installation und Nutzung der App erforderlichen technischen Voraussetzungen sind vom Kunden selbst zu tragen.
9.3. Die MVG behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern. Durch die Änderungen entstehen dem Kunden keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der App als solche. Die MVG wird den Kunden über Änderungen informieren.
9.4. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Bezug auf eine entgeltfreie Gebrauchsgewährung der jeweiligen App zu. Unterlässt es der Kunde, ein Update der App, das ihnen bereitgestellt wird, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet die MVG nicht für Mängel, die auf das Fehlen eines Updates zurückzuführen sind.
9.5. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen App auf dem Smartphone des Kunden stellt keine Kündigungserklärung des Kunden dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.
9.6. Ist der Kunde über den Service Vertragsverhältnisse eingegangen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch nicht erfüllt sind, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
9.7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.1 Die MVG ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser AGB dem Nutzer fristlos zu kündigen und ihn so von der Berechtigung zur Nutzung der App dauerhaft auszuschließen oder den Nutzer zu sperren und ihm so die Nutzung der App vorübergehend zu verweigern. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB trotz Abmahnung verstößt oder wenn ein nicht unerheblicher Forderungsrückstand bei dem Nutzer auftritt. Sobald der Nutzer den Forderungsrückstand ausgeglichen hat, wird die MVG dem Nutzer die Nutzung der App wieder ermöglichen.
10.2 Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen gemäß Ziffer 10.1 Satz 1 liegt auch vor, wenn der Nutzer über das Bestehen einer Fahrerlaubnis und/oder die Gültigkeit des Führerscheins täuscht oder im Übrigen falsche Ausweisdokumente zur Verifikation vorlegt. In diesen Fällen behält sich die MVG zudem das Recht vor, den Zugang zur App sofort dauerhaft zu sperren und/oder zu löschen, sowie den Nutzer von der Nutzung eines einzelnen Mobilitätsangebotes ausschließen, bei dem die Verifikation entsprechender Ausweisdokumente vorausgesetzt wird.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Teilnahme ist für die MVG nicht verpflichtend. Die MVG ist jedoch bereit zur Beilegung einer Streitigkeit an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zuständige Streitbeilegungsstelle ist die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, https://www.soep-online.de".
12.1 Die MVG ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen Nutzungsbedingungen an die bei der Registrierung des Nutzers angegebene E-Mail-Adresse. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen, so gelten diese als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs des Nutzers hat die MVG ein Sonderkündigungsrecht. Die MVG wird den Nutzer auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert hinweisen.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
12.3 Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MVG.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig München.
12.6 Die MVG hat sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz verpflichtet und hält sich an den Verhaltenskodex der Stadtwerke München, abrufbar unter https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/swm/compliance/verhaltenscodex.html
Die Kontaktdaten für alle Belange, insbesondere Beschwerden lauten:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Kundenbetreuung MVGO
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
E-Mail: support.mvgo@mvg.de
Für Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an support.mvgo@mvg.de
176 Aufzüge und 771 Rolltreppen werden von der MVG betrieben - die Verfügbarkeitsrate liegt bei über 95 %. Die hier gelisteten Anlagen werden zu Ihrer Sicherheit gerade turnusmäßig gewartet oder einer TÜV-Abnahme unterzogen - einige sind baustellenbedingt außer Betrieb oder müssen nach vielen Betriebsjahren ersetzt werden. Nur in wenigen Fällen liegt ein Defekt vor, der dann so schnell wie möglich durch unser Serviceteam behoben wird. Fahrgästen, die auf Aufzüge oder Rolltreppen angewiesen sind, möchten wir mit unserer Übersicht helfen, ihre Reiseroute entsprechend zu planen.
Stationsliste alphabetisch sortiert:
Die SWM erneuern in den nächsten Jahren insgesamt 45 Aufzüge. Jeder Lift fällt dann für bis zu 8 Wochen aus. Fahrgäste, die auf einen Aufzug angewiesen sind, müssen sich in dieser Zeit umorientieren. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wann und wo die nächsten Arbeiten anstehen und welche Alternativen es für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gibt.
Weitere Infos rund um unsere Rolltreppen und Aufzüge finden Sie hier.
Abfahrtsmonitor in Echtzeit • Fahrpläne • MVG zoom • Verbindungssuche • digitale Umgebungskarte
Das IsarCardAbo ist das günstige Ticket für alle, die regelmäßig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV unterwegs sind. Mit dem IsarCardAbo können Sie im von Ihnen gewählten Gültigkeitsbereich so oft und so lange fahren, wie Sie wollen.
Die IsarCard9Uhr im Abo ist das günstige Ticket für alle, die regelmäßig lieber außerhalb der Rushhour mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Mit der IsarCard9Uhr im Abo können Sie jeweils montags bis freitags ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig im von Ihnen gewählten Gültigkeitsbereich so oft und so lange fahren, wie Sie wollen. Allerdings: Die IsarCard9Uhr im Abo ist nicht gültig während der Sperrzeiten von Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr. Die Sperrzeit gilt auch in den Schulferien.
Sie zählen zur Generation 65 plus, sind gern aktiv und immer unterwegs? Dann passt die IsarCard65 im Abo bei der MVG perfekt zu Ihnen. Mit der IsarCard65 im Abo gibt es keine Sperrzeit mehr: Sie ist an allen Tagen des Jahres uneingeschränkt gültig! Im gewählten Gültigkeitsbereich können Sie damit so oft und so lange fahren, wie Sie wollen.
Das Jahresticket verbindet maximale Mobilität mit einem minimalen Preis.
Ob zur Schule oder für den Weg zur Ausbildungsstätte, ob in den Ferien, am Wochenende oder am Abend – das 365-Euro-Ticket MVV gilt im gesamten MVV-Gebiet rund um die Uhr. Und das für nur einen Euro pro Tag!
Die IsarCardSchule I ist das günstige Ticket für das gesamte Schuljahr für alle Schüler bis einschließlich 14 Jahre, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Schule fahren. Und obendrauf gibt es bei rechtzeitiger Bestellung unbegrenzte Freifahrt für das Gesamtnetz im MVV während der 6-wöchigen Sommerferien gratis dazu!
Die IsarCardSchule II ist das günstige Ticket für das gesamte Schuljahr für alle Schüler ab 15 Jahre, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Schule fahren. Und obendrauf gibt es bei rechtzeitiger Bestellung unbegrenzte Freifahrt für das Gesamtnetz im MVV während der 6-wöchigen Sommerferien gratis dazu!
Für alle Studenten, Auszubildende, Praktikanten und Volontäre.
Die IsarCardAusbildung ist das günstige 12-Monats-Ticket für alle, die regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV zur Ausbildungsstätte fahren. Und obendrauf gibt es 6 Wochen lang am Ende des Vertragsjahres das Gesamtnetz des MVV gratis dazu.
Hier finden Sie zu jeder MVG Haltestelle den richtigen Plan. Einfach in das Suchfeld die ersten Buchstaben der gesuchten Haltestelle eintippen und dann aus der Vorschlagliste wählen:
Für Aushangfahrpläne der S-Bahn oder von Regionalbuslinien klicken Sie bitte hier
►Aushangfahrpläne
Hier erhalten Sie den Original-Aushangfahrplan aller MVG Verkehrsmittel (Aushangplan U-Bahn, Tram, Metro-, Express-, Stadt- und Taxibusse bis einschließlich Linie 199) zum Nachlesen oder Ausdrucken. Fahrzeuge mit Hublift oder Klapprampe sind entsprechend gekennnzeichnet (Haltestellenfahrplan, Haltestellenaushang).
►Haltestellen-Übersichtsplan
An stark frequentierten, weitläufigen oder unübersichtlichen Bus- und Tram-Haltestellen erleichtern die Übersichtspläne den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln. Die Übersichtspläne informieren über Haltestellenstandorte von Bus/Tram, Linien und Fahrtziele. Sie zeigen Ihnen außerdem, wo Ihr Bus oder Ihre Tram abfährt oder wo Sie aufs MVG Rad umsteigen können.
►Umgebungsplan U-Bahn
Für unsere U-Bahnstationen finden Sie zusätzlich die Umgebungspläne U-Bahn. Es handelt sich dabei um PDF-Dateien der Original-Aushänge aus allen Münchner U-Bahnhöfen (dort hängen sie in den Vitrinen am Bahnsteig sowie im Zwischengeschoss der U-Bahnhöfe).
In gedrucker Form liegen die Minifahrpläne in unseren Kundencentern für Sie aus.
Als PDF-Datei zum Download erhalten Sie die Minis künftig auf der Website des MVV unter
mvv-muenchen.de/minifahrplaene
Geben Sie hier den Ausgangspunkt ein, um MVG Räder, E-Scooter, E-Mopeds in der Umgebung zu finden.
MVGO ist die neue App für MVG Rad, E-Scooter und E-Mopeds. In der kostenlosen App haben Sie Zugriff auf alle Sharing-Angebote der MVG und deren Partner. Egal ob Mietrad, E-Scooter oder E-Moped: Alles bequem in einer App buchen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Egal, ob Sie uns loben möchten oder auch mal Kritik anbringen, ob Sie eine Foto- und Drehgenehmigung brauchen, oder sich für Werbung in unseren Fahrzeugen oder Bahnhöfen interessieren: Zu vielen Bereichen stellen wir Kontaktformulare bereit, mit denen Sie uns Ihr Anliegen schildern können. Das spart Ihre Zeit und erleichtert uns die Bearbeitung.
Kundendialog (Fragen, Anregungen, Lob & Tadel)
Über unsere gebührenfreie Servicenummer sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gerne zum Beispiel zu folgenden Themen:
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen entgegen.
Neubestellungen, Änderungen der persönlichen Kundendaten oder eine Kündigung können Sie jederzeit online im MVG Kundenportal durchführen. Einfach mit Ihrem bestehenden M-Login anmelden oder innerhalb weniger Minuten registrieren.
Hier anmelden oder registrieren
In unseren Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Themen rund um Tickets, Abonnements, Fahrplanauskünfte und vieles mehr.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr
Samstag 9 - 16 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Pandemielage bei unseren Services mit direktem Kundenkontakt zu Einschränkungen kommt. Details finden Sie auf den jeweiligen Serviceseiten. Wir danken für Ihr Verständnis!
Der Zeitfaktor spielt meist eine wichtige Rolle bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Dingen. Unsere Infos sollen Ihnen dabei helfen, schnell und richtig zu reagieren. Die MVG hat ein eigenes Fundbüro, an das die gesammelten Fundgegenstände übergeben werden. Darüber hinaus können Sie uns Ihren Verlust rund um die Uhr online melden und damit einen Suchauftrag erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Pandemielage bei unseren Services mit direktem Kundenkontakt zu Einschränkungen kommt. Details finden Sie auf den jeweiligen Serviceseiten. Wir danken für Ihr Verständnis!
Das Schadensmanagement der Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, bearbeitet sämtliche Unfälle/Vorfälle im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sowie die Dienstfahrzeuge der Stadtwerke München GmbH.
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