Schadensmanagement der Stadtwerke München GmbH

Ihre Ansprechpartner bei Schäden des Ressorts Mobilität

Schadensmanagement der MVG

Das Schadensmanagement der Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, bearbeitet sämtliche Unfälle/Vorfälle im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sowie die Dienstfahrzeuge der Stadtwerke München GmbH. Um Ihnen einen möglichst reibungslosen Ablauf hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bieten zu können, möchten wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fragen vorab beantworten.


Fragen und Antworten zum Schadensmanagement:

Für welche Schäden ist das Schadensmanagement zuständig?

Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in den folgenden Bereichen:

  • Straßenbahn
  • U-Bahn
  • Buslinien 30 bis 199 (bei Bussen von privaten Kooperationspartnern, die in unserem Auftrag Linienverkehre fahren, ermitteln wir für Sie den richtigen Ansprechpartner)
  • Firmen-/Dienstfahrzeuge, Geschäftswägen
  • Sonderfahrzeuge
  • Infrastrukturanlagen: U-Bahnhöfe, Fahr-/Rolltreppen, Stein-/Festtreppen, Aufzüge, Haltestellenständer, Wartehallen, Trenngitter, Gleisanlagen, Oberleitungen, Drahtsitze, Piktogramme, etc.
  • Baumaßnahmen des Ressorts Mobilität
  • Falschparker und Behinderungen
     

Was muss ich vor Ort tun, wenn ich in einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadtwerke München GmbH verwickelt bin?

Unfalldaten notieren und Beweissicherung durchführen:

  • Genaue Daten zu Unfalltag, -ort und -zeit
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notieren (bei Fahrzeuggespannen: Zugfahrzeug und Anhänger)
  • Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge
  • Fotos von den Beschädigungen
  • Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen
  • Polizei hinzuziehen (bei Unklarheiten oder Personenschäden)
     

Wo ist die Stadtwerke München GmbH, Ressort Mobilität, versichert?

Die Stadtwerke München GmbH ist ein sog. Eigenversicherer - das bedeutet, dass wir von der Versicherungspflicht befreit sind und keine Haftpflichtversicherung haben, sondern berechtigte Ansprüche zunächst selbst oder ggf. mit Hilfe einer beauftragten externen Rechtsanwaltskanzlei regulieren.

Wie melde ich meinen Schaden bei der Stadtwerke München GmbH an?

Am besten nutzen Sie das Kontaktformular - so ist sichergestellt, dass bereits beim ersten Kontakt alle wichtigen Angaben übermittelt werden, was Nachfragen reduziert und uns die Bearbeitung erleichtert.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Schadensersatzanspruch bei der Stadtwerke München GmbH geltend zu machen?

Bei Sachschäden beträgt die Frist 3 Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.

Bei Personenschäden beträgt die Frist 30 Jahre ab dem Schadentag.

Welche Unterlagen benötige ich zur Geltendmachung meiner Schadensersatzansprüche?

Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte steht in der Nachweispflicht und muss Fotos der Beschädigungen sowie Belege zur Schadenhöhe einreichen.

Bei einem Schaden ab 1.500 EUR wird ein Gutachten eines Sachverständigen benötigt. Die Begutachtung wird nicht von unserer Seite durchgeführt. Bei einem geringeren Schaden genügt ein Kostenvoranschlag in Verbindung mit aussagekräftigen Fotos.

Zur schnelleren Abwicklung des Schadensfalles bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben.

Wie reiche ich Unterlagen ein?

Ihre Unterlagen zum Schaden lassen Sie uns am besten per Post oder via E-Mail zukommen.

Kann ich meinen Schadenersatzanspruch auch telefonisch geltend machen?

Nein, Schadensersatzansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden. Sobald der Vorgang bearbeitet wurde, nennen wir Ihnen einen direkten Ansprechpartner.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anfrage?

Die Vorgänge werden chronologisch abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis - sobald der Vorgang bearbeitet wurde, erhalten Sie baldmöglichst Rückmeldung.

Ab wann kann ich den mir entstandenen Schaden bei der Stadtwerke München GmbH anmelden?

Wenn der Vorfall der Leitstelle gemeldet wurde und/oder ein Verkehrsmeister vor Ort war, haben wir die Daten in der Regel am nächsten Werktag (Montag - Freitag) vorliegen. Aufgrund dessen bitten wir Sie, den Ihnen entstandenen Schaden erst am darauffolgenden Tag dem Schadensmanagement zu melden.

Was muss ich beachten, wenn ich einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadtwerke München GmbH verursacht habe?

Melden Sie den Unfall bitte unverzüglich Ihrer Versicherung - die weitere Korrespondenz erfolgt ausschließlich mit Ihrer Versicherung. Sollten Sie bereits die dortige Schadensnummer zu dem Vorgang haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail übermitteln.

Welche personenbezogenen Daten von mir werden gespeichert und zu welchem Zweck?

Personenbezogene Daten von Ihnen werden nur für die Bearbeitung des entsprechenden Vorfalls gespeichert. Voraussetzung hierfür ist Ihre Beteiligung an dem Vorfall (auch als Zeuge sind Sie beteiligt).

Diese Daten können u. a. sein:

  • Name und Anschrift, Geburtsdatum, ggf. E-Mailadresse und Telefonnummer
  • Daten zu Ihrem beteiligten Fahrzeug (Kennzeichen, Typ, Erstzulassung, etc.)
  • Ihre Versicherung(en)
  • Bankverbindung (um Zahlungen an Sie zu leisten)
  • Ihre eingereichten Unterlagen
     

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen sowie gemäß DSGVO für die Dauer gespeichert, die die abschließende Bearbeitung des Vorfalls benötigt.

 

Kontakt

Briefanschrift:

Stadtwerke München GmbH
Schadensmanagement
80287 München

Servicezeiten:
Mo. bis Do. 8 – 16 Uhr
Fr. 8 – 14 Uhr

Ihr direkter Ansprechpartner wird Ihnen mit dem ersten Schreiben mitgeteilt.

Kontaktformular und E-Mail:

 Kontaktformular


E-Mail: schaden.swm@swm.de

Datenschutzhinweise

Die Datenschutzhinweise zum Schadensmanagement finden Sie hier.

Die über das Kontaktformular erhobenen Daten werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens von der Stadtwerke München GmbH verarbeitet.