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Häufige Fragen

Nicht gefunden? Alle FAQ

Lösen Sie Ihr Problem selbst - mit unseren FAQ!

Das kann zwei Gründe haben:

  1. Ihr Bankkonto war im Vormonat nicht ausreichend gedeckt, um den Monatsbetrag abzubuchen. Dann wird dieser im Folgemonat gemeinsam mit dem aktuellen Monatsbetrag abgebucht.
  2. Sie haben Ihr Abo für einen bereits laufenden Monat und kurz vor dem Zahllauf für den Folgemonat bestellt. Dann werden beide Beiträge auf einmal abgebucht.

Falls Ihr HandyTicket nicht in der App angezeigt wird, obwohl Sie dort die Kachel Mein Abo und eine Vertragsbestätigung sehen, probieren Sie bitte Folgendes:

  1. Melden Sie sich in der App vom M-Login ab.
  2. Schließen Sie die App vollständig.
  3. Aktualisieren Sie die App, falls ein Update verfügbar ist.
  4. Starten Sie die App neu.
  5. Prüfen Sie, ob Sie ein gültiges Abo haben und der M-Login aktiviert ist.
  6. Melden Sie sich mit dem M-Login an, mit dem Ihr Abo verknüpft ist.

 

Falls das nicht funktioniert, überprüfen Sie im MVG-Kundenportal unter Vertragsverwaltung, ob Sie das Deutschlandticket als HandyTicket konfiguriert haben.

Studierende:
Damit Sie das Ticket weiterhin nutzen können, reichen Sie bitte alle 6 Monate/jedes Semester eine aktuelle Berechtigung ein. Eine Verlängerung des Vertrags ist nicht möglich. Bitte bestellen sie das Ticket daher neu. Dazu gehen Sie im Kundenportal auf Abo neu/verlängern, bestellen das Abo und laden dabei Ihren aktuellen Nachweis hoch bzw. verifizieren sich erneut über den Hochschul-Login. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Nachweisformulars dieses nicht älter als 2 Monate sein darf. Sie müssen Ihr altes Ticket nicht kündigen, dieses läuft automatisch aus.

 

Azubis/Freiwilligendienstleistende:
Damit Sie das Ticket weiterhin nutzen können, reichen Sie bitte alle 12 Monate eine aktuelle Berechtigung ein. Dazu gehen Sie im Kundenportal auf Vertragsverwaltung. Dort können sie über den Button „Verträge verlängern“. Ihr Abo verlängern und Ihren aktuellen Nachweis hochladen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Nachweisformulars dieses nicht älter als 2 Monate sein darf. 

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