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Leitsystem in den U-Bahnhöfen
Im U-Bahnhof
In allen U-Bahnhöfen befinden sich an der Bahnsteigkante Streifen mit Rillen, die zeigen, wo die Kante zum Gleisbett abfällt.
Neues Blindenleitsystem in den U-Bahnhöfen
An einigen U-Bahnhöfen gibt es bereits ein neues Blindenleitsystem, das blinde und seheingeschränkte Fahrgäste entlang der Gleise zu Treppen und Aufzügen lotst. Auch die Notfallsäulen binden wir nach und nach in das neue Blindenleitsystem ein. Damit erkennbar ist, wohin Treppen führen, werden deren Handläufe nach und nach mit tastbaren Beschriftungen ausgestattet.
Bis Anfang 2029 werden die Bahnsteige aller U-Bahnhöfe mit den neuen Bodenindikatoren ausgestattet sein. Anschließend binden wir auch die Sperrengeschosse der U-Bahnhöfe an das neue System an.

- Dietlindenstr. (U6)
- Fraunhoferstr. (U1, U2)
- Fröttmaning (U6)
- Giesing Bahnhof (U2)
- Goetheplatz (U3, U6)
- Harras (U6)
- Hauptbahnhof (U1, U2, U4, U5)
- Heimeranplatz (U4, U5)
- Implerstr. (U3, U6)
- Innsbrucker Ring (U2, U5)
- Karlsplatz (Stachus) (U4, U5)
- Maillingerstr. (U1)
- Nordfriedhof (U6)
- Odeonsplatz (U3, U4, U5, U6)
- Olympiazentrum (U3)
- Rotkreuzplatz (U1
- Scheidplatz (U2, U3)
- Schwanthalerhöhe (U4, U5)
- Stiglmaierplatz (U1)
- Theresienstr. (U2)
- Universität (U3, U6)
- Frankfurter Ring (U2)
- Laimer Platz (U5)
- Messestadt Ost (U2)
- Neuperlach Zentrum (U5)
Bis April 2026:
- Partnachplatz (U6)
- Westpark (U6)
- Holzapfelkreuth (U6)
- Haderner Stern (U6)
- Großhadern (U6)
- Klinikum Großhadern (U6)
Aufzüge
Auch bei den Aufzügen sind alle Tasten in erhabener Schrift und Braille-Schrift tastbar. Akustische Signale warnen vor sich schließenden Türen. Weitere Informationen zu unseren Aufzügen finden Sie hier.
Fahrten mit der U-Bahn
In den neuen U-Bahn-Zügen sind die Türöffner und Notrufknöpfe mit Braille-Schrift versehen. Akustische Signale warnen vor sich schließenden Türen.
Leitsystem an den Bus- und Tramhaltestellen
An einem überwiegenden Teil der Tram- und Bus-Haltestellen führen Auffindestreifen zur ersten Tür des Fahrzeugs. Hier hat unser Fahrpersonal Sie beim Einsteigen besser im Blick und kann helfen, falls es notwendig sein sollte.
Blindenführhunde
Blindenführhunde dürfen kostenfrei im ÖPNV mitfahren.
Damit Ihr Blindenführhund bei uns mitfahren kann, brauchen Sie:
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „B“, in dem die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson vermerkt ist,
- den Ausbildungs- und Assistenzhundenachweis für den Hund,
- eine Brustdecke oder ein Blindenführhundegeschirr, damit der Hund als Blindenführhund erkennbar ist.