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Fahrten mit U-Bahn, Bus und Tram
Im U-Bahnhof
In allen U-Bahnhöfen befinden sich an der Bahnsteigkante Streifen mit Rillen, die Ihnen zeigen, wo die Kante zum Gleisbett abfällt. Außerdem gibt es an einigen Bahnhöfen ein vollständiges Boden-Leitsystem, dass sich von den Gleisen über das Zwischen- oder Sperrengeschoss bis zur Oberfläche zieht und blinde Fahrgäste zu Treppen und Aufzügen lotst. Auch die Notfallsäulen werden nach und nach in das Leitsystem eingebunden. Damit erkennbar ist, wohin Treppen führen, werden deren Handläufe nach und nach mit tastbaren Beschriftungen ausgestattet.
In der U-Bahn
In den neuen U-Bahn-Zügen sind die Türöffner und Notrufknöpfe mit Braille-Schrift versehen. Akustische Signale warnen vor sich schließenden Türen.
Aufzüge
Auch bei den Aufzügen sind alle Tasten in erhabener Schrift und Braille-Schrift tastbar. Akustische Signale warnen vor sich schließenden Türen. Weitere Informationen zu unseren Aufzügen finden Sie hier.
Tram und Bus
An einem überwiegenden Teil der Tram- und Bus-Haltestellen führen Auffindestreifen zur ersten Tür des Fahrzeugs. Hier hat unser Fahrpersonal Sie beim Einsteigen besser im Blick und kann helfen, falls es notwendig sein sollte.
Blindenführhunde
Blindenführhunde dürfen kostenfrei im ÖPNV mitfahren.
Damit Ihr Blindenführhund bei uns mitfahren kann, brauchen Sie:
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „B“, in dem die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson vermerkt ist,
- den Ausbildungs- und Assistenzhundenachweis für den Hund,
- eine Brustdecke oder ein Blindenführhundegeschirr, damit der Hund als Blindenführhund erkennbar ist.