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Wann muss ich meine Fahrkarte in Bus und Tram kaufen oder entwerten? Bei Bus und Tram muss bereits beim Einstieg der Fahrausweis gekauft oder entwertet werden. Unmittelbar an jedem Einstieg sind deshalb auch die Entwerter angebracht. Ein Fahrgast, der ein Fahrzeug betritt und nicht unverzüglich eine Fahrkarte kauft, am Entwerter vorbeigeht, davor stehen bleibt oder sich hinsetzt, hat sich keine gültige Fahrkarte beschafft und muss bei einer Kontrolle 60 EUR bezahlen. Es ist deshalb empfehlenswert, schon vor dem Einsteigen die Fahrkarte oder das Geld bereitzuhalten. Die Fahrscheinprüfer ermöglichen es jedem Fahrgast, sein Ticket unverzüglich beim Einsteigen zu kaufen oder zu entwerten. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist entscheidend. Diese findet immer zu einem Zeitpunkt statt, zu dem der Fahrausweis bereits gültig sein muss.
Was kann ich machen, wenn der Fahrkartenautomat defekt ist? In den meisten Fällen gibt es im MVG-Netz mehrere Möglichkeiten, sich einen Fahrschein zu kaufen. So verfügt jeder U-Bahnhof über mehrere Automaten und oft auch Verkaufsstellen (Kioske). Auch jede Tram hat zwei Automaten an Bord. Darüber hinaus können Fahrkarten auch als HandyTicket erworben werden. Daher ist die Frage genau genommen nur für Busse der MVG relevant, wo es nur einen Automaten im Fahrzeug gibt. Wenn der Automat im Bus defekt ist, gilt folgende Ausnahmeregelung: Der Fahrgast informiert das Fahrpersonal über den defekten Automaten, um klarzustellen, dass er beabsichtigt, ein Ticket zu kaufen. Das Fahrpersonal meldet den Defekt über Funk an die Zentrale (sofern noch nicht erfolgt). Der Fahrgast kann anschließend bis zur ersten Umsteigehaltestelle seiner beabsichtigten Fahrt mitfahren und muss hier einen Fahrausweis für die gesamte Fahrstrecke erwerben und entwerten.
Wo und wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen? Einzahlung an unseren MVG-Automaten Die Einzahlung an MVG -Automaten ist der einfachste und schnellste Weg, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten. Bitte drücken Sie die easy-Taste oder den Button »Barcode scannen« auf dem Bildschirm zur Aktivierung des Scanners. Danach halten Sie den Barcode, der sich oben rechts auf der Kontrollbeanstandung befindet, vor den Scanner des Automaten und folgen den weiteren Anweisungen auf dem Display. Sie haben die Wahl zwischen Bareinzahlung sowie Zahlung per Giro-, Visa- oder MasterCard   Bezahlung per Banküberweisung Natürlich können Sie den Betrag auch überweisen. Bankverbindung: HypoVereinsbank München IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00 BIC: HYVEDEMMXXX Empfänger: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH Referenz: Hier unbedingt die Belegnummer eintragen (beginnend mit X01 ...).   Bezahlung im MVG Kundencenter Wenn Sie entsprechende Wartezeit einplanen, können Sie auch in einem unserer Kundencenter bezahlen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend die Einzahlung am Automaten - das geht einfach und schnell!
Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe? Bitte nutzen Sie bevorzugt unser Kontaktformular und klicken Sie bei der Frage "Haben Sie die Belegnummer Ihrer Beanstandung parat?" auf "Nein, nicht gefunden!". Oder wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch an: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) Inkasso 80287 München  
Ich habe eine Mahnung/Rechnung von der MVG/Inkassobüro bekommen? Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 14 Tage Zeit zu bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von der MVG. Wenn dann nach 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist - darauf wurden Sie in der Mahnung hingewiesen - geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren: Creditreform München Machtlfingerstraße 13 81379 München Tel.: 089 189293934 E-Mail: inkasso@muenchen.creditreform.de
Ich möchte mich über die Fahrscheinkontrolle beschweren, an wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch unter Angabe der Belegnummer an: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH Inkasso Luisenstraße 4 80333 München oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ich wurde ohne Fahrschein angetroffen. Werde ich angezeigt? Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch wird parallel zur zivilrechtlichen Forderung Strafantrag erstattet (§ 265a, StGB).
Wer ist der Ansprechpartner bei Strafanzeigen? Wenn bereits Strafanzeige erstattet wurde, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).
Wie kann ich erfahren, wieviel ich Ihnen schulde? Wenden Sie sich bitte ausschließlich postalisch unter Angabe der Belegnummer an: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH Inkasso Luisenstraße 4 80333 München oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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