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  3. 150 Jahre Tram in München
  4. Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel der Stadtwerke München GmbH anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Tram München im Jahr 2026
  5. 150 Jahre Tram in München

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel der Stadtwerke München GmbH anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Tram München im Jahr 2026

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel der Stadtwerke München GmbH anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Tram München im Jahr 2026

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke München GmbH (nachfolgend bezeichnet „SWM“).   

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle Mitarbeiter*innen der SWM sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen und deren Familienangehörige.

3. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel startet am 24.02.2026 um 10:00 Uhr und endet am 31.10.2026 um 15:00 Uhr.

4. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt, indem die Teilnehmer*innen während des Gewinnspielzeitraums ein Foto von einer unser in Retro-Optik folierten Avenio-Trambahnen machen und dieses an tram150@mvg.de senden. Eine Auswahl wird auf den Kanälen der MVG (z. B. mvg.de, Instagram, Facebook, YouTube) veröffentlicht. In der E-Mail sind die persönlichen Kontaktdaten anzugeben, da diese für den Versand eines möglichen Gewinns benötigt werden. Fotos, die nach Ende des Gewinnspielzeitraums abgegeben werden, können bei der Auslosung nicht berücksichtigt werden. Pro Teilnehmer*in ist nur eine einmalige Teilnahme möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

5. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Der*die Gewinner*in erhält:

  • Limitierte Jubiläumsartikel.

Die Ermittlung des*der Gewinners*Gewinnerin erfolgt per Zufallsprinzip durch Auslosung aus allen Teilnehmer*innen durch die SWM. Es werden insgesamt zehn Werbemittel verlost.  

Die Gewinner*innen werden über ihren Gewinn bis spätestens Donnerstag, 05.11.2026, über die E-Mail-Adresse, über die auch die Fotos verschickt wurden, kontaktiert.

Ein Umtausch sowie eine Auszahlung oder Teilauszahlung in bar ist nicht möglich.

Ein*e Gewinner*in kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall ermitteln die SWM eine*n andere*n Gewinner*in.

Meldet sich der*die Gewinner*in nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung durch die SWM zurück und bestätigt die Gewinnannahme, sind die SWM berechtigt, den*die Gewinner*in auszuschließen und eine*n andere*n Gewinner*in zu ermitteln.

Der Gewinn wird an die von der*dem Gewinner*in angegebene Postadresse auf Kosten der SWM versandt.

6. Nutzungsrecht und Einwilligung

Mit Einsendung der Fotos bestätigt der*die Teilnehmer*in, das Foto selbst erstellt zu haben und Inhaber*in aller erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Er*sie versichert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Die SWM/MVG erhalten das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht zur Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über das Jubiläum (Online, Social Media, Print).

6. Haftung

Die SWM haften unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Ferner haften die SWM für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften die SWM jedoch nur für den vorhersehbaren, unmittelbaren und vertragstypischen Schaden. Die SWM haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Fall der Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von der SWM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen.

 

7. Vorbehalt, Änderung, Abbruch des Gewinnspiels

Die SWM sind berechtigt, das Gewinnspiel zu modifizieren oder zu beenden oder Teilnehmer*innen auszuschließen, wenn Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel falsche Angaben machen, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ihr Gewinnlos an Dritte weitergeben oder verkaufen oder wenn Gründe außerhalb ihres Einflussbereiches (z.B. Hardware- oder Softwarestörungen, Netzwerkunterbrechungen, etc.) die Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen oder unmöglich machen.

8. Datenschutzhinweise

8.1 Verarbeitung persönlicher Daten

Die SWM ist Verantwortlicher und verarbeitet die vom*von der Teilnehmer*in mitgeteilten personenbezogenen Daten (etwa Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse) zur Durchführung der Vereinbarung über die Teilnahme am Gewinnspiel.

Die Verantwortlichen werden die Daten der Teilnehmer nicht an Dritte übermitteln und im Anschluss an das Gewinnspiel unverzüglich löschen. Die Daten der*des Gewinners*in (Name sowie die mitgeteilte E-Mail-Adresse) werden zur Übersendung des Gewinns an die SWM übermittelt.

8.2 Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des*der Teilnehmers*in im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung).

8.3. Datenschutzinformationen

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die SWM zu richten und können an tram150@mvg.de gesendet werden.

Alle weiteren Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der Teilnehmer*innen, findet der*die Teilnehmer*in in den allgemeinen Datenschutzhinweisen der SWM, abrufbar unter https://www.swm.de/datenschutz/swm-gmbh 

9. Schlussbestimmungen

Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Projektteam 150 Jahre Tram.

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