Für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt künftig die Nachweispflicht im Jugend- und Ausbildungstarif. Das Ticket kann ohne Ausbildungsnachweis und ohne Kundenkarte ausgegeben werden. Ab dem 18. Geburtstag muss für die Nutzung des Ausbildungstarifs weiterhin ein entsprechender Ausbildungsnachweis erbracht werden. Hierfür wird auch künftig eine Kundenkarte benötigt.