Schlüssel werden drei Monate aufbewahrt. Die Abholung eines verloren gegangenen Schlüssels oder Schlüsselbundes ist gegen Vorlage eines Vergleichsstücks (Zweitschlüssels) möglich.
Schlüssel werden drei Monate aufbewahrt. Die Abholung eines verloren gegangenen Schlüssels oder Schlüsselbundes ist gegen Vorlage eines Vergleichsstücks (Zweitschlüssels) möglich.