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MVG-Garantie

Wir tun alles, um Sie mit den MVG‑Verkehrsmitteln U‑Bahn, Tram und Bus bis einschließlich Linie 199 schnell und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Wenn unsere Mobilitätsleistung nicht zufriedenstellend war, bieten wir unseren Fahrgästen als freiwillige Zusatzleistung unsere MVG‑Garantie an.

MVG-Garantie: Wir tun alles, damit Sie mit unseren Verkehrsmitteln pünktlich an Ihr Ziel zu bringen.
© SWM/MVG, Jung von Matt
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Garantiefall und Erstattung – Richtlinien ab 13. April 2026

Wenn eines unserer Verkehrsmittel (U‑Bahn, Bus oder Tram) mehr als 20 Minuten Verspätung hat und Ihnen keine Alternativroute zur Verfügung steht, erstatten wir einmal pro Tag den festen MVG‑Garantiebetrag von 5 Euro auf Ihr Konto. Die Auszahlung der MVG-Garantie ist begrenzt auf maximal vier Auszahlungen pro Person/Monat. Andere Kosten werden nicht erstattet (Taxi, Dienstausfall oder Ähnliches).

Der Antrag muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Vorfall vollständig bei uns eingehen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die MVG‑Garantie steht ausschließlich Fahrgästen mit gültigen Tickets im Münchner Verkehrs‑ und Tarifverbund (MVV) zur Verfügung.

Ob ein Garantiefall vorliegt, wird anhand der Aufzeichnungen unseres Betriebsleitsystems geprüft. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Verspätung von der MVG verursacht oder zu vertreten ist. Bitte beachten Sie, dass sich unsere MVG-Garantie nicht auf eine gesamte Fahrstrecke bezieht, sondern jeweils auf ein genutztes MVG-Verkehrsmittel. Eine Kombination kürzerer Verspätungen über mehrere Linien hinweg – auch wenn diese in der Summe 20 Minuten ergeben – fällt nicht unter die Garantiebedingungen. Dies gilt unabhängig davon, ob Anschlussverbindungen verpasst wurden.

Anerkannte Tickets

Im Rahmen der MVG-Garantie werden folgende Tickets anerkannt:

  • Deutschlandticket MVG/MVV (inkl. Deutschlandticket Job), MVV-Chipkarte mit Gültigkeitsnachweis
  • MVG-/MVV‑Abonnements
  • MVG-/MVV-Ermäßigungsticket
  • Tageskarten, Wochen- und Monatskarten, Einzelfahrkarten und Streifenkarten des MVV

Nicht anerkannt werden Deutschlandtickets anderer Anbieter (z.B. Deutsche Bahn außerhalb des MVV oder Verkehrsunternehmen anderer Regionen).

Bei Verspätungen in anderen Verkehrsmitteln (z.B. S-Bahn) wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Betreiber.  

Die MVG‑Garantie gilt nicht bei:

  • angekündigten Maßnahmen wie Baustellen
  • Demonstrationen oder Veranstaltungen
  • hohem Verkehrsaufkommen/Stau
  • extremen Wettersituationen
  • Verspätungen durch Falschparker oder Unfälle
  • Streiks
  • anderen unvorhersehbaren externen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

Mit unserem Garantieversprechen sowie seinem Umfang und Inhalt bieten wir Ihnen eine freiwillige Zusatzleistung. Eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrgäste bei nachweislichem Missbrauch der MVG‑Garantie dauerhaft von dieser freiwilligen Leistung auszuschließen.

Wie beantrage und erhalte ich die MVG-Garantie?

Sie können den Antrag online über unser Formular stellen. Bitte geben Sie alle erforderlichen Angaben wie Datum, Uhrzeit, Linie und Haltestelle an. Achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben, bevor Sie das Formular absenden. Die Erstattung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto.

Zum Kontakt-Assistenten

MVG-Garantie beantragen Ich möchte den Garantieanspruch bei Verspätungen über 20 Min. geltend machen!

Fragen und Antworten

Alle ansehen

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer Auftragsnummer. Eine zusätzliche Nachfrage ist nicht erforderlich.

Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen dauern. In Einzelfällen sind zusätzliche Stellungnahmen erforderlich, was den Prozess verlängern kann.

Nein. Fahrplanauskünfte in der App erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr. Maßgeblich sind unsere gespeicherten Daten und die tatsächlichen Abfahrten. Ein Garantieanspruch bei fehlerhafter oder fehlender App-Anzeige besteht nicht.

In Einzelfällen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Ein gültiger Nachweis kann z.B. ein Foto mit Zeitstempel an der Haltestelle oder die Fahrzeugnummer des nachfolgenden Fahrzeugs sein. Weitere geeignete Belege können akzeptiert werden.

Nein. Die MVG-Garantie gilt ausschließlich für einzelne MVG-Verkehrsmittel mit einer Verspätung von über 20 Minuten. Mehrere kurze Verspätungen über verschiedene Linien hinweg, auch wenn sie zusammen 20 Minuten ergeben, sind nicht abgedeckt.

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