Kurzstrecke

Das Ticket für kurze Distanzen

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogenen Eisenbahnstrecken (z. B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.

  • Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Im Rahmen der Höchstfahrzeit von 1 Stunde sind auch Fahrtunterbrechungen erlaubt.
  • Wichtig ist nur: Spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss. Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke. 
  • Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke (gilt nicht für Streifenkarte U21).
  • Die Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu entwerten.


Übrigens: Es ist nicht erlaubt, mehrere Kurzstrecken-Fahrten oder Zonen- und Kurzstrecken-Fahrten miteinander zu kombinieren. Allerdings können Sie den Geltungsraum Ihrer IsarCard durch ein Kurzstrecken-Ticket erweitern.

Einzelfahrkarte-Kurzstrecke

Preis:

1,90 €

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogenen Eisenbahnstrecken (z. B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.

Höchstfahrzeit: 1 Stunde

Kaufmöglichkeit Kurzstrecke

Der ZonenCheck

Möchten Sie wissen, welche Zonen Sie für eine bestimmte Strecke benötigen, verwenden Sie bitte unseren ZonenCheck.