Kurzstrecke

Kurzstrecke

Das Ticket für kurze Distanzen

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn oder mit einem ExpressBus (z. B. X30) zurückgelegt werden.

  • Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde sind auch Fahrtunterbrechungen erlaubt. Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss. Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen. In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke. Unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen.
  • Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke (gilt nicht für Streifenkarte U21).
  • Rückfahrten sind nicht gestattet.
  • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwagen und einem Hund ist kostenlos. Für Kinder unter 6 Jahren gilt der Nulltarif. Sie müssen von einer Person ab 6 Jahren begleitet werden.
  • Die Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu entwerten.


Übrigens: Es ist nicht zulässig mehrere Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander zu kombinieren. Allerdings können Sie den Geltungsraum Ihrer IsarCard durch ein Kurzstreckenticket erweitern.

Einzelfahrkarte-Kurzstrecke

Preis:

1,90 €

Gültigkeit bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg (höchstens zwei mit S- oder U-Bahn oder mit einem ExpressBus).

Höchstfahrzeit: 1 Stunde

Kaufmöglichkeit Kurzstrecke

z. B. an den MVG Ticketautomaten in allen U-Bahnhöfen, Bussen und Trambahnen, bei MVG Ticket-Partnern, in den MVG Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz sowie als HandyTicket.

MVG ZonenCheck

Möchten Sie wissen, welche Zonen Sie für eine bestimmte Fahrtstrecke benötigen, verwenden Sie bitte unseren MVG ZonenCheck.