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Die endgültige Entscheidung zur Beförderung von Personen, Sachen und Mobilitätshilfen liegt immer beim Fahrpersonal vor Ort. Dieses bewertet situationsabhängig und unter Berücksichtigung des Fahrgast- und Verkehrsaufkommens, ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Sachen im Fahrzeug befördert werden können.
Die Mitnahmeregelungen auf dieser Seite richten sich nach dem MVV-Gemeinschaftstarif.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste, wenn Sie Gegenstände in unseren Fahrzeugen transportieren. Geben Sie bitte Ihren Platz für Fahrgäste frei, die ihn dringender gebrauchen, wie z.B. Ältere oder Schwangere.
Was immer mitdarf
- Maximale Maße: 80 x 90 cm
- Maximales Gewicht: 25 kg
- Mitfahrt nur
- bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes
- wenn es nicht der Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet oder andere Fahrgäste belästigt
- wenn dadurch der Haltestellenaufenthalt nicht über das übliche Maß verlängert wird
- Sperrgepäck wird nur befördert, wenn dadurch keine anderen Fahrgäste zurückgelassen werden müssten
Pro Fahrgast kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund wird eine Kinder-Fahrkarte benötigt. Kleine Hunde in einem Korb oder einer Tasche fahren zum Nulltarif.
- Alle Hunde müssen in den Fahrzeugen und Bahnhöfen ständig kurz gehalten angeleint sein.
- Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
- Kampfhunde gemäß der "Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" in der jeweils gültigen Fassung, dürfen weder in den Fahrzeugen noch in die S- und U-Bahnhöfe mitgenommen werden.
- In den freigegebenen Zügen des Regionalverkehrs werden Hunde – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – nur unter der Voraussetzung befördert, dass sie angeleint und mit einem geeigneten Maulkorb versehen sind.
Grundsätzlich können Kinderwägen in unseren Fahrzeugen befördert werden. Wichtig:
- Bitte nur an den gekennzeichneten Plätzen abstellen. Sind all diese Plätze bereits besetzt, ist die Beförderung ausgeschlossen.
- Gegen Wegrollen und Umkippen sichern, ggf. festhalten
- Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse vorhanden sein.
Zu Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger werden bei geeigneten Platzverhältnissen und sicherer Abstellung befördert.
Auch mit Gehhilfe müssen mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen in der Lage sein, sich im Fahrzeug einen festen Stand zu verschaffen und einen Sitzplatz einzunehmen. Für E-Scooter gibt es eigene Mitnahmeregeln (siehe unten).
Was nicht mitdarf
Aus Brandschutzgründen dürfen zweirädrige E-Scooter nicht in U-Bahn, Bus und Tram sowie in U-Bahnhöfe mitgenommen werden. In den übrigen Verkehrsmitteln im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), dazu zählen die S-Bahnen sowie die Regionalbusse (Linie 200 und aufwärts), ist die Mitnahme in zusammengeklapptem Zustand erlaubt.
Segways jeglicher Art, auch solche, die als orthopädisches Hilfsmittel genutzt werden, dürfen nicht in U-Bahn, Bus und Tram mitgenommen werden.
Fahrräder
- Werden wie ein Gepäckstück betrachtet
- Können in allen Fahrzeugen mitgenommen werden
- Keine Fahrrad-Tageskarte erforderlich
- Können außerhalb der Sperrzeiten in S- und U-Bahnen mitgenommen werden
- Keine Fahrrad-Tageskarte erforderlich
- Können außerhalb der Sperrzeiten in S- und U-Bahnen mitgenommen werden
- Fahrrad-Tageskarte erforderlich
Nicht befördert werden
- Fahrradanhänger
- Fahrradähnliche Konstruktionen (z. B. Tandem)
- Leiterwagen
- etc.
Ausnahme: Zu Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger werden bei geeigneten Platzverhältnissen und sicherer Abstellung befördert. Hervorstehende Bauteile müssen demontiert und eine Feststellbremse vorhanden sein.
Während dieser Sperrzeiten ist die Fahrradmitnahme in U- und S-Bahnen nicht gestattet:
- Montag – Freitag (außer Feiertage): 6 – 9 Uhr
- Montag – Freitag (außer Feiertage und Schulferien): 16 – 18 Uhr
In der S-Bahn können Fahrräder in den bayerischen Schulferien 2024 mit dem passenden Ticket auch morgens mitgenommen werden.
Hilfsmittel für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln und Hinweise.
- Auch mit Gehhilfen müssen Nutzer*innen in der Lage sein, sich im Fahrzeug einen festen Stand zu verschaffen und einen Sitzplatz einzunehmen.
- In Bussen und Trambahnen sind je nach Modell 1-2 Stellplätze für Rollstühle vorgesehen.
- In den neueren U-Bahnen sind im ersten und letzten Wagen neben der Tür Plätze für Rollstuhlfahrende reserviert.
In U-Bahn, Bus und Tram zugelassen.
- Maximal zulässiges Gewicht 300 kg mit Nutzer
- Maximal zulässige Länge 1,25 m
- Maximal zulässige Breite 80 cm
- Maximale Wendefläche 1,50 m x 1,50 m
- Motorisierte Rollstühle mit Versicherungskennzeichen sind zulässig, sofern die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind.
Rollstuhlzuggeräte, die mit dem Rollstuhl verbunden sind (Handbike, Citybike, Minitrac), dürfen nur mitgenommen werden, wenn dieses von einer Begleitperson in das Fahrzeug hinein- bzw. hinausgetragen und während der Fahrt gesichert wird.
Keine Mitnahme in Bus und Tram. Bei der U-Bahn zugelassen.
Ausnahme: TravelScoot
Aufgrund der leichten Bauweise und der geringen Abmessungen hat sich die MVG entschieden, die Mitnahme eines TravelScoots unter bestimmten Voraussetzungen in Linienbussen zuzulassen:
- Der TravelScoot wird wie eine orthopädische Gehhilfe gehandhabt.
- Der TravelScoot muss beim Ein- und Ausstieg vom Fahrgast eigenständig ohne Bereitstellung der Klapprampe in das Fahrzeug/ auf die Haltestelle gehoben werden.
- Der Fahrgast darf während der Fahrt nicht auf dem TravelScoot sitzen bleiben!
- Der TravelScoot wird während der Fahrt gesichert (mit Feststellbremse) am Rollstuhlstellplatz gegenüber der 2. Tür abgestellt.
Zugelassen für die U-Bahn. Keine Mitnahme in der Tram.
Mitnahme im Bus unter folgenden Voraussetzungen:
- Maximal zulässiges Gewicht 300 kg mit aufsitzender Person
- Maximal zulässige Länge 1,2 m
- Zusätzliche Feststellbremse
- Muss rückwärts in den Bus einfahren
- Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit
- Aushaltung bestimmter Beschleunigungskräfte (siehe Erlass)
- Eignungsbestätigung für die Mitnahme im Bus durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung und durch ein gut sichtbares Piktogramm am E-Scooter
- Nachweis der Mitnahmeberechtigung durch Vorlage von
- Schwerbehindertenausweis, mindestens mit Merkzeichen "G",
- oder Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse für den E-Scooter
- Des Weiteren ist für jede Person eine Sondergenehmigung der MVG nötig. Diese Modelle haben bereits eine Genehmigung erhalten:
- KYMCO Super HMV
- Meyra CL510
- Envoy BL350
- Kolja HMV von Pride
- Sollten Sie ein anderes Modell haben, müssen wir zunächst einen Ortstermin im Busbetriebshof Moosach für eine Testfahrt in den verschiedenen Bustypen vereinbaren.
MVG-Mitnahmeregeln und MVV-Gemeinschaftstarif
Kontakt
Streitbeilegung
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle söp eine Schlichtungsantrag stellen (söp, Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; www.soep-online.de).
Internetplattform der Europäischen Kommission („OS-Plattform“)
Kunden, die Verbraucher*innen gemäß § 13 BGB sind, haben ferner die Möglichkeit, die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung Ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform ist unter folgender Internet-Adresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.