Hundemitnahme

Regeln für die Mitnahme von Hunden

Pro Fahrgast mit gültiger Fahrkarte (MVV-Tarif oder Deutschlandticket) kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund muss eine Fahrkarte nach dem Kindertarif gelöst werden. Kleine Hunde in einem Korb oder einer Tasche fahren generell zum Nulltarif.

Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

In den freigegebenen Zügen des Regionalverkehrs werden Hunde – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – nur unter der Voraussetzung befördert, dass sie angeleint und mit einem geeigneten Maulkorb versehen sind.

Alle Hunde müssen in den Fahrzeugen sowie in S- und U-Bahnhöfen ständig kurz gehalten angeleint sein! Darüber hinaus dürfen "Kampfhunde" gemäß der "Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" in der jeweils gültigen Fassung, weder in den Fahrzeugen noch in die S- und U-Bahnhöfe mitgenommen werden.