Tarif- und Beförderungsbestimmungen

Gemeinschaftstarif


Hier finden Sie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen - Gemeinschaftstarif der im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen.

Wichtige Hinweise

Was darf mit bei U-Bahn, Bus und Tram?

Auf einen Blick

Hinweis zur Beförderung von E-Scootern in Linienbussen

Technische Voraussetzungen des 4 rädrigen E-Scooters:
  • 4 rädriges Fahrzeug
  • Maximal zulässiges Gewicht 300 kg mit aufsitzender Person
  • Maximal zulässige Länge 1,2 m
  • Vorhandensein einer zusätzlichen Feststellbremse
  • Eignung für die Rückwärtseinfahrt in den Bus
  • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, sowie
  • Aushaltung bestimmter Beschleunigungskräfte (siehe Erlass)
     

Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Auch muss die Tauglichkeit durch ein Piktogramm am E-Scooter sichtbar angebracht werden. 

Piktogramm Scooter/Bahn

Personenbezogene Voraussetzungen des Nutzers:

Nachweis der Mitnahmeberechtigung durch Vorlage von
•    Schwerbehindertenausweis, mindestens mit Merkzeichen "G", oder
•    Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse für den E-Scooter

Mit diesen Modellen haben wir bisher gute Erfahrungen gemacht: 

  • KYMCO Super HMV 
  • Meyra CL510
  • Envoy BL350
  • Kolja HMV von Pride
     

Die Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern in U-Bahnen und Trambahnen richten sich weiterhin nach dem MVV-Gemeinschaftstarif, Anhang 4.

Verfügen Sie über einen E-Scooter, der den technischen Vorgaben des Erlasses entspricht und für den der Hersteller einen entsprechenden Nachweis erteilt hat und möchten Sie diesen in unseren Bussen mitführen? Dann wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an unsere Beauftragte für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen.

Kontakt:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Stadt- und Systemplanung
Beauftragte für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen
Frau Stefanie Haase
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München
E-Mail: mvg.barrierefreiheit@swm.de

 

Hinweis zur Mitnahme eines TravelScoots in Linienbussen

Mitnahme TravelScoot als orthopädische Gehilfe Mitnahme TravelScoot als orthopädische Gehilfe © MVG

Aufgrund der leichten Bauweise und der geringen Abmessungen hat sich die MVG entschieden, die Mitnahme eines TravelScoots (siehe Abbildung) unter bestimmten Voraussetzungen in Linienbussen zuzulassen:

  • Der TravelScoot wird wie eine orthopädische Gehhilfe gehandhabt.
  • Der TravelScoot muss beim Ein- und Ausstieg vom Fahrgast eigenständig ohne Bereitstellung der Klapprampe in das Fahrzeug/ auf die Haltestelle gehoben werden.
  • Der Fahrgast darf während der Fahrt nicht auf dem TravelScoot sitzen bleiben!
  • Der TravelScoot wird während der Fahrt gesichert (mit Feststellbremse) am Rollstuhlstellplatz gegenüber der 2. Tür abgestellt.

 

Die endgültige Entscheidung zur Beförderung von Personen, Sachen und Mobilitätshilfen liegt immer beim Fahrpersonal vor Ort. Dieses muss situationsabhängig und unter Berücksichtigung des Fahrgast- und Verkehrsaufkommens einschätzen ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Sachen im Fahrzeug befördert werden können.

 

Beschwerden

Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, Telefon: 0800 344 22 66 00 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an redaktion@mvg.de wenden.
 

Streitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle söp eine Schlichtungsantrag stellen (söp, Fasenenstraße 81, 10623 Berlin; www.soep-online.de).

Internetplattform der Europäischen Kommission („OS-Plattform“)

Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, haben ferner die Möglichkeit, die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung Ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform ist unter folgender Internet-Adresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Download MVV-Gemeinschaftstarif

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Inhalte MVV-Gemeinschaftstarif

Gemeinschaftstarif der im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (Münchner Verbundtarif) in der Fassung als Haustarif der MVG vom 11.12.2022:

  • Bestimmungen für die Beförderung von Sachen, insbesondere von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Rollstühlen
  • Vertragsbedingungen für das MVV-Abonnement
  • Tarifbestimmungen für die „AboPlusCardBayern“
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Online-PrintTickets und HandyTickets
  • Vertragsbedingungen für die Angebote
    - IsarCardSchule I und IsarCardSchule II im SEPA-Lastschriftverfahren
    - IsarCardAusbildung im SEPA-Lastschriftverfahren
    - 365-Euro-Ticket MVV im SEPA-Lastschriftverfahren
     
  • Allgemeine Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket
  • Vertragsbedingungen für das Deutschlandticket im Abo im MVV