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Ab wann und wo ist das 365-Euro-Ticket gültig?

Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats und ist für zwölf aufeinander folgende Monate im gesamten MVV-Gebiet gültig. Es kann auch während des laufenden Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden.

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Hilfe zum 365-Euro-Ticket MVV

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Wer kann das 365-Euro-Ticket MVV nutzen? Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen, die im MVV-Verbundgebiet wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV-Gebiet liegt. Auszubildende, Bundesfreiwilligen-Dienstleistende und Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr können das 365-Euro-Ticket ebenfalls nutzen.  
Können Studierende das 365-Euro-Ticket nutzen? Nein, dieses Angebot gilt nicht für Studierende. Diesen empfehlen wir stattdessen das Ermäßigte Deutschlandticket.
Welche Unterlagen benötige ich für die Bestellung des 365-Euro-Tickets MVV? Eine Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte (ab 15 Jahren wird eine Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte benötigt) Download-Vorlage als PDF Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag Die Ausbildungsbestätigung muss mindestens 12 Monate gültig sein. Nur bei Kindern von 6 bis einschließlich 15 Jahren: ein digitales Passbild.
Wie ist es möglich, ein so günstiges Ticket für Schüler*innen anzubieten? Damit Schülerinnen und Schüler preiswert, sicher und nachhaltig mit dem 365-Euro-Ticket MVV unterwegs sein können, übernehmen der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die MVV-Landkreise München, Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck und Starnberg die Kostendifferenz.
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