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Mein Unternehmen hat mehrere Standorte. Kann die Abwicklung zentral über die MVG erfolgen?

Ja, das ist kein Problem. All ihre Firmenstandorte in Deutschland können zentral und ohne Mehrkosten über die MVG organisiert werden.

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Hilfe zum Deutschlandticket Job

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Wie funktioniert das Deutschlandticket Job? Das Deutschlandticket Job ist ein Abo und wird in Form von Monatstickets ausgegeben. Ein Einstieg ist immer zum Monatsersten möglich. Das Deutschlandticket Job-Abo ist ein unbefristetes Abo, das automatisch monatlich verlängert wird, sofern keine Kündigung erfolgt. Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr: Das Ticket ist bundesweit im Nah- und Regionalverkehr gültig. Dazu zählen etwa Stadt- und Regionalbusse, U-Bahnen, Trambahnen und Regionalzüge (2. Klasse). Im DB-Fernverkehr (z.B. IC, EC und ICE), in Fernbussen und bei Anbietern wie FlixTrain kann das Ticket nicht genutzt werden.
Wieviel kostet das Deutschlandticket Job? Das Deutschlandticket Job kann zum vergünstigten Preis von 55,10 Euro bezogen werden (Firmen-Ticket/ Arbeitgeberticket). Dies entspricht einem Rabatt von 5%. Voraussetzung für das vergünstigte Angebot ist, dass der Arbeitgeber mindestens 25% der regulären Kosten übernimmt (mindestens 14,50 Euro pro Ticket). Deutschlandticketzuschuss: Das Deutschlandticket Job kostet für Arbeitnehmer*innen damit je nach Höhe der Bezuschussung maximal  40,60 Euro.
Wer kann das Deutschlandticket Job nutzen? Das Deutschlandticket Job (Jobticket der MVG) können alle Personen nutzen, deren Arbeitgeber die Bestellung dieses bezuschussten ÖPNV-Angebots ermöglicht. Es gilt nur für eine Person, ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar. Nur Kinder unter sechs Jahren dürfen kostenlos mitfahren. Für das Deutschlandticket als HandyTicket müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und bei einer Fahrscheinprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Die Chipkarte kann auch für Personen unter 16 Jahren bestellt werden, sofern diese bei einer Fahrscheinprüfung eindeutig zu identifizieren sind. Dazu muss zum Beispiel ein Schülerausweis, ein Reisepass oder ein anderes eindeutiges Dokument mit Foto vorgelegt werden.
Bei wem kann ich das Deutschlandticket Job bestellen? Arbeitgeberangebot: Sie können das Deutschlandticket Job ausschließlich über Ihren Arbeitgeber beziehen. Die MVG ist nicht berechtigt, Deutschlandticket Job-Verträge mit Einzelpersonen abzuschließen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse am Jobticket direkt an Ihren Arbeitgeber ("Mitarbeiter-Benefits").
Wie erhalte ich mein Ticket? Für das Deutschlandticket Job gibt es einen eigenen Bestellprozess.  Über Ihren Arbeitgeber erhalten Sie einen Bestell-Link sowie einen Firmencode. Über den Link können Sie Ihr Deutschlandticket Job bestellen. Anschließend erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung sowie Infos zu den weiteren Schritten.   Wenn Sie das Deutschlandticket Job als HandyTicket bestellt haben, müssen Sie sich lediglich in unserer App MVGO mit Ihrem M-Login-Account einloggen. Ihr Deutschlandticket wird dort als Monatsticket automatisch bereitgestellt. Sie finden es unter Tickets. Wenn Sie das Deutschlandticket Job als Chipkarte bestellt haben wird Ihnen schnellstmöglich eine Chipkarte zusenden. Der Versand erfolgt zu gegebener Zeit automatisch, Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Muss ich meine alte Abo-Fahrkarte zurückgeben? Ja, das alte Ticket muss im ersten Gültigkeitsmonat Ihres neuen Tickets an das Abo-Center zurückgeschickt werden. Ihre alte Fahrkarte können Sie... in manchen Fällen bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.  per Post an MVG-Aboservice, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München senden. persönlich in unseren Kundencentern Marienplatz und Hauptbahnhof abgeben.
Unter welchen Voraussetzungen kann mein Unternehmen das Deutschlandticket Job beziehen? Ticketzuschuss Job: Ihr Unternehmen muss die Tickets Ihrer Mitarbeiter*innen mit mindestens 25% auf den regulären Ausgabepreis des Deutschlandtickets bezuschussen, also mit mindestens 14,50 Euro. Steuervorteile für Unternehmen. Die MVG benötigt eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bezuschussung. Betriebliche Mobilitätslösungen: Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Sie jederzeit einen Vertrag mit der MVG zum Deutschlandticket Job abschließen. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an grosskundenservice@mvg.de.
Wie kann mein Unternehmen das Deutschlandticket Job bestellen? Sie erfüllen die Voraussetzungen zum Bezug des Deutschlandticket Job? Dann wenden Sie sich bitte an grosskundenservice@mvg.de. Firmenabonnement: Wir schließen mit Ihrem Unternehmen einen Rahmenvertrag. Die Abwicklung erfolgt zwischen unseren Berater*innen und einer zentralen Ansprechperson Ihres Unternehmens.
Wie erhalten meine Mitarbeiter*innen die Tickets und wie funktioniert die Abrechnung? Sie erhalten von uns die Bestellinformationen, die Sie wiederum Ihren Mitarbeiter*innen zur Verfügung stellen. Das Deutschlandticket Job wird Ihren Mitarbeiter*innen als HandyTicket oder Chipkarte direkt zur Verfügung gestellt. Die MVG bucht den Ticket-Preis von 55,10 Euro per SEPA-Lastschriftmandat direkt bei Ihren Mitarbeiter*innen ab. Die Gutschrift in Höhe der Bezuschussung erfolgt z. B. über die Gehaltsabrechnung. Weitere Varianten der Abrechnung sind nach Absprache möglich. Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte nach und nach versendet wird.  Wenn Ihre Mitarbeiter*innen das Deutschlandticket Job als HandyTicket bestellt haben, können sie es sich in unserer App MVGO anzeigen lassen. Das Deutschlandticket wird dort als Monatsticket ca. 2-3 Werktage vor Monatsende bereitgestellt und monatlich aktualisiert. 
Welche Aufgaben habe ich als Arbeitgeber? Firmenvorteile im Nahverkehr: Eine zentrale Ansprechperson Ihres Unternehmens übernimmt zusammen mit den Berater*innen der MVG die Implementierung des Deutschlandticket Job – vom Abschluss des Rahmenvertrags bis zur Koordination der Bestellungen.  Attraktive Arbeitgeberleistungen: Da das Deutschlandticket Job ausschließlich an Ihre (durch Ihren Zuschuss berechtigten) Arbeitgeber*innen ausgegeben werden darf, erhalten Sie von der MVG einmalig zum Start des Abos eine Übersicht aller eingegangenen Bestellungen (Berechtigungsprüfung). So stellen wir sicher, dass nur berechtigte Personen das Ticket erhalten. In der Folge erhalten Sie von der MVG monatliche Teilnahmelisten. Eventuelle Änderungen müssen der MVG von Ihrem Ansprechpartner mitgeteilt werden.
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