Studierende können anstatt des Formulars auch ihre Immatrikulationsbescheinigung als Ausbildungsnachweis nutzen.
Bitte beachten: Die Nachweise (auch Ausbildungsverträge) dürfen nicht älter als zwei Monate sein. Weitere Infos dazu finden Sie in den FAQ.
Nachweisformular herunterladenInformation für Beamtenanwärter*innen
Beamtenanwärter*innen der Qualifikationsebenen 1 bis 2 bestellen das Ermäßigungsticket bitte als Auszubildende.
Beamtenanwärter*innen der Qualifikationsebene 3 bestellen bitte als Studierende.
Fragen und Antworten zum Ermäßigungsticket
Berechtigte Nutzer sind insbesondere:
- Azubis, die Berufsschulen in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
- Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz
- Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
- Beamtenanwärter*innen mit Dienstort in Bayern
Weitere Einzelheiten zu den Berechtigungen finden Sie hier.
Das Ermäßigungsticket ist als persönliches Abo nicht übertragbar. Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden.
Ihre Berechtigung müssen Sie spätestens alle 12 Monate (Azubis und Freiwilligendienstleistende) bzw. alle 6 Monate/jedes Semester (Studierende) erneuern. Dazu bestellen Sie bitte Ihr Abonnement im Kundenportal neu und laden Ihren aktuellen Nachweis hoch bzw. Verifizieren Sie sich erneut über den Hochschul-Login. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Nachweisformulars dieses nicht älter als 2 Monate sein darf. Sie müssen Ihr altes Ticket nicht kündigen, dieses läuft automatisch aus.
Wir arbeiten aktuell an einer Lösung, damit Sie künftig das Ermäßigungsticket nicht neu bestellen müssen, sondern einfach aktualisieren können. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Aktualisierungsfunktion zur Verfügung steht.
Studierende wählen bei der Bestellung Ihre Hochschule im Feld „Ausbildungsstätte“ aus. Je nach Auswahl der Hochschule wird man automatisch zum passenden Bestellprozess geführt:
- Viele Hochschulen bieten eine Verifizierung über den Hochschul-Login an. Hier reicht es, den Anweisungen im Bestellprozess zu folgen. Der persönliche Hochschul-Account wird dabei mit dem eigenen M-Login-Account verknüpft und die Berechtigung dadurch nachgewiesen.
- Sollte eine Hochschule diesen Service nicht anbieten, muss die Berechtigung über den Upload einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung oder des von der Hochschule gestempelten Nachweisformulars nachgewiesen werden.
Azubis und Freiwilligendienstleistende verwenden am besten das bayernweit einheitliche Formular. Alternativ geht auch der Ausbildungsvertrag. Das Dokument darf nicht älter als zwei Monate sein. Bei der Bestellung laden Sie Ihren Nachweis einfach als Foto/Scan hoch.
Erforderlich für die Prüfung Ihres Anspruchs sind folgende Daten:
- Ihr Name
- Ihre Adresse
- Ihre Schule/Ihr Ausbildungsbetrieb/Hochschule inkl. Adresse
- Ausbildungsart
- Die Laufzeit des Ausbildungsverhältnisses
- Unterschriften und Ausstellungszeitpunkt des Dokuments
Bitte beachten Sie: Sofern Ihre Datei personenbezogene Daten enthält, die für die Beantragung des Ermäßigungstickets nicht erforderlich sind (z.B. ein Lichtbild von Ihnen, Angaben zu Gehalt o.ä.), steht es Ihnen frei, diese Daten zu schwärzen bzw. abzudecken.
Ja, ein Kauf ist bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats möglich. Laut Beschluss von Bund und Ländern gibt es aber keine tagesscharfe, anteilige Abrechnung des Ticketpreises mehr. Das Ermäßigungsticket kostet daher auch bei einem Einstieg im laufenden Monat immer 29 Euro.