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Was ist der Hochschul-Login?

Fast alle Hochschulen haben inzwischen ein Login-System, mit dem Studierende auf ihre Daten und verschiedene Dienste zugreifen können. Dieser Login besteht meist aus Nutzername und Passwort. Dies ist Ihr Hochschul-Account. An manchen Einrichtungen wird er auch als „Uni-Account“, "Uni-Anmeldedienst" oder „Single-Sign-On“ bezeichnet. 

Hinter dem Hochschul-Login steht das sogenannte Shibboleth-Verfahren, welche eine weit verbreitete Lösung zur eindeutigen Authentifizierung (Wer sind Sie?) und Autorisierung (Was dürfen Sie?) von Personen ist. Über 80 Prozent der Hochschulen in Deutschland nutzen dieses Verfahren.  

Weitere Themen

Hilfe zum Ermäßigungsticket

Verwandte Beiträge

Was ist das bayerische Ermäßigungsticket? Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vergünstigtes Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zum Preis von 38 Euro pro Monat.
Für wen gilt das Ermäßigungsticket genau? Berechtigte Nutzer für das bayerische Ermäßigungsticket sind insbesondere:  Azubis, die Berufsschulen in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt  Beamtenanwärter*innen mit Dienstort in Bayern Weitere Einzelheiten zu den Berechtigungen finden Sie unter Bahnland Bayern. Das Ermäßigungsticket ist als persönliches Abo nicht übertragbar. Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Erfahren sie mehr über die Gültigkeit und die weiteren Vorteile des Ermäßigungstickets.  
Warum kann ich als Vertragsende für eine Bestellung nur das Semesterende des aktuellen Semesters auswählen? Ihr aktueller „Studierendenstatus“ bestimmt, für welche Semester Sie das Ermäßigungsticket bestellen können. Ist als Vertragsende nur der letzte Monat des aktuellen Semesters auswählbar, fehlen möglicherweise die Daten für das neue Semester im Shibboleth-System. Dies kann daran liegen, dass der Semesterbeitrag noch nicht bezahlt wurde oder erst kürzlich eingegangen ist und die Information noch nicht weitergeleitet wurde. In solchen Fällen versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sie können den Status Ihrer Daten bei der Bestellung im Abschnitt „Studierende Abo“ unter „Shibboleth-Daten“ überprüfen. Wenn sowohl die Daten für das aktuelle als auch das kommende Semester angezeigt werden (zum Beispiel für die TU München das Wintersemester 2024/2025 und das Sommersemester 2025), können Sie das Ticket für das kommende Semester bestellen. Falls nur das aktuelle Semester angezeigt wird, ist eine Bestellung nur für dieses möglich.
Wie kann ich mein Ermäßigungsticket verlängern? Studierende: Damit Sie das Ticket weiterhin nutzen können, reichen Sie bitte alle 6 Monate/jedes Semester eine aktuelle Berechtigung ein. Eine Verlängerung des Vertrags ist nicht möglich. Bitte bestellen sie das Ticket daher neu. Dazu gehen Sie im Kundenportal auf Abo neu/verlängern, bestellen das Abo und laden dabei Ihren aktuellen Nachweis hoch bzw. verifizieren sich erneut über den Hochschul-Login. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Nachweisformulars dieses nicht älter als 2 Monate sein darf. Sie müssen Ihr altes Ticket nicht kündigen, dieses läuft automatisch aus.   Azubis/Freiwilligendienstleistende: Damit Sie das Ticket weiterhin nutzen können, reichen Sie bitte alle 12 Monate eine aktuelle Berechtigung ein. Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht möglich. Bitte bestellen Sie das Ticket daher neu. Dazu gehen Sie im Kundenportal auf Abo neu/verlängern, bestellen das Abo und laden dabei Ihren aktuellen Nachweis hoch. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Nachweisformulars dieses nicht älter als 2 Monate sein darf. 
Erhalte ich als Gast-/und Seniorenstudierende*r das vergünstigte Deutschlandticket? Nein, Gast-/und Seniorenstudierende sind nicht berechtigt, das Deutschlandticket vergünstigt zu beziehen.
Was müssen Beamtenanwärter*innen beachten? Beamtenanwärter*innen der Qualifikationsebenen 1 bis 2 bestellen bitte als Auszubildende, Beamtenanwärter*innen der Qualifikationsebene 3 bestellen bitte als Studierende.
Wird der Solidarbeitrag bei Studierenden angerechnet? Das bisherige Angebot MVV-Semesterticket wird nicht weiter angeboten, da es durch das günstigere Angebot eines Ermäßigungstickets zum Deutschlandticket für Studierende obsolet wurde. Somit wird in München auch kein Solidarbeitrag erhoben. Deshalb ist auch keine Verrechnung nötig. Bitte beachten Sie, dass der Studierendenausweis nicht als Fahrtberechtigung im MVV dient und kein Verkauf der IsarCard Semester erfolgt. Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende gibt es das Ermäßigungsticket (vergünstigtes Deutschlandticket für 38 Euro). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an einem Standort mit Solidarmodell studieren, bestellen Sie Ihr Ermäßigungsticket am besten bei Ihrem Anbieter vor Ort, damit bereits bezahlte Beiträge verrechnet werden.
Wie lange ist das bayerische Ermäßigungsticket gültig? Nach 6 Monaten (Studierende) bzw. 12 Monaten (Azubis, FSJ/FÖJ-Leistende) müssen Sie Ihre Berechtigung erneuern. Während dieser 6 bzw. 12 Monate wird Ihr Ticket aber jeden Monat automatisch bereitgestellt.
Wie weise ich als Student*in meine Berechtigung nach? Studierende wählen bei der Bestellung Ihre Hochschule im Feld „Hochschule“ aus. Je nach Auswahl der Hochschule wird man automatisch zum passenden Bestellprozess geführt: Viele Hochschulen bieten eine Verifizierung über den Hochschul-Login an (siehe Liste der Hochschulen mit Verifizierung). Hier reicht es, den Anweisungen im Bestellprozess zu folgen. Der persönliche Hochschul-Account wird dabei mit dem eigenen M-Login-Account verknüpft und die Berechtigung (siehe auch „Studierendenstatus“ beim M-Login im Bereich „Nachweise“) dadurch nachgewiesen.  Sollte eine Hochschule diesen Service nicht anbieten, muss die Berechtigung über den Upload einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung oder des von der Hochschule gestempelten Nachweisformulars im Kundenportal nachgewiesen werden. Der Studierendenausweis gilt nicht als Nachweis.
Warum wird meine Hochschule im DFN nicht angezeigt? Teilweise haben sich Hochschulen zusammengeschlossen und erscheinen im Deutschen Forschungsnetz (DFN) unter einem anderen Namen, als im Kundenportal angegeben. Sie sollten darüber eine Information von Ihrer Hochschule erhalten haben. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschule, um genauere Details zu erfahren. Beispiel: Die „Hochschule für Film und Fernsehen München“ und die „Akademie der Bildenden Künste München“ haben sich zusammengeschlossen und treten im DFN unter dem Namen „Kunsthochschulen Bayern“ auf. Studierende dieser Hochschulen wählen im DFN die Hochschule „Kunsthochschulen Bayern“ aus.  
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