Je nach Abo gelten unterschiedliche Regelungen für eine Rückerstattung bei Krankheitsfall:
- Für Deutschlandticket und Ermäßigungsticket gilt: Wenn Sie länger als 21 Tage reiseunfähig sind, erstatten wir für die Dauer Ihres Ausfalls den anteiligen Abopreis. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung nur bei Vorlage einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes, Krankenhauses oder einer Krankenkasse möglich ist. Der Antrag zur Rückerstattung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt werden.
- Für die MVV Abos gilt:Sollten Sie einmal länger als 14 Tage fahrunfähig krank sein, erstatten wir Ihnen bei Vorlage eines Nachweises den anteiligen Fahrpreis von bis zu 60 Tagen im Vertragsjahr. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus, der Nachweis muss explizit die Fahrunfähigkeit bestätigen. Eine Erstattung aufgrund einer Fahrunfähigkeit ist bei der übertragbaren Variante nicht möglich.
Die Vorlage des Originals/einer Kopie der Reise- bzw. Fahrunfähigkeitsbescheinigung ist hier möglich:
- per E-Mail an abocenter@mvg.de
- persönlich in einem unserer Kundencenter
- per Post an Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), MVG AboCenter, 80287 München