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Abo

MVV Abo 65

  • Für Personen ab 65 Jahren
  • Persönlich oder übertragbar? Der Preis ist gleich!
  • Beliebig viele Fahrten in den gewählten Zonen
  • Ein Jahr gültig - Zwei Monate kostenlos fahren
  • Flexibler Starttag
  • Keine kostenlose Mitnahme weiterer Personen
Neues Rabattsystem ab 1. Januar 2026

  • Zum 01.01.2026 ersetzt der MVV das bisherige Modell „10 Monate zahlen, 12 Monate fahren“ (Abo, Abo 9Uhr, Abo 65) durch ein neues System mit einem festen monatlichen Rabatt. 
  • Der Vorteil: Sie sehen den Rabatt sofort und zahlen jeden Monat den reduzierten Betrag.
  • Für Neukund*innen gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, in der keine Kündigung möglich ist. Danach kann das Abo jeweils bis zum 10. des Monats zum Folgemonat beendet werden. 
  • Alle bisherigen Mitnahmeregelungen bleiben unverändert bestehen.
  • Die neuen Abopreise finden Sie in unserer Übersicht.

  • Das Ticket gilt nur für Sie. Es ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Zur Legitimation bei Kontrollen brauchen Sie zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Ticket zu Hause vergessen und kontrolliert worden? Einfach innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 auf 7 Euro, sofern Sie das Abo bei der MVG abgeschlossen haben.
  • Persönliche Chipkarte verloren? Hier bekommen Sie Ersatz.
  • Mehrere Personen, die das Mindestalter von 65 Jahren erreicht haben, können die Karte abwechselnd nutzen.
  • Als Altersnachweis benötigen Sie während der Fahrt einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.
  • Das erhöhte Beförderungsentgelt bei einer Fahrscheinprüfung beträgt 60 Euro, eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 
  • Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats.
  • Mit der StarterCard können Sie günstig sofort ins Abo einsteigen.
  • Beim Abschluss eines Abos in einem MVG-Kundencenter kann die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterworben werden.
  • Im MVV Abo erhalten Sie pro Jahr zwei Freimonate.
  • Sonderkonditionen beim CarSharing-Anbieter STATTAUTO München
  • Vorteilspreis bei MVG Rad: immer flexibel mit mehr als 4.000 Mietfahrrädern!

 

Fragen und Antworten zum MVV Abo

Alle ansehen

Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Mit der StarterCard können Sie optional sofort zu günstigen Konditionen ins Abo einsteigen.

Bei der Bestellung eines Abonnements in einem MVG Kundencenter können Sie die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterwerben.

Nein, bei Ihrer schriftlichen Bestellung per Post/Fax oder im Kundencenter müssen Sie nur eine Vollmacht der abweichenden Kontoinhaber*in nachweisen.

Bei einer Online-Bestellung müssen Vertragspartner*in und Kontoinhaber*in nicht identisch sein.

Die Bezahlung Ihres MVV-Abonnements erfolgt je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren).

Bei jährlicher Zahlung wird der gesamte Preis für das Jahresabo auf einmal von Ihrem Konto abgebucht. Bei monatlicher Zahlung wird der Monatspreis monatlich von Ihrem Konto abgebucht. 

Bei beiden Varianten bekommen sie zwei Freimonate. Bei jährlicher Zahlung haben sie zusätzlich einen Preisvorteil, der je nach Geltungsbereich variiert.

Bei monatlicher Zahlung erfolgen die Abbuchungen stets für den aktuellen Monat zum Monatsanfang (seit September 2024: am Monatsersten). Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.

Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung des Jahrespreises am Jahresersten. Sie zahlen nur 10 von 12 Monaten.

Alle ansehen

Vertragsbedingungen

Abo als Chipkarte
PDF • 0,43 MB
Abo als HandyTicket
PDF • 0,43 MB
Abo als Print-Ticket
PDF • 0,43 MB

Das MVV Abo 65 können Sie über das MVG Kundenportal bestellen.

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