• Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
Zur Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
  • Kundenportal
  1. Startseite
  2. Abos & Tickets
  3. Wochen- & Monatskarten
  4. Monatskarte S - Unser Sozialticket
  5. Wochen- & Monatskarten
Wochen-/Monatskarte

Monatskarte S - Unser Sozialticket

  • Für eine Person, nicht übertragbar
  • Nur mit München-Pass oder LandkreisPass erhältlich
  • Beliebig viele Fahrten in den gewählten Zonen
  • Einen Monat lang gültig
  • Kindermitnahme möglich

Wer kann die Monatskarte S nutzen?

Folgende Münchner Bürger*innen erhalten den München-Pass beim Sozialreferat der Stadt München:

  • Bezieher*innen von Hilfe zu Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII)
  • Bezieher*innen von Bürgergeld (SGB II)
  • Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag und deren Familienangehörig
     

Außerdem erhalten folgende Personengruppen den München-Pass:

  • Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen den Bedarfssatz nach dem für sie anwendbaren Gesetz nicht übersteigt (ausgenommen Studierende, Auszubildende und Au-Pairs)
  • Personen mit einem monatlichen Einkommen unter der für sie geltenden Münchner Einkommensgrenze für freiwillige Leistungen
  • Teilnehmer*innen eines Bundesfreiwilligendienstes oder FSJ/FÖJ
  • Alle Informationen zum LandkreisPass des Landkreises München sowie der übrigen Verbundlandkreise erhalten Sie auf der Infoseite des MVV.
Passnummer beim Kauf angeben!

Die 7-stellige Passnummer des München- oder LandkreisPasses muss beim Kauf auf der Monatskarte S angegeben werden. Die Nummern von Pass und Monatskarte S müssen übereinstimmen.

Fahren mit der Monatskarte S

  • Die Monatskarte S gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und den ersten Werktag des folgenden Monats. Ist dieser Tag ein Samstag, gilt die Karte bis zum darauffolgenden Montag, 12 Uhr.
  • Montag bis Freitag von 6 - 9 Uhr nicht gültig, außer an Feiertagen und am 24.12. und 31.12.
  • Ansonsten rund um die Uhr gültig
  • Die Monatskarte S gilt nur in Verbindung mit gültigem München-Pass/LandkreisPass. Wenn sich auf Ihrem München-Pass/LandkreisPass kein Lichtbild befindet, müssen Sie zusätzlich noch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitführen.
  • Bis zu drei Kinder bis 14 Jahren bzw.
  • Alle nachweislich eigenen Kinder bis 14 Jahren

Monatlich bis zu 15 Tageskarten zum ermäßigten Preis

Gilt für:

  • Single-Tageskarte
  • Gruppen-Tageskarte
  • Kinder-Tageskarte

An den Kassen der Sozialbürgerhäuser und im Amt für Wohnen und Migration erhältlich.

Ermäßigungsticket

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende

nur 38,00 € im Monat
Mehr erfahren
Streifenkarte

Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen.

17,80 €
mehr erfahren
Einzelfahrkarte

Eine Person, eine Fahrt, eine Richtung

ab 4,10 €
mehr erfahren
  • MVG-Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB für unsere Dienste
  • Mitarbeiter-Login
  • Zu den SWM
  • Fahrplandaten
  • Verträge kündigen
  • Compliance & Hinweisgebersystem
© Copyright MVG 2025
Ein Angebot der Logo SWM