AGB MVG IsarTiger & MVG ParkstadtTiger

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger

Präambel
Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend MVG) plant unter den Namen „MVG IsarTiger" und „MVG ParkstadtTiger“ für bestimmte Servicezeiten die Einführung eines On-Demand-Services ohne feste Linienwege und Fahrpläne. Das bedeutet, dass die MVG während der festgelegten Servicezeiten innerhalb eines festgelegten Gebiets (nachfolgend Bediengebiet) Fahrgäste auf deren Fahrtbuchung über die App „MVG IsarTiger“ oder „MVG ParkstadtTiger“ mit von ihr betriebenen Personenkraftfahrzeugen zwischen von den Fahrgästen bestimmten Ein- und Ausstiegen nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Allgemeinen Beförderungsbedingungen des MVG IsarTigers und MVG ParkstadtTigers befördert. In Vorbereitung auf die Markteinführung des MVG IsarTigers wird ein Probebetrieb mit Fahrtbuchung über die App "MVG IsarTiger" gegen Zahlung eines geringen Entgelts und einem geschlossenen Nutzerkreis durchgeführt. Der MVG ParkstadtTiger wird mittels einer Liniengenehmigung gegen Zahlung eines Pauschalpreises keinen Probebetrieb durchführen, sondern direkt für den Kunden zugänglich gemacht.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für den oben genannten Probebetrieb des MVG IsarTiger und den Livebetrieb MVG ParkstadtTiger. Die in Anlage 1 beschriebenen Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Probebetrieb des MVG IsarTiger und den Livebetrieb MVG ParkstadtTiger sowie die in der Anlage 2 genannten Preise sind Teil dieser AGB.
(2) Der Probebetrieb des MVG IsarTiger beginnt voraussichtlich im Juni 2019 und endet voraussichtlich im Frühjahr 2020. Der Kunde wird hierüber noch mal separat informiert. Die MVG ist berechtigt, die Dauer des Probebetriebes zu verlängern, zu verkürzen oder sonst zu verändern. Ein Anspruch auf die tatsächliche Durchführung des Probebetriebs besteht nicht.
(3) Der Livebetrieb des MVG ParkstadtTiger beginnt voraussichtlich zum 16.12.2019 und ist auf 2 Jahre angelegt. Die MVG ist berechtigt, die Dauer des Betriebs zu verlängern, zu verkürzen oder sonst zu verändern. 
(4) Die Leistungen der MVG im Rahmen des MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger sind nicht Teil des MVV-Gemeinschaftstarifs. Die Beförderungsbedingungen der im MVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die entsprechenden Tarifbestimmungen finden daher keine Anwendung.
(5) Die Kontaktdaten der MVG für alle Belange zu MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger lauten:

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Emmy-Noether-Str. 2
80287 München
mvg-kundenservice@mvg.de

§ 2 Teilnahme am Probebetrieb des MVG IsarTiger
(1) Der Probebetrieb wird mit einem geschlossenen Nutzerkreis durchgeführt, den die MVG vorher zur Teilnahme einlädt. Mit der Einladung ist keine Verpflichtung zur Teilnahme am Probebetrieb verbunden; die Teilnahme erfolgt rein freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme am Probebetrieb besteht nicht.
(2) Für die Registrierung in der App "MVG IsarTiger" nach § 8 ist zudem ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
(3) Während des Probebetriebes ist die Beförderung von Kindern und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aus technischen Gründen nur beschränkt möglich. Es gelten die Regelungen der § 3 Absatz 1 und 2, § 6 Abs. 1, und § 7 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Probebetrieb des MVG IsarTiger (siehe Anlage 1)
(4) Der Probebetrieb wird durch eine Marktforschung begleitet. Im Rahmen der Marktforschung werden die Fahrgäste, des MVG IsarTiger gebeten, während oder im Anschluss der Fahrt Fragen zum Angebot zu beantworten. Dies kann auch online über die App „MVG IsarTiger“ erfolgen.

§ 3 Teilnahme am Betrieb des MVG ParkstadtTiger
(1) Die Teilnahme am Echtbetrieb des MVG ParkstadtTiger steht jeder Person zur Verfügung, die die App Anwendung MVG ParkstadtTiger auf dem jeweiligen Endgerät mit Android oder iOS geladen hat.
(2) Für die Registrierung in der App „MVG IsarTiger“ nach § 8 ist zudem ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
(3) In der ersten Phase des Livebetriebs ist die Beförderung von Kindern und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen aus technischen Gründen nur beschränkt möglich. Es gelten die Regelungen der § 3 Absatz 1 und 2, § 6 Abs. 1, und § 7 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Livebetrieb des MVG ParkstadtTiger (siehe Anlage 2)
(4) der Livebetrieb wird durch eine Marktforschung begleitet. Im Rahmen der Marktforschung werden die Fahrgäste des MVG ParkstadtTiger gebeten, während oder im Anschluss der Fahrt Fragen zum Angebot zu beantworten. Dies kann auch online über die App „MVG ParkstadtTiger“ erfolgen.

§ 4 Beförderungsleistung der MVG
(1) Die MVG befördert während bestimmter Servicezeiten innerhalb des Bediengebiets Fahrgäste auf deren Buchungen hin mit von ihr betriebenen Personenkraftfahrzeugen zwischen von den Fahrgästen bestimmten Ein- und Ausstiegen. Die Buchungen der Fahrten erfolgen ausschließlich über die App „MVG IsarTiger“ und „MVG ParkstadtTiger“ der MVG (nachfolgend App).
(2) Die Servicezeiten, in denen die Leistungen des MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger angeboten werden, sind der App und der Internetseite der MVG zu entnehmen. Die MVG ist berechtigt, die Servicezeiten zu erweitern, zu verkürzen oder sonst zu verändern.
(3) Das von der MVG festgelegte Bediengebiet ist auf der Internetseite der MVG unter MVG Service on Demand sowie in der App einsehbar. Die MVG ist berechtigt, das Bediengebiet zu erweitern, zu verkleinern oder sonst zu verändern.
(4) Der Einstieg und damit der Beginn der Fahrt erfolgt stets an einem von der MVG festgelegten Haltepunkt. Die kann sowohl eine Haltestelle der MVG für U-Bahn, Straßenbahn oder Omnibus als auch ein virtuell gesetzter Punkt innerhalb des Bediengebiets sein, der nicht durch ein Haltestellenschild gekennzeichnet ist.
(5) Im Probebetrieb des MVG IsarTiger ist der Ausstieg an einem vom Fahrgast beliebig angegebenen Ort innerhalb des Bediengebietes zulässig, sofern die straßenverkehrlichen Rahmenbedingungen dies im Einzelfall zulassen. Sofern die straßenverkehrlichen Rahmenbedingungen einen Ausstieg nicht zulassen, wird der Fahrzeugführer den Fahrgast hierüber informieren und ihn an einer anderen Stelle möglichst nah an dem von ihm gewünschten Zielort aussteigen lassen. Der Livebetrieb des MVG ParkstadtTiger wird lediglich zwischen von der MVG festgelegten Haltepunkten nach §3(4) erfolgen.
(6) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs ist eine Änderung der Beförderungsstrecke in der App nicht mehr möglich. Der Fahrgast kann aber auf eigenen Wunsch auf dem Weg zum vereinbarten Fahrziel die Fahrt vorzeitig beenden und das Fahrzeug verlassen. Der Fahrer wird hierzu über einen geeigneten Ort zum vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Das ermittelte Beförderungsentgelt ist von dem Fahrgast gleichwohl in voller Höhe zu entrichten.
(7) Die MVG bestimmt den Fahrweg auf Basis der eingegangenen Buchungen. Die Wegführung erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen der Fahrgäste, möglichst zügig an ihren Zielort zu gelangen und der Interessen der MVG, die eingesetzten Fahrzeuge möglichst verkehrsvermeidend und ressourcensparend auszulasten und Leerfahrten zu vermeiden. Die MVG ist berechtigt, den Fahrweg so zu bestimmen, dass auf der Fahrt weitere Personen ein- und aussteigen können (Ridepooling). Dem Fahrgast entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

§ 5 Beförderungsbedingungen
Ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB gelten die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen des MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger (siehe Anlage 1).

§ 6 Verfügbarkeit der Fahrzeuge
Die MVG hält mehrere Personenkraftwagen für die Beförderung gemäß § 3 vor.

§ 7 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung
(1) Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung setzt voraus, dass der Fahrgast sich jeweils über die App MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger registriert und die Beförderungsleistung über die App MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger bucht. Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Bestimmungen. Die Beförderung ohne vorherige Buchung einer Fahrt ist ausgeschlossen.
(2) Der Fahrgast, der die Buchung vornimmt, muss die Fahrt persönlich antreten. Die Buchung ausschließlich für einen Dritten ist nicht zulässig. Der Fahrgast hat die Möglichkeit, auf der Fahrt bis zu drei weitere Personen mitzunehmen. Die Buchung von Fahrten mit dem MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger ausschließlich für Dritte und deren Nutzung ist untersagt.
(3) Die Nutzung der App MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger setzt voraus, dass der Fahrgast über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone) verfügt, mittels dessen er die Apps MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger aus dem jeweiligen App Store herunterladen kann. Die Apps werden für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von der MVG nicht geschuldet.

§ 8 Registrierung / Konto des Fahrgasts
(1) Damit der Fahrgast die Beförderungsleistung MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger in Anspruch nehmen kann, muss er sich bei der jeweiligen App anmelden. Die Anmeldung erfolgt mittels eines vom Fahrgast zu verwendeten Benutzername und Passwort. Benutzername und Passwort erhält der Fahrgast mit Registrierung. 
Ab dem 01.07.2019 steht dem Fahrgast die Beförderungsleistung MVG IsarTiger nur zur Verfügung, wenn er über einen M-Login verfügt. Hierfür muss sich der Fahrgast beim M-Login der Stadtwerke München GmbH registrieren, sofern er nicht bereits aufgrund der Inanspruchnahme eines anderen Online-Services beim M-Login registriert ist. In letzterem Fall muss der Fahrgast nur die zusätzliche Inanspruchnahme des Services MVG IsarTiger im M-Login freischalten. Die Registrierung erfolgt unter www.login.muenchen.de. Wegen den Einzelheiten wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des M-Logins verwiesen.
(2) Bei der Registrierung gibt der Fahrgast alle relevanten persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Handynummer) an. Ab dem 01.07.2019 erfolgt die Registrierung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke München GmbH zum M-Login.
(3) Während des Probetriebes des MVG IsarTiger ist für die Registrierung die Eingabe eines entsprechenden Registrierungscodes (Einladungscode) in die App erforderlich. Einen solchen Code erhalten die für den Probetrieb zugelassenen Fahrgäste (vgl. § 2 Absatz 1) von der MVG. Ein Anspruch auf Erhalt eines Einladungscodes besteht nicht. Die Beförderungsleistung MVG ParkstadtTiger ist ohne Registrierungscode buchbar.
(4) Fahrgast kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(5) Die Registrierung ist für den Fahrgast kostenfrei.
(6) Der Vertragstext wird von den MVG elektronisch gespeichert. Dem Fahrgast werden die Vertragstexte ab Registrierung über „Tickets“ unter „Historie“ und über „Mehr“ unter „i“ und „Rechtliches“ zugänglich gemacht. 
(7) Die MVG behält sich vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, sofern berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass die gemäß Absatz 1 erforderlichen Daten nicht korrekt sind bzw. konkreter Anlass besteht, anzunehmen, dass sich der Fahrgast nicht vertragsgemäß verhalten wird.
(8) Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Fahrgast gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder gegen geltendes Recht verstößt, ist die MVG berechtigt, sein Konto zu sperren, es sei denn der Verstoß ist nur unwesentlich oder dem Fahrgast nicht zurechenbar. Eine Sperrung ist auch zulässig, soweit die MVG ein sonstiges berechtigtes Interesse an ihr hat und die Sperrung für den Fahrgast nicht unzumutbar ist.
(9) Der Fahrgast ist berechtigt, sein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform durch elektronische Erklärung an mvg-kundenservice@mvg.de zu kündigen. Nach Kündigung des Kontos werden die vom Fahrgast gespeicherten Daten innerhalb einer angemessenen Frist von der MVG gelöscht. Die Kündigung des Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Personenbeförderungsverträge.
(10) Kosten für Datenübermittlungen bei Nutzung der App trägt der Fahrgast.

§ 9 Buchung und Inanspruchnahme der Leistung
(1) Die Buchung der Beförderungsleistung erfolgt über das in der jeweiligen App hinterlegte Konto des Fahrgasts. Der Fahrgast gibt den gewünschten Start- und Zielort in die entsprechende Suchmaske der jeweiligen App ein.
(2) Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrgast über die Aktivierung eines Ortungsdienstes seinen aktuellen Standort automatisch ermitteln lassen oder seinen Standort manuell in der jeweiligen App eingeben, und diesen Standort als Abfahrtsort angeben. Für die Standortermittlung gelten die Ausführungen der unter www.mvg.de/datenschutz-isartiger  abrufbaren Datenschutzerklärung entsprechend.
(3) Nach Eingabe des Zielorts werden in der jeweiligen App die auf der gesuchten Route verfügbaren MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger-Fahrzeuge der MVG, der voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, das Beförderungsentgelt (siehe § 9) sowie die voraussichtliche Fahrtdauer für die gewünschte Strecke angezeigt. Der Fahrgast kann auf dieser Basis unter Beachtung des § 6 Abs. 2 die gewünschte Anzahl an Plätzen in einem MVG IsarTiger-Fahrzeug bestellen, zu dem ihm Informationen in der jeweiligen App angezeigt werden.
(4) Durch Betätigung der Schaltfläche "jetzt buchen" gibt der Kunde noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen der MVG und dem Fahrgast ab. Es werden im Rahmen der Buchung lediglich folgende Informationen des Fahrgasts an den Fahrer übermittelt: Name, Abfahrtsort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen. 
(5) Die bei der Buchung angezeigte Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage und dem voraussichtlichen Ein- und Ausstieg weiterer Fahrgäste basiert. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z.B. durch Unfall, Stau), kann die geschätzte von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.
(6) Der Fahrgast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrages erst ab, wenn er in das gemäß § 8 Abs. 4 bestellten MVG IsarTiger-Fahrzeug zusteigt. Die MVG nimmt das Angebot durch Bestätigung des Zustiegs durch den Fahrer an. 

§ 10 Beförderungsentgelt
(1) Der Fahrgast hat für die Beförderungsleistung (§ 8 Abs. 6) ein Beförderungsentgelt an die MVG zu bezahlen. Die Berechnung des Beförderungsentgelts erfolgt auf Grundlage des Preisverzeichnisses in Anlage 2. Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise. 
(2) Der Preis wird vor der Fahrt gemäß § 8 Abs. 3 ermittelt und ist somit gemäß § 8 Abs. 6 Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mögliche Umwege aufgrund des Ridepoolings haben für den Fahrgast keine Auswirkungen auf den ermittelten Fahrpreis. 

§11 Zahlung/Zahlungsbedingungen 
(1) Zahlungen sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Der Fahrgast erhält mit Antritt seiner Fahrt eine Rechnung an die von ihm für den Login hinterlegte E-Mail-Adresse zur Abrechnung. Der Fahrgast ist mit dieser Form der Übermittlung einverstanden.
(2) Die Zahlung erfolgt durch das Zahlungsmittel, welches der Fahrgast für alle MVG Onlineservices als Standard-Zahlungsmittel hinterlegt hat. Als Zahlungsmittel stehen ausschließlich die Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) oder das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Ein Zahlungsmittelwechsel ist über die jeweilige App möglich.
(3) Die Einziehung der Forderungen erfolgt innerhalb der ersten 10 Werktage nach Rechnungsstellung.  
(4) Den MVG steht es frei, die gegenüber dem Fahrgast bestehenden Forderungen von einem Zahlungsdienstleister einziehen zu lassen oder an diesen abzutreten. Gegenwärtig tritt die MVG ihre Forderungen aus den MVG-Onlineservices an die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (LogPay) ab (Abtretungsanzeige). Der Einzug erfolgt daher durch die LogPay. Zahlungen des Fahrgasts können ausschließlich an die LogPay schuldbefreiend geleistet werden.

§ 12 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Der Fahrgast erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über Einziehungstag und –betrag. Der Fahrgast erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege in der an den Fahrgast übermittelten Rechnung. 
(2) Der Fahrgast hat sicher zu stellen, dass das jeweils angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Fahrgast zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die MVG oder der beauftragte Zahlungsdienstleister der MVG ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

§ 13 Zahlung mit Kreditkarte
(1) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Fahrgast angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
(2) Die vom Fahrgast angegebenen Kreditkartendaten werden auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers geprüft. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Fahrgasts an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Fahrgast nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Fahrgast hat zudem sicher zu stellen, dass die jeweils angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Fahrgast eine entsprechende Fehlermeldung.
(3) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Fahrgasts ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Fahrgasts mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(4) Sofern der Zahlungsdienstleister des Fahrgasts das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Fahrgasts das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
(5) Sollte der Fahrgast ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Fahrgast verpflichtet, zusätzlich zu dem Beförderungsentgelt die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Die MVG oder der von den MVG beauftragte Zahlungsdienstleister ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(6) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Beförderungsentgelt resultieren, erscheinen dem Fahrgast in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.

§ 14 Stornierung/Rücktritt vom Beförderungsvertrag 
(1) Der Fahrgast kann jederzeit kostenfrei bis zur Abholung durch das MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger-Fahrzeug seine gemäß § 8 Abs. 4 getätigte Buchung ohne Angabe von Gründen über die App stornieren. Der MVG steht dieses Recht im selben Umfang zu.
(2) Ab Abschluss des Beförderungsvertrages gemäß § 8 Abs. 6 kann die MVG von dem Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Ein besonderer Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hatte, es sei denn dies würde zu einer nur unwesentlichen Verspätung führen. Der Rücktritt wird dem Fahrgast in der App angezeigt.
- wenn Tatsachen vorliegen, die nahelegen, dass der Fahrgast gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (§ 4 iVm Anlage 1) verstößt, insbesondere der Fahrgast stark alkoholisiert ist oder die Sicherheit des Fahrers gefährdet ist. 
(3) Beendet der Fahrer die Beförderung frühzeitig und vor Erreichen des Zielortes, weil sich das Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hat, kann der Fahrgast unter Angabe seiner Fahrt-ID im Kundencenter der MVG das Beförderungsentgelt zurück verlangen.
(4) Steigt der Fahrgast vor Erreichung des Zielortes auf eigenen Wunsch aus, bleibt der volle Anspruch auf das Beförderungsentgelt der MVG unberührt.  
(5) Die MVG behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu verweigern, sofern ersichtlich ist, dass der Fahrgast die Geschäftsabläufe stört. Hierzu zählen beispielsweise überdurchschnittlich häufige Stornierungen gemäß § 13 Abs. 1.

§ 15 Verfügbarkeit der App 
(1) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der App MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger. Die MVG bemüht sich jedoch, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(2) Die MVG hat darüber hinaus das Recht, die Apps jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Bestehende Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Pflichten des Fahrgasts in Bezug auf die Apps
(1) Der Fahrgast hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese Dritten weder mitteilen noch ihnen sonst Zugang zu seinem Konto ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Fahrgast die MVG umgehend zu informieren.
(2) Der Fahrgast hat die jeweilige App in einer Art und Weise zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der jeweiligen App auftreten und der mit der jeweiligen App verfolgte Zweck nicht gefährdet wird. Der Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen App umgehen oder verändern.
(3) Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit seines mobilen Endgeräts zur Nutzung der jeweiligen App und für die Aktualität der erforderlichen Software ist der Fahrgast selbst verantwortlich.

§ 17 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Apps
(1) Der Fahrgast erhält an der jeweiligen App ein nichtausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Die vertragsgemäße Nutzung ist beschränkt auf (i) die Installation der App MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger auf einem im unmittelbaren Besitz des Fahrgasts stehenden System, (ii) eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Speichern und Ablaufenlassen der jeweils installierten App und (iii) auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der jeweiligen App durch eine gemäß § 69d Absatz 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
(3) Der Fahrgast ist nur dann berechtigt, die jeweilige App zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Fahrgasts durch die MVG zugänglich gemacht werden.
(4) Dem Fahrgast ist es nicht gestattet, die App MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Apps öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
(5) Sofern und soweit die Apps „Open Source Software“ beinhalten, erhält der Fahrgast abweichend von den vorstehenden Absätzen 1-4 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software. Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.
(6) Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Apps werden dem Fahrgast nicht eingeräumt.
(7) Verstößt der Fahrgast gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte unwirksam. In diesem Fall hat der Fahrgast die Nutzung der jeweiligen App unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der jeweiligen App und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder der MVG auszuhändigen. Der Fahrgast wird der MVG auf Anforderung schriftlich bestätigen, dass er sämtliche Installationen der Apps unwiderruflich von seinen Systemen oder Systemen von Dritten gelöscht hat.

§ 18 Ansprüche bei Sachmängeln der Apps
Aufgrund der kostenfreien Nutzung der App MVG IsarTiger während des Probebetriebs sind die Ansprüche des Fahrgasts im Fall von Sachmängeln der App auf die Rechte aus § 524 BGB beschränkt.

§ 19 Ansprüche bei Rechtsmängeln der Apps
Aufgrund der kostenfreien Nutzung der App MVG IsarTiger während des Probebetriebs sind die Ansprüche des Fahrgasts im Fall von Rechtsmängeln der App auf die Rechte aus § 523 BGB beschränkt.

§ 20 Haftung für Schäden, die durch Verwendung der Apps entstehen
(1) Die MVG haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der MVG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der App MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger entstehen. Die MVG haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der MVG und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.
(3) Die MVG haftet nicht dafür, dass die dem Fahrgast übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Fahrgast rechtzeitig erreichen.
(4) Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung der MVG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Fahrgasts zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
(5) Die MVG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.
(6) Sämtliche Haftungsansprüche des Fahrgasts gegen die MVG verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Fahrgast von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Absatz 1.

§ 21 Änderung der AGB
(1) Die MVG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite bzw. in der App MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger mitgeteilt. Widerspricht der Fahrgast diesen Änderungen nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten diese als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fahrgast die jeweilige App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. 
(2) Widerspricht ein Fahrgast einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als Kündigung seines Kontos innerhalb angemessener Frist.

§ 22 Kündigung
(1) Fahrgäste können den Service mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit ordentlich kündigen. Dieses Kündigungsrecht steht in demselben Umfang der MVG zu. 
(2) Für Fahrgäste, die sich bis zum 30.06.2019 über das MVG Kundenkonto und den MVG Kundenlogin registriert haben, kann der MVG Isar Tiger ab dem 01.07.2019 nur über den M-Login genutzt werden. Auf § 7 Abs. 1 wird verwiesen.

§ 23 Sonstige Bestimmungen
(1) Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen Beabsichtigten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.
(3) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Version dieser AGB gelten die Bestimmungen der deutschen Version.
(5) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger ergeben, ist München.

Anlage 1 - Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Probebetrieb des MVG IsarTiger und den Livebetrieb MVG ParkstadtTiger

§ 1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung mit dem On-Demand-Service MVG IsarTiger während des Probebetriebs und MVG ParkstadtTiger während des Livebetriebs der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Sie sind Teil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger“.

§ 2 Anspruch auf Beförderung
(1) Der Anspruch auf Beförderung mit dem MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger besteht, sofern gemäß den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger“ ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. 
(2) Eine Beförderung von Kindern und mobilitätseingeschränkte Personen erfolgt nach Maßgabe der § 3 Absatz 1 und § 7.
(3) Sachen werden nur nach Maßgabe des § 6 befördert.

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die größer als 125 cm und kleiner als 150 cm sind, können in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit einer Sitzerhöhung befördert werden. Die MVG hält eine begrenzte Anzahl an Sitzerhöhungen je Fahrzeug vor. Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt die Anzahl der benötigten Sitzerhöhungen beim Fahrer anzugeben. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung mit dem MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
1.    Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2.    Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3.    Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen dieser Waffen berechtigt sind,
4.    Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben,
5.    verschmutzte und übel riechende Personen.
(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet der Fahrzeugführer. Dieser übt auch das Hausrecht für die MVG aus.
(4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt mit dem MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger oder der rechtmäßige Verweis einer Person aus einem MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger Fahrzeug begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) Die Fahrzeuge des MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger dürfen nur nach gültiger, vorheriger Buchung der entsprechenden Fahrt betreten und benutzt werden. Der Fahrgast hat in Zweifelsfällen dem Fahrzeugführer gegenüber die Buchung in geeigneter Form nachzuweisen.
(2) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(3) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
1.    die Türen eigenmächtig zu öffnen oder den Schließvorgang zu behindern,
2.    Gegenstände aus den Fahrzeugen des MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger werfen oder hinausragen zu lassen,
3.    während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
4.    die Ein- und Ausstiege der Fahrzeuge des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger  z. B. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
5.    in Fahrzeugen des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger rauchen oder elektronische Zigaretten o.ä. zu verwenden,
6.    in Fahrzeugen des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere dadurch belästigt werden,
7.    Fahrzeuge des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger zu betreten, die nicht zur Benutzung freigegeben sind,
8.    zum Ein- oder Aussteigen hierfür nicht vorgesehene Türen zu benutzen,
9.    Fahrzeuge des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger zu beschädigen oder zu verunreinigen,
10.    in den Fahrzeugen des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger alkoholische Getränke zu konsumieren.
Vom Fahrzeugführer kann der Verzehr von Speisen oder Getränken in den Fahrzeugen des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger untersagt werden.
(4) Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger nur an den vom Fahrzeugführer bestimmten Haltepunkten betreten und verlassen. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug des MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, vor Fahrtbeginn die dafür vorgesehenen Sicherheitsgurte zuschließen und diese während der gesamten Fahrt geschlossen zu halten. Bei Betreten und Verlassen des Fahrzeugs des MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger ist auf den Straßenverkehr zu achten.
(5) Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt deren Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen und nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften Sicherheitsgurte angelegt haben. Die Regelung des § 3 Absatz 1 bleibt unberührt.
(6) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 5, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.
(7) Bei Verunreinigungen von Fahrzeugen des MVG IsarTiger oder MVG ParkstadtTiger werden von der MVG die erforderlichen Reinigungskosten - mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 100 Euro - erhoben, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Reinigungskosten in dieser Höhe nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen sind; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(8) Beschwerden sind nicht an den Fahrzeugführer sondern unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und soweit möglich gebuchtem Ein- und Ausstiegsort an den unter § 1 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den MVG IsarTiger und MVG ParkstadtTiger angegebenen Kontakt zu richten.

§ 5 Zuweisen von Plätzen
Der Fahrzeugführer des Fahrzeugs des MVG IsarTiger sowie MVG ParkstadtTiger ist berechtigt, Fahrgästen Plätze in dem jeweiligen gebuchten Fahrzeug zuzuweisen.

§ 6 Beförderung von Sachen
(1) Der Transport von Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwägen und Mobilitätshilfen ähnlicher Größe ist aus technischen Gründen generell ausgeschlossen, da deren Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln nicht möglich ist.
(2) Es können ausschließlich Handgepäck und sonstige Sachen in entsprechender Größe befördert werden. Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht.
(3) Handgepäck und sonstige Sachen werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen kann insbesondere verweigert werden, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass aufgrund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden werden. Die Fahrgäste haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des Fahrzeugführers zu befolgen.
(4) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder verschmutzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(5) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt werden können. Sie sind insbesondere gegen Wegrollen und Umfallen zu sichern. Soweit durch mitgeführte Sachen Schäden an Personen oder Gegenständen entstehen, gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften.
(6) Der Fahrzeugführer entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

§ 7 Beförderung von Tieren
Die Beförderung von Tieren ist ausgeschlossen. Dies gilt aus sicherheitstechnischen Gründen auch für Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und Tiere in entsprechender Funktion.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich dem Fahrzeugführer abzuliefern. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das Fundbüro des Unternehmers gegen Zahlung eines Entgelts für die Aufbewahrung zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch den Fahrzeugführer ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Haftung
(1) Die MVG haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgasts und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen.
(2) Für Sachschäden haftet die MVG gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro; die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei einem von der MVG verursachten Verlust oder einer Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen Hilfsgeräten um-fasst die Entschädigung jedoch mindestens den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte.

§ 10 Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von der nach Bestellung der Fahrt in der App MVG IsarTiger und oder MVG ParkstadtTiger angezeigten Route und voraussichtlichen Fahrtzeit begründen keine Ersatzansprüche; es wird keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn die MVG aus betrieblichen Gründen andere als nach der Bestellung angezeigte Fahrzeuge bereitstellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.

Anlage 2 - Preise

1. Preistabelle
Alle Preise inkl. MwSt.

  MVG IsarTiger*

MVG ParkstadtTiger**

  Festpreis Kilometerpreis pro angefangenem km

Pauschalpreis pro Fahrt im MVG ParkstadtTiger

1 Person 0,02 € 0,02 €/km

3,30 €

2 Personen 0,02 €
+ 0,01 €
0,02 €/km
+ 0,01 €/km

3,30 €
+ 1,65 €

3 Personen

0,02 €
+ 0,01 €
+ 0,01 €

0,02 €/km
+ 0,01 €/km
+ 0,01 €/km

3,30 €
+ 1,65 €
+ 1,65 €

 

4 Personen

0,02 €
+ 0,01 €
+ 0,01 €
+ 0,01 €

0,02 €/km
+ 0,01 €/km
+ 0,01 €/km
+ 0,01 €/km

3,30 €
+ 1,65 €
+ 1,65 €
+ 1,65 €

* 19% Mehrwertsteuer

** 7% Mehrwertsteuer

 

2. Preise (einschließlich Mehrwertsteuer)

Im Probebetrieb des MVG IsarTiger setzt sich der Preis für eine gebuchte Fahrt eines Erstbuchers aus einem Festpreis und einem kilometerabhängigen Preis zusammen. 

  • Festpreis: 0,02 €
  • Kilometerpreis (pro angefangenem, gefahrenem Kilometer): 0,02 €


Im Livebetrieb des MVG ParkstadtTiger wird für eine gebuchte Fahrt eines Erstbuchers ein kilometerunabhängiger Pauschalpreis von 3,30 € berechnet.

Sowohl im MVG IsarTiger, als auch im MVG ParkstadtTiger kann der Fahrgast (Erstbucher) je nach Fahrzeuggröße für sich und bis zu drei weitere Sitzplätze buchen. Dabei fallen für jeden weiteren Sitzplatz einer gemeinsamen Buchung 50 % des gesamten Fahrpreises des Erstbuchers an.

Der Gesamtpreis der Buchung (inklusive weiterer Sitzplätze) wird vor der Fahrt ermittelt und vom Fahrgast per App akzeptiert. Mögliche Umwege aufgrund des Ridepooling haben für den Fahrgast keine Auswirkungen auf den Fahrpreis seiner Buchung.

 

Kontakt

Für Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit diesem Projekt senden Sie bitte eine E.Mail an: mvg-kundenservice@mvg.de