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  7. NEU Hilfe zum 365-Euro-Ticket MVV

Kann ich das 365-Euro-Ticket auch während des Schuljahrs bestellen?

Ja. Die Bestellung ist jederzeit möglich. Das 365-Euro-Ticket MVV gilt für 12 aufeinanderfolgende Monate und beginnt immer zum Ersten des Monats.

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Darf ich das 365-Euro-Ticket kaufen? Bezugsberechtigt sind Schüler*innen öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen, die im MVV-Verbundgebiet wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV-Gebiet liegt. Auszubildende, Bundesfreiwilligen-Dienstleistende und Teilnehmer*innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr können das 365-Euro-Ticket ebenfalls nutzen.  
Können Studierende das 365-Euro-Ticket nutzen? Nein. Dieses Angebot ist nicht für Studierende verfügbar. Studierenden empfehlen wir stattdessen das Ermäßigte Deutschlandticket.
Wann muss ich das 365-Euro-Ticket bestellen, um es rechtzeitig zu erhalten? Chipkarte oder Handyticket können maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bestellt werden. Wenn Sie eine Chipkarte benötigen, empfiehlt die MVG die Bestellung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Starttermin. So bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung und den Versand. Ihr neues Handyticket ist jederzeit bestellbar und wird kurzfristig vor Vertragsbeginn, innerhalb von maximal 48 Stunden nach Bestellung, in der App MVGO angezeigt.
Muss ich das Ticket nach einem Jahr neu bestellen? Ja. Das 365-Euro-Ticket MVV gilt jeweils für zwölf Monate. Wenn Sie das Ticket für das nächste Schuljahr weiterhin nutzen möchten, ist eine neue Bestellung erforderlich.
Kann ich für die Bestellung des 365-Euro-Tickets den Account meiner Eltern nutzen? Für die Bestellung und Nutzung des Handytickets ist ein eigener M-Login erforderlich. Die Bestellung über den Account eines Elternteils oder einer anderen Person ist nicht möglich.
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