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  6. FAQ Schulwegkostenfreiheit

Gibt es Bestellfristen?

Die Bestellfrist für Tickets ab Schulanfang (15. September 2026) wird von Ihrem jeweiligen Kostenträger festgelegt.

  • Kostenträger Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport: 31. August 2026
  • Kostenträger Gemeinden/Schulen: standardmäßig bis 31. August 2026. Bitte prüfen Sie den genauen Termin individuell bei Ihrem Kostenträger, da die Frist im Einzelfall abweichen kann.

Die Bestellfristen für Tickets ab Oktober bzw. in den Folgemonaten werden von Ihrem jeweiligen Kostenträger festgelegt.

  • Kostenträger Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport: immer bis zum 20. eines Monats für den Folgemonat.
  • Kostenträger Gemeinden/Schulen: standardmäßig bis zum 20. eines Monats für den Folgemonat. Bitte prüfen Sie den genauen Termin individuell bei Ihrem Kostenträger, da die Frist im Einzelfall abweichen kann.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schulweg als erstattungsfähig gilt? Die Voraussetzungen (z. B. Mindestentfernung zur Schule/Erstattung im Rahmen einer Sozialklausel) werden vom jeweiligen Kostenträger festgelegt. Bitte wenden Sie sich für Details direkt an die für Sie zuständige Stelle bei der Landeshauptstadt München oder Ihrer Gemeinde bzw. Schule.
Wo stelle ich den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs? Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.
Unter welchen Bedingungen bin ich berechtigt, das kostenlose 365-Euro-Ticket MVV zu bestellen? Ob Sie zum Bezug des kostenlosen 365-Euro-Tickets MVV berechtigt sind, legt Ihr Kostenträger fest. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger.
Mein Antrag ist noch nicht genehmigt. Kann ich das 365-Euro-Ticket MVV dennoch kostenfrei bestellen? Nein, Sie können das 365-Euro-Ticket MVV erst nach der Genehmigung kostenfrei bestellen. Alternativ können Sie bis dahin das 365-Euro-Ticket MVV kostenpflichtig hier erwerben. Die Entscheidung über eine mögliche Kostenerstattung trifft ausschließlich Ihr zuständiger Kostenträger.
Woher bekomme ich den Autorisierungscode? Den Autorisierungscode erhalten Sie von Ihrem Kostenträger. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die für Sie zuständige Stelle.
Was passiert nach der Bestellung? Nach der Bestellung erhalten Sie direkt eine Bestellbestätigung – damit wissen Sie, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Im Anschluss wird Ihre Bestellung von Ihrem Kostenträger geprüft und ggf. freigegeben.  Bei Bestellung zum Schulanfang (15.09.2026): Die Chipkarte wird Ihnen spätestens einen Tag vor dem gewünschten Startdatum an die bei der Bestellung angegebene Adresse zugeschickt. Bei Bestellung für die Folgemonate: Die Zustellung der Chipkarte erfolgt spätesten 14 Tage nachdem Sie Ihre Vertragsbestätigung erhalten haben. Bitte bestellen Sie daher möglichst frühzeitig.
Wie lange dauert es, bis die Chipkarte bei mir eintrifft? Der Versand der Chipkarten beginnt Anfang September, sodass diese pünktlich zum Schulstart am 15. September 2026 an der bei der Bestellung angegebenen Adresse eintreffen. Bei Tickets mit einem späteren Gültigkeitsbeginn kann es bis zu 14 Tage dauern, bis die Chipkarte bei Ihnen eintrifft. In den darauffolgenden Monaten wird die Chipkarte in der Regel pünktlich zum Monatsanfang zugeschickt. Unsere Empfehlung: bestellen Sie so früh wie möglich.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern? Ihre persönlichen Daten (z. B. Namensänderung, Anschrift) können Sie direkt in dem Account im M-Login ändern, über den das Ticket bestellt wurde.
Was passiert, wenn sich die Schule meines Kindes ändert? Bitte informieren Sie umgehend Ihren Kostenträger. Dieser prüft die weitere Anspruchsberechtigung und veranlasst ggf. notwendige Anpassungen.
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