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Was ist der Unterschied zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren MVV Abonnement?

Persönlich

  • Das Ticket gilt nur für Sie. Es ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Zur Legitimation bei Kontrollen brauchen Sie zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.
  • Ticket zuhause vergessen und kontrolliert worden? Einfach innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 auf 7 Euro, sofern Sie das Abo bei der MVG abgeschlossen haben.
  • Die persönliche Variante ist auch als HandyTicket erhältlich. 

Übertragbar

  • Das Ticket ist nicht personengebunden - Mehrere Personen können die Karte abwechselnd nutzen. Damit ist die übertragbare Variante praktisch für Familien oder kleine Firmen und Abteilungen.
  • Bei Verlust gibt es keinen Ersatz.
  • Das erhöhte Beförderungsentgelt bei einer Fahrscheinprüfung beträgt 60 Euro, eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 

Weitere Themen

Hilfe zu den MVV Abos

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Kann ich das MVV Abo auch vor dem Monatsersten beginnen? Das Abo beginnt zum Ersten eines Kalendermonats. Mit der StarterCard können Sie optional sofort zu günstigen Konditionen ins Abo einsteigen. Bei der Bestellung eines Abonnements in einem MVG Kundencenter können Sie die StarterCard zum rechnerischen Tagespreis einer Monatskarte von jedem Tag an bis zum Beginn des Abos miterwerben.
Ich möchte die Zonen meines Abos wechseln. Wann und wie kann ich das ändern? Der Wechsel des Geltungsbereichs ist im MVG AboService zu jedem Monatsersten möglich. Die Bestellung muss zehn Tage vor dem gewünschten Änderungstermin online über das MVG Kundenportal oder persönlich im Kundencenter oder aufgegeben werden.
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