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  4. FAQ zum neuer U-Bahn-Betriebshof in Neuperlach Süd
  5. Wird der Betriebshof rund um die Uhr betrieben?
  6. FAQ zum neuer U-Bahn-Betriebshof in Neuperlach Süd

Wird der Betriebshof rund um die Uhr betrieben?

Derzeit ist kein durchgehender 24 Stunden-Betrieb vorgesehen. Geplant ist maximal ein Zwei-Schicht-Betrieb. Ein Betrieb in den Nachtzeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist bis auf Weiteres nicht erforderlich.

Die Anlage wird jedoch schallschutztechnisch so geplant, dass sie bei künftigem Bedarf erweitert genutzt werden könnte.

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Warum ist ein zweiter U-Bahn-Betriebshof notwendig? Der bisher einzige U‑Bahn‑Betriebshof in Fröttmaning reicht langfristig nicht aus, um den wachsenden Fahrzeugbestand, das steigende Angebot der Münchner U‑Bahn sowie Instandhaltungsarbeiten im U‑Bahn‑Netz zuverlässig abzuwickeln. Außerdem ist ein zweiter Betriebshof mit Kapazitäten für die Wartung von U‑Bahn‑Fahrzeugen sowie der Tunnel‑ und Gleisanlagen notwendig, um den Betrieb langfristig stabil, leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen. Weitere Erläuterungen finden sich weiter oben auf der Projektseite.
Seit wann läuft das Projekt? Die Planungen für einen zweiten U‑Bahn‑Betriebshof am Standort Neuperlach Süd laufen seit Mitte der 2010er‑Jahre. Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat den Standort im Jahr 2016 genehmigt. In den folgenden Jahren wurden die Planungen schrittweise erweitert: 2020 bat der Landkreis München darum, eine mögliche Verlängerung der U‑Bahn‑Linie U5 in Richtung Ottobrunn zu berücksichtigen. Zudem wurde die SWM vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gebeten, den perspektivischen zweigleisigen Ausbau der S5 in die Planungen einzubeziehen. Im September 2023 gaben der Freistaat Bayern, der Landkreis München und die SWM gemeinsam eine Machbarkeitsstudie zum Neubau des U‑Bahn‑Betriebshofs, zum Ausbau der S5 sowie zur Verlängerung der U5 in den Landkreis München in Auftrag. Die Ergebnisse liegen vor. Sie zeigen, wie die drei Projekte miteinander vereinbar sind.
Warum wurde Neuperlach Süd als Standort gewählt? Die Standortwahl für den neuen U-Bahn-Betriebshof wurde in einer mehrstufigen Untersuchung vorbereitet. In einer vertieften Machbarkeitsstudie wurden die Standorte Neuperlach Süd und Riem Ost detailliert untersucht, die sich zuvor als die am besten geeigneten Standorte herausgestellt hatten. Dabei wurden insbesondere betriebliche, verkehrliche, wirtschaftliche, ökologische und planungsrechtliche Aspekte miteinander verglichen. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Neuperlach Süd gegenüber Riem Ost deutliche Vorteile aufweist. Ausschlaggebend waren insbesondere: günstige Lage im Münchner U-Bahn-Netz, bessere betriebliche Abläufe und kürzere Betriebsfahrten, höhere Betriebsstabilität und geringere Störanfälligkeit, geringere Konflikte mit ökologisch sensiblen Flächen, bessere Vereinbarkeit mit den bestehenden räumlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen.   Ein weiterer wesentlicher Nachteil des Standorts Riem Ost ist beispielsweise seine Lage am Endpunkt der U-Bahn-Linie U2. Insbesondere bei Großveranstaltungen in der Messestadt wären dort regelmäßige Taktverdichtungen erforderlich, die die Streckenkapazität stark beanspruchen und notwendige Betriebs- sowie Werkstattfahrten erschweren würden. Darüber hinaus würden dort wertvolle ökologische Flächen und Biotope in Anspruch genommen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse beschloss der Münchner Stadtrat im Jahr 2016, den Standort Neuperlach Süd für die weiteren Planungen zu sichern. Die Machbarkeitsstudie können Sie hier herunterladen.
Warum wurde kein Standort im Landkreis München gewählt? Ein U-Bahn-Betriebshof im Landkreis München wäre erst im Zusammenhang mit einer Verlängerung der U5 nach Taufkirchen realisierbar. Diese würde nach heutigen Einschätzungen frühestens in den 2040er-Jahren in Betrieb gehen. Die zusätzlichen Abstell- und Werkstattkapazitäten werden jedoch bereits deutlich früher benötigt. Zudem würden gegenüber dem Standort Neuperlach Süd längere Ein- und Ausrückfahrten, zusätzliche Leerfahrten und höhere Betriebskosten entstehen. Die Lage in Neuperlach Süd ermöglicht außerdem kurze Wege für Bau- und Sonderfahrzeuge, die für die Instandhaltung des U-Bahn-Netzes benötigt werden. Auch aus Umwelt-, Flächen- und Kostensicht schneidet Neuperlach Süd günstiger ab. Die untersuchten Flächen im Landkreis liegen überwiegend in geschützten Bannwaldgebieten, sind schlechter erschlossen und würden deutlich stärkere Eingriffe in Natur und Landschaft sowie höhere Investitionen erforderlich machen. Die Untersuchungen kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass Neuperlach Süd aus betrieblicher, wirtschaftlicher, terminlicher und umweltfachlicher Sicht die vorteilhafteste Standortoption ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der Standortuntersuchung des Landkreises München, die Sie hier herunterladen können.
Wie wird der U-Bahn-Betriebshof Süd aussehen und was entsteht rundherum? Der Betriebshof wird größtenteils von einer Lärmschutzwand umschlossen und landschaftlich eingebettet. Lärmintensive Arbeiten finden in geschlossenen Gebäuden statt. Ergänzend sind umfangreiche Begrünungs‑ und Gestaltungsmaßnahmen geplant, um die Anlage gut in das Umfeld zu integrieren. Visualisierungen und weitere Erläuterungen finden sich weiter oben auf der Projektseite.
Hat der neue Betriebshof den gleichen Umfang wie der Betriebshof in Fröttmaning? Nein. Der geplante Betriebshof in Neuperlach Süd ist deutlich kleiner als der Betriebshof Fröttmaning und auf die Grundversorgung ausgelegt. Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten, wie sie in Fröttmaning stattfinden (z.  B. Arbeiten an Drehgestellen), sind hier nicht vorgesehen.
Wie werden die Anwohner*innen vor lärmintensiven Anlagen (z. B. Abnahmegleis) geschützt? Der Schutz der Anwohner*innen vor Lärm ist für die SWM ein zentrales Anliegen und wird bereits in der Planung berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei, welche Gesamtbelastung am Immissionsort, also bei den Wohnhäusern, ankommt. Die Geräusche des Betriebshofs – z. B. durch das Abnahmegleis – werden als Gewerbelärm eingestuft und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt. Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Modell, das sowohl den bestehenden Gewerbelärm aus der Umgebung als auch den zusätzlichen Lärm durch den neuen Betriebshof berücksichtigt. Die daraus resultierende Gesamtbelastung darf die zulässigen Immissionsrichtwerte für das jeweilige Gebiet z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA) etc. nicht überschreiten. Falls erforderlich, werden geeignete Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, etwa direkt an den Anlagen (z. B. schallgedämmte Gebäude oder Einhausungen) oder durch übergreifende Maßnahmen wie Lärmschutzwände. So wird sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte bei allen betroffenen Anwohner*innen eingehalten werden.
Welche Maßnahmen sind für den Umwelt- bzw. Naturschutz vorgesehen? Begrünungs‑ und ökologische Ausgleichsmaßnahmen – etwa die Neupflanzung von Bäumen – sind fester Bestandteil der Planung. Die Auswirkungen des Projekts werden im Zuge der weiteren Planung durch umfassende Untersuchungen und Gutachten detailliert geprüft und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben verbindlich berücksichtigt. Visualisierungen und weitere Erläuterungen finden sich weiter oben auf der Projektseite.
Wie wird der Betriebshof verkehrlich erschlossen? Die Zufahrt zum Betriebshof erfolgt über eine neue verkehrliche Erschließung, die den Verkehr geordnet und möglichst außerhalb der Wohnbereiche führen soll. Dazu wird eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse in die weitere Planung einfließen und öffentlich vorgestellt werden, sobald sie vorliegen. Visualisierungen und weitere Erläuterungen finden sich weiter oben auf der Projektseite.
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