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U-Bahn-Ausbau: Neuer Betriebshof in Neuperlach Süd

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Aktueller Stand

Die Machbarkeitsstudie zur möglichen Verlängerung der U5, zum zweigleisigen Ausbau der S-Bahn und zum neuen U-Bahn-Betriebshof in Neuperlach Süd liegt vor. Sie zeigt, wie die drei Projekte miteinander vereinbar sind.
 

Im Oktober 2026 soll der Münchner Stadtrat über eine durch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erforderliche Anpassung der Rahmenplanung entscheiden.
 

Voraussichtlich Ende 2026 informieren wir in einer öffentlichen Veranstaltung über die ersten Ergebnisse der angepassten Rahmenplanung.

Die wichtigsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie wurde gemeinsam vom Freistaat Bayern, dem Landkreis München und den Stadtwerken München beauftragt.

Die Machbarkeitsstudie hat untersucht, wie:

  • der neue U-Bahn-Betriebshof,
  • eine mögliche Verlängerung der U5 Richtung Landkreis München
  • und ein möglicher zweigleisiger Ausbau der S-Bahn zwischen Neuperlach Süd und Kreuzstraße (ehemalige Linie S7, heutige S5)

in Zukunft ohne gegenseitige Konflikte umgesetzt werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

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✅ Der neue U-Bahn-Betriebshof bleibt am Standort Neuperlach Süd möglich.

✅ Eine spätere Verlängerung der U5 Richtung Landkreis München bleibt möglich.

✅ Ein späterer zweigleisiger Ausbau der S-Bahn bleibt möglich.

✅ Der Bahnhof Neuperlach Süd kann erhalten bleiben.

Was bedeutet das für die bisherigen Planungen?

Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass der neue U-Bahn-Betriebshof, eine spätere Verlängerung der U5 und ein möglicher zweigleisiger Ausbau der S-Bahn grundsätzlich aufeinander abgestimmt umgesetzt werden können.

Dafür müssen jedoch einzelne Bestandteile der bisherigen Planung angepasst werden:

Um in Zukunft alle drei Projekte umsetzen zu können, müssen einzelne Betriebsgebäude innerhalb des Betriebshofs an andere Standorte verlegt werden.

Betroffen sind die Infrastrukturhalle und die Fahrzeughalle. Die Gebäude bleiben in ihrer Funktion erhalten, werden jedoch innerhalb des Geländes neu angeordnet. Der Flächenbedarf des Betriebshofs verändert sich dadurch nur geringfügig.

Die Studie empfiehlt, bereits beim Bau des Betriebshofs Vorhaltemaßnahmen für eine mögliche Verlängerung der U5 und ein mögliches zweites S-Bahn-Gleis vorzusehen. Das S-Bahn-Vorhaben des Freistaats sowie das U-Bahn-Projekt des Landkreises München liegen nämlich vom Realisierungshorizont hinter dem Bau des U-Bahnbetriebshofs.

Mit den Vorhaltemaßnahmen können beide Projekte später umgesetzt werden, ohne große Teile des Betriebshofs wieder umbauen zu müssen oder den laufenden Betrieb wesentlich einzuschränken.

Ein wichtiges Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist, dass der bestehende Bahnhof Neuperlach Süd erhalten bleiben kann.

Gleichzeitig bleibt ein bahnsteiggleicher Umstieg zwischen U-Bahn und S-Bahn auch bei einem späteren Ausbau möglich.

Die bisherige Rahmenplanung stammt aus dem Jahr 2018 und wurde erstellt, bevor die Verlängerung der U5 und der zweigleisige Ausbau der S-Bahn gemeinsam untersucht wurden.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie machen deshalb eine Überarbeitung der Rahmenplanung erforderlich.

Ziel ist es, die verschiedenen Planungen im Umfeld von Neuperlach Süd künftig besser aufeinander abzustimmen. Dabei werden insbesondere die zukünftige Verkehrserschließung sowie die Schnittstellen zu weiteren Projekten im Umfeld neu untersucht. Dazu zählen unter anderem der verkehrliche Ausbau in Neuperlach Süd und die Masterplanung Parkmeile Trudering.

Machbarkeitsstudie herunterladen

Die Machbarkeitsstudie wird ohne Anhänge zum Download bereitgestellt. Die Anhänge werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Zudem enthält die veröffentlichte Fassung punktuelle Schwärzungen zum Schutz kritischer Infrastruktur und von Geschäftsgeheimnissen.

 

Eine Bereitstellung einzelner Unterlagen kann auf Anfrage und nach entsprechender Prüfung erfolgen. Aufgrund des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands kann die Beantwortung von Anfragen längere Zeit in Anspruch nehmen.

Zum Download

Fragen und Antworten zur Machbarkeitsstudie

Die bisherige Planung des Betriebshofs berücksichtigte die spätere Verlängerung der U5 und den möglichen zweigleisigen Ausbau der S-Bahn noch nicht in der heutigen Form. Die Machbarkeitsstudie zeigt, wie alle drei Projekte miteinander vereinbar sind. Dafür sind Anpassungen an einzelnen Gebäuden, Gleisanlagen und der Rahmenplanung notwendig.

Der Flächenbedarf verändert sich nur geringfügig. Einzelne Gebäude werden innerhalb des Plangebiets verschoben, damit ausreichend Platz für die künftigen Trassen von U-Bahn und S-Bahn geschaffen wird.

Die bisherige Planung sah vor, die Arnold-Sommerfeld-Straße unter dem Betriebshof und der bestehenden S-Bahn hindurchzuführen.

Die Machbarkeitsstudie zeigt jedoch, dass diese Lösung mit den zu berücksichtigenden drei Vorhaben nicht vereinbar ist. Die zukünftige Verkehrserschließung des Gebiets wird deshalb im Rahmen der neuen Rahmenplanung neu untersucht. Dabei werden verschiedene Lösungen für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr betrachtet.

Die Machbarkeitsstudie entscheidet nicht über den Bau einer U5-Verlängerung. Sie zeigt jedoch, dass eine spätere Verlängerung technisch möglich bleibt und beim Bau des Betriebshofs berücksichtigt werden kann.

Auch darüber entscheidet die Machbarkeitsstudie nicht. Sie zeigt, wie ein möglicher zweigleisiger Ausbau künftig umgesetzt werden könnte und welche Flächen dafür freigehalten werden müssen.

Warum ist der neue Betriebshof notwendig?

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Der Fröttmaninger Betriebshof wurde in den 70er-Jahren gebaut und in den 80er-Jahren erweitert. Niemand ahnte damals, wie erfolgreich die Münchner U-Bahn sich entwickeln würde. Die Kehrseite der Medaille: Es fehlen schon heute Abstellgleise, so dass Züge zunehmend im Netz abgestellt werden müssen. Der Standort Fröttmaning braucht daher dringend Entlastung. Weitere Abstellgleise sind erforderlich, damit die U-Bahn auch mittelfristig weiter wachsen kann.

Die Fröttmaninger Werkstätten sind inzwischen vollständig ausgelastet, da immer mehr U-Bahnen im Einsatz sind, um einen dichten Takt anbieten zu können. Darüber hinaus ist die Werkstatt auf die Wartung und Reparatur der alten U-Bahnen ausgelegt, die aus drei einzelnen Wägen bestehen. Die neuesten U-Bahnen dagegen bestehen aus einem durchgängigen Langzug und benötigen längere Wartungsgleise. Der neue Betriebshof in Neuperlach wird daher moderne Werkstätten für diese Züge bereitstellen. Während eines späteren Umbaus und Modernisierung des Betriebshofs Fröttmaning stehen dort zusätzlich weniger Wartungskapazitäten bereit.  

Der Betriebshof Fröttmaning liegt weit im Norden Münchens. U-Bahnen können nur in den Betriebshof ein- oder ausfahren, wenn die U6 zu diesem Zeitpunkt im 10-Minuten-Takt verkehrt. Die Folgen sind mehrstündige Fahrzeiten und ein hoher Organisationsaufwand.

Hinzu kommt, dass die U-Bahnen aus dem Betriebshof Fröttmaning nur über ein einziges sogenanntes „Zulaufgleis“ auf die Strecke der U6 gelangen. Sollte dieses geplant (aufgrund von notwendigen Wartungen) oder ungeplant (Störungen) unterbrochen oder blockiert werden, stünden bereits nach wenigen Tagen nicht mehr genügend Züge zur Verfügung. Auch ein kompletter Stillstand des U-Bahn-Betriebs wäre dann möglich. Nur mit einem zweiten Betriebshof in einer für das U-Bahnnetz günstigen geographischen Lage lassen sich die Risiken minimieren. 

Die Lage des Betriebshofs Nord wirkt sich auch nachteilig auf die Instandhaltung der Schienen, Elektronik und Bauwerke aus. Das U-Bahnnetz wird immer stärker beansprucht, gleichzeitig aber auch älter und reparaturbedürftiger. Zusätzlich befinden sich die Erweiterungen nach Martinsried und Pasing bereits im Bau. Die für Reparaturen eingesetzten Arbeitsfahrzeuge (siehe Foto) starten in der Nacht stets in Fröttmaning und müssen teilweise weite Wege zu ihrem Einsatzort zurücklegen. Dadurch bleibt weniger Zeit, um Reparaturen durchzuführen.

© MVG

Um die Netzinstandhaltung abzusichern und zu optimieren, ist ein zweiter Infrastruktur-Stützpunkt im Südosten notwendig. Reparatur und Wartung gehen zügiger vonstatten, sobald sich die Arbeitsfahrzeuge ihren Einsatzorten im U-Bahnnetz aus zwei Richtungen nähern können. 

Bisheriger Planungsstand (Stand 2021)

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass Anpassungen an der Planung erforderlich sind (siehe oben). Die folgende Darstellung gibt den bisherigen Planungsstand von 2021 wieder, der auf Grundlage der Machbarkeitsstudie weiterentwickelt wird.

Wie der U-Bahnbetriebshof Süd aussehen wird und was ringsherum geschieht

Der U-Bahn-Betriebshof Süd wird an der Arnold-Sommerfeld-Straße in Neuperlach entstehen. Mit einer Fläche von rund 92.000 Quadratmetern ist er deutlich kleiner als der bestehende Betriebshof in Fröttmaning.

© RPB Rückert GmbH/ SWM

Der Betriebshof wird an der Arnold-Sommerfeld-Straße in Neuperlach errichtet. Das Herzstück des Standorts ist die Werkstatthalle. An vier Arbeitsständen werden unsere Züge hier künftig gewartet und repariert. In einem Anbau (Randbau) ist der Haupteingang des U-Bahn-Betriebshofs geplant. Angrenzend das Lager, die Abstellanlage für 29 Langzüge der neusten Generation sowie eine Waschhalle. 

Westlich davon befindet sich die Fahrzeughalle, aus der zukünftig U-Bahn-Arbeitsfahrzeuge ausrücken, um die Instandhaltung des Netzes zu garantieren. Sie sind notwendig, um beispielsweise Schienen entlang der Strecken zu richten. 

Ein Notstromaggregat befindet sich im benachbarten Gebäude. Zahlreiche Büros, Werkstätten und Technikräume werden wiederum in einer Infrastrukturhalle untergebracht sein.

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Draufsicht_UBH2.png (PNG 1,275 MB) © RPB Rückert GmbH
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Der Neubau ist in eine Rahmenplanung eingebettet. Das heißt, dass der Betriebshof städtebaulich und landschaftlich möglichst optimal in die Umgebung integriert wird. Welches Gebiet in der Rahmenplanung betrachtet wird, zeigt das Bild. Die Rahmenplanung wird aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie weiterentwickelt.

Rahmenplanungsgebiet und Baufeld des Betriebshofs Süd © MVG

Die Planungen zur öffentlichen Erschließung des Betriebshofs konkretisieren den zukünftigen Verlauf von Straßen und Wegen. An folgenden Straßen werden Änderungen vorgenommen:

  • Der Lise-Meitner-Weg wird über eine östlich des Betriebshofs verlaufende Straße an die Arnold-Sommerfeld-Straße angeschlossen.
  • Zudem wird eine Fuß- und Radwegrampe zum Geh- und Radweg in der Arnold-Sommerfeld-Straße führen.
  • Die Arnold-Sommerfeld-Straße verläuft nahe des heutigen Bestands.
  • Der Abschnitt zwischen S-Bahn-Damm und Siemens-Parkplatz wird tiefergelegt. Die Arnold-Sommerfeld-Straße führt somit unter dem Betriebshof und dem bestehenden S-Bahn-Gleis hindurch. 
  • Es sind Rad- und barrierefreie Gehwege entlang der Straße geplant.
  • Der heutige Bahnübergang über das Gleis der S5 entfällt aufgrund der Tieflage. 
     
  • Für eine optimale Verkehrsanbindung soll die Arnold-Sommerfeld-Straße zukünftig durch eine Unterführung unterhalb der Gleisanlagen verlaufen.
© Werner Consult Ziviltechniker GmbH
© Werner Consult Ziviltechniker GmbH
  • Die Rotkäppchenstraße verläuft zukünftig parallel zum S-Bahn-Gleis und mündet in Tieflage in die Arnold-Sommerfeld-Straße. 
  • Es sind Rad- und barrierefreie Gehwege entlang der Straße geplant.
  • Der heutige Bahnübergang über das Gleis der S5 und und der Anschluss an die Carl-Wery-Straße entfallen.

Die bestehenden Rad- und Fußwege werden in den Planungen berücksichtigt und die gewohnten Verbindungen sollen weitgehend erhalten bleiben oder verbessert werden. So wird es zum Beispiel möglich sein, den U- und S-Bahnhof Neuperlach Süd von Waldperlach oder Neubiberg kommend weiterhin zu Fuß oder per Rad zu erreichen.

Grundsätzlich statten wir alle Straßen mit Rad- und barrierefreien Gehwegen aus und planen dabei im Sinne der Radwegekonzepte der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Neubiberg. Darüber hinaus haben wir untersuchen lassen, wie sich der Betriebshof auf das Verkehrsaufkommen vor Ort auswirkt. Diese Untersuchung hat ergeben, dass der Betriebshof keinen nennenswerten Mehrverkehr auslöst. 

Umwelt-, Natur- und Lärmschutz

Beim Bau des Betriebshofs Süd setzen wir gezielte Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Anwohner*innen um.

Beim neuen U-Bahn-Betriebshof spielt der Lärmschutz eine zentrale Rolle. Es ist unser Ziel, die Anwohner*innen vor Ort effektiv vor jeglichem Lärm, der durch die Anlagen oder den Betrieb der U-Bahn entsteht, zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir ein detailliertes Lärmgutachten für den geplanten Standort anfertigen lassen. Auf Grundlage dieses Gutachtens setzen wir spezifische Schutzmaßnahmen um, um den rechtlichen Anforderungen zum Schutz vor Schallimmissionen gerecht zu werden und die Ruhe in der Umgebung zu gewährleisten:

Für die Gebiete rund um Waldperlach und Neubiberg gelten zum Beispiel strenge Lärmgrenzen. Am Tag dürfen 50 Dezibel und in der Nacht 35 Dezibel nicht überschritten werden – Werte, an die wir uns selbstverständlich halten.

Als wichtigste Schutzvorkehrung errichten wir drei jeweils acht Meter hohe Lärmschutzwände, die den Betriebshof auf einer Länge von mehreren hundert Metern umgeben werden. Diese Wände werden nicht nur zur Lärmdämmung beitragen, sondern auch an vielen Stellen begrünt.

Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, legen die Züge nach einem Werkstattaufenthalt Testfahrten auf einem Abnahmegleis zurück. Die geplante Lage dieses Gleises zeigt die Grafik unten. Es hat eine Länge von ca. 900 Metern und endet vor der Grenze zu Neubiberg. Bei Testfahrten erreichen die U-Bahnen dort eine Prüfgeschwindigkeit zwischen 30 und 60 km/h. Das Abnahmegleis im bestehenden Betriebshof in Fröttmaning ist etwa 1,7 Kilometer lang und wird mit bis zu 80 km/h befahren.

SWM und MVG haben 2021 insgesamt drei Ortstermine im Betriebshof Nord in Fröttmaning angeboten, um den künftigen Anwohner*innen und politischen Vertreter*innen den aktuellen Planungsstand zu erläutern und Testfahrten zu demonstrieren. Dabei fielen die U-Bahnzüge vom Typ C2 durch eine sehr spezifische Geräuschentwicklung auf. Wie im Juni 2021 angekündigt wurde die Schallschutzplanung daher fortgeschrieben. Ergebnis: Am Abnahmegleis werden Lärmschutzwände errichtet. Damit kann der Schallschutz voraussichtlich deutlich verbessert werden.

Der Bau des U-Bahn-Betriebshofs Süd wird durch umfangreiche Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen begleitet. Über mehrere Jahre hinweg wurden durch Fachbehörden und Gutachter detaillierte Bestandsaufnahmen von Tier- und Pflanzenarten durchgeführt. Auf dieser Grundlage bewertet ein Artenschutz-Gutachten die Auswirkungen des Vorhabens und legt konkrete Schutz- und Minderungsmaßnahmen fest.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden zusätzlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen entwickelt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden systematisch bilanziert und durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Für den Betriebshof Süd wird eine eigenständige Grünplanung umgesetzt, die Klima- und Artenschutz mit einer ansprechenden Gestaltung verbinden soll. Vorgesehen ist die Pflanzung von heimischen Baum-, Hecken- und Pflanzenarten, die den Betriebshof optisch abschirmen und neue Lebensräume für Tiere schaffen sollen.

Ergänzt wird dies durch die Begrünung von Gebäudedächern und Lärmschutzwänden. Insgesamt wird die Fläche dadurch ökologisch aufgewertet und künftig wirksamer genutzt als im heutigen Zustand.

Information, Dialog und Beteiligung

Wir legen im Rahmen des Projekts Betriebshof Süd großen Wert darauf, Anwohner*innen, Interessensgruppen und politische Vertreter*innen umfassend zu informieren. Darüber hinaus wollen wir stetig im Dialog mit den Anwohner*innen sein und diese, soweit möglich, am Planungsprozess beteiligen. 

Um verständliche, verlässliche und substanzielle Information liefern zu können, müssen die Ergebnisse der Planungen vorzeigbar und belastbar sein. Die Zeit, die nötig ist, um diese Pläne zu erarbeiten, ist nicht immer deckungsgleich mit den zeitlichen Abständen, in denen Anwohner und Interessensvertreter informiert werden wollen. Dafür bitten wir um Verständnis. 

Zeitpunkt Thema und Art der Veranstaltung

vsl. Ende 2026

Öffentliche Informationsveranstaltung zu ersten Ergebnissen der neuen Rahmenplanung

Seit 2021 Regelmäßige Austauschtermine und Workshops mit den Bürgerinitiativen, politischen Vertreter*innen und betroffenen Anwohner*innen. 
12.05.2021 Öffentliche Informationsveranstaltung zum Projektvorhaben von SWM/MVG, dem Referat für Planung und Bauordnung, dem Bezirksausschuss 16 und verschiedenen Experten*innen.
Kontakt

Für Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit dem Betriebshof Süd wenden Sie sich bitte an den MVG Kundendialog unter kundendialog@mvg.de – wir bemühen uns, Ihre Frage schnellstmöglich zu beantworten.

FAQ - häufige Fragen und Antworten

Alle ansehen

Der bisher einzige U‑Bahn‑Betriebshof in Fröttmaning reicht langfristig nicht aus, um den wachsenden Fahrzeugbestand, das steigende Angebot der Münchner U‑Bahn sowie Instandhaltungsarbeiten im U‑Bahn‑Netz zuverlässig abzuwickeln. Außerdem ist ein zweiter Betriebshof mit Kapazitäten für die Wartung von U‑Bahn‑Fahrzeugen sowie der Tunnel‑ und Gleisanlagen notwendig, um den Betrieb langfristig stabil, leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen.

Weitere Erläuterungen finden sich weiter oben auf der Projektseite.

Der Schutz der Anwohner*innen vor Lärm ist für die SWM ein zentrales Anliegen und wird bereits in der Planung berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei, welche Gesamtbelastung am Immissionsort, also bei den Wohnhäusern, ankommt. Die Geräusche des Betriebshofs – z. B. durch das Abnahmegleis – werden als Gewerbelärm eingestuft und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt.

Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Modell, das sowohl den bestehenden Gewerbelärm aus der Umgebung als auch den zusätzlichen Lärm durch den neuen Betriebshof berücksichtigt. Die daraus resultierende Gesamtbelastung darf die zulässigen Immissionsrichtwerte für das jeweilige Gebiet z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA) etc. nicht überschreiten.

Falls erforderlich, werden geeignete Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, etwa direkt an den Anlagen (z. B. schallgedämmte Gebäude oder Einhausungen) oder durch übergreifende Maßnahmen wie Lärmschutzwände. So wird sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte bei allen betroffenen Anwohner*innen eingehalten werden.

In einer Machbarkeitsstudie wurden nach einer überschlägigen Dimensionierung mögliche Standorte für einen zweiten U‑Bahn‑Betriebshof untersucht. Aufgrund des erforderlichen Flächenbedarfs konnte die technische Realisierbarkeit grundsätzlich nur für die Standorte Riem Ost und Neuperlach Süd festgestellt werden.

Der Standort Riem Ost erweist sich jedoch im Vergleich zu Neuperlach Süd als deutlich ungünstiger. Er liegt am Endpunkt der U‑Bahn‑Linie zur Messestadt Riem. Insbesondere bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Messen sind dort regelmäßige Taktverdichtungen erforderlich, die die Streckenkapazität stark beanspruchen. Dadurch werden notwendige Betriebsfahrten sowie ungeplante Werkstattfahrten erheblich eingeschränkt. Insgesamt würde die netzseitige Lage zu einem unwirtschaftlichen und zugleich störungsanfälligen Betrieb führen. Hinzu kommt, dass am Standort Riem wertvolle ökologische Flächen und Biotope in Anspruch genommen würden.

Aus betrieblichen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen scheidet der Standort Riem – ebenso wie andere Standorte im Stadtgebiet – daher für die Errichtung eines zweiten U‑Bahn‑Betriebshofs aus. Die einzig sinnvolle Standortoption ist Neuperlach Süd.

Die Planungen für einen zweiten U‑Bahn‑Betriebshof am Standort Neuperlach Süd laufen seit Mitte der 2010er‑Jahre. Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat den Standort im Jahr 2016 genehmigt.

In den folgenden Jahren wurden die Planungen schrittweise erweitert: 2020 bat der Landkreis München darum, eine mögliche Verlängerung der U‑Bahn‑Linie U5 in Richtung Ottobrunn zu berücksichtigen. Zudem wurde die SWM vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gebeten, den perspektivischen zweigleisigen Ausbau der S5 in die Planungen einzubeziehen.

Im September 2023 gaben der Freistaat Bayern, der Landkreis München und die SWM gemeinsam eine Machbarkeitsstudie zum Neubau des U‑Bahn‑Betriebshofs, zum Ausbau der S5 sowie zur Verlängerung der U5 in den Landkreis München in Auftrag. Die Ergebnisse liegen vor. Sie zeigen, wie die drei Projekte miteinander vereinbar sind.

Ein Betriebshof im Landkreisgebiet Richtung Ottobrunn wäre erst nach einer Verlängerung der U5 realisierbar. Diese würde frühestens in den 2040er‑Jahren in Betrieb gehen. Der zusätzliche Betriebshof wird jedoch bereits deutlich früher, in den 2030er Jahren zwingend benötigt.

Alle ansehen

Projektarchiv

Downloads

Machbarkeitsstudie Neubau U-Bahn Betriebshof Süd - Vereinbarkeit mit den Projekten Verlängerung Linie U5 + zweigleisiger Ausbau der S-Bahn
PDF • 10,47 MB
Änderung Flächennutzungsplan - Stadtratsbeschluss 2021
PDF • 0,06 MB
Änderung Flächennutzungsplan - Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung 2021
PDF • 0,13 MB
Präsentation Infoveranstaltung 2021
PDF • 10,76 MB
Stadtratsbeschluss 2020 - Neubau eines zweiten U-Bahn-Betriebshofes in Neuperlach Süd
PDF • 0,06 MB
Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung 2020
PDF • 2,53 MB
Stadtratsbeschluss 2018 - Rahmenplanung und Sachstand der Planung zum Neubau
PDF • 2,75 MB
Frage-Antwort-Dokumentation Teil 2
PDF • 0,34 MB
Frage-Antwort-Dokumentation Teil 3
PDF • 0,24 MB
Frage-Antwort-Dokumentation Teil 4
PDF • 0,14 MB
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