MVG-Fundbüro

Gesucht - gefunden

Die MVG hat ein eigenes Fundbüro, an das die gesammelten Fundgegenstände übergeben werden (Anschrift siehe Infobox)Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine ► Online-Verlustmeldung aufzugeben.

Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "Fundsachen und Fundbüro" zusammengestellt, damit Sie bei einem Verlust schnell und richtig handeln können.

S-Bahn München  Deutsche Bahn

Wichtig: Wenn Sie etwas bei der S-Bahn oder der Deutschen Bahn verloren haben, ist das MVG-Fundbüro nicht zuständig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Fundservice der Deutschen Bahn.

 Bus Tram

Wenn Sie etwas in einem MVG-Bus (bis Linie 199) oder in der Tram verloren oder vergessen haben und dies schon nach kurzer Zeit bemerken, wenden Sie sich bitte an das Personal des nächsten Fahrzeugs. Dieses kann in eigenem Ermessen die MVG-Betriebszentrale informieren und eine Suche veranlassen. Wir bitten Sie aber, von dieser Möglichkeit nur in dringenden Fällen (z. B. bei Wertgegenständen, wichtigen Medikamenten oder Unterlagen etc.) Gebrauch zu machen. 

Wenn Sie in der U-Bahn Gegenstände verloren oder vergessen haben und dies schon nach kurzer Zeit bemerken, setzen Sie sich am besten über den Inforuf an der nächsten Notfallsäule mit uns in Verbindung. Natürlich helfen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen in unseren Kundencentern weiter.

Gelingt es Ihnen nicht, auf diese Weise Ihren verlorenen Gegenstand wiederzuerlangen, empfehlen wir Ihnen, sich an das MVG-Fundbüro zu wenden oder eine Online-Verlustmeldung auszufüllen.

Lageplan MVG-Fundbüro

© MVG

Online-Verlustmeldung

Sie beschreiben den verlorenen Gegenstand möglichst genau und wir informieren Sie per E-Mail, wenn ein Treffer vorliegt. Der Suchauftrag kann auf Wunsch mehrere Wochen aktiv bleiben und erfasst somit auch Fundsachen, die erst später abgegeben werden. 

Hinweis: Eine persönliche Identifizierung des Gegenstandes ist trotzdem notwendig. Dinge von geringem Wert werden nicht in die Datenbank aufgenommen.

Verlust online melden

Deutsch

Lost and found service

English

Servizio di ritrovamento di oggetti smarriti

Italy

Service des objets trouvés

France

MVG-Fundbüro

Elsenheimerstraße 61, 1. Stock
80687 München

Öffnungszeiten

Mo., Do. 8.30 – 12 Uhr
und 14 – 18 Uhr
Di., Mi., Fr. 7.30 – 12 Uhr

Verbindungsauskunft

MVG-Hotline

Für allgemeine Informationen zu Fundsachen können Sie sich an die MVG-Hotline wenden:

0800 344 22 66 00
(gebührenfreie Servicenummer)

Vollmacht zur Fundabholung

Falls es Ihnen nicht möglich ist, einen Fundgegenstand selbst abzuholen, können Sie auch eine andere Person damit beauftragen. In diesem Fall benötigen wir unbedingt die vollständig ausgefüllte Vollmacht. Darüber hinaus muss der Abholer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

FAQ - häufige Fragen und Antworten

Ist das Fundbüro telefonisch erreichbar?

Nein. Bitte besuchen Sie das MVG-Fundbüro persönlich zu den Öffnungszeiten (siehe Infobox).

Wie lange dauert es, bis eine Fundsache im Fundbüro ankommt?

Fundsachen werden an allen Werktagen täglich über eine festgelegte Tour ins MVG-Fundbüro gebracht.

Werde ich benachrichtigt, wenn mein verlorener Gegenstand im Fundbüro eintrifft?

Sie bekommen sofort eine E-Mail beim Eintreffen Ihrer Fundsache, wenn Sie eine Online-Verlustmeldung mit Ihrer Mailadresse aufgegeben haben.

Wie wird mit aufgefundenen Ausweisen / Personaldokumenten umgegangen?

Nach einer Lagerfrist von 4 Wochen werden Ausweise an das KVR oder an das Bundesverwaltungsamt nach Köln weitergeleitet.

Was passiert mit aufgefundenen EC- oder Kreditkarten die an das Fundbüro weitergeleitet wurden?

Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden diese Karten vernichtet.

Was passiert mit abgegebenen Schlüsseln bzw. wie kann ich mein Eigentum an einem Schlüssel nachweisen?

Schlüssel werden 6 Monate aufbewahrt. Die Abholung eines verloren gegangenen Schlüssels oder Schlüsselbundes ist gegen Vorlage eines Vergleichsstücks (Zweitschlüssels) möglich.

Werden bei Ihnen auch Brillen abgegeben?

Ja, die Brillen werden nach Eingangsdatum sortiert.

Welche Gegenstände werden in der Online-Datenbank gelistet?

Gelistet werden Fundsachen mit Namensbezug, Elektroartikel, Ausweise und Dokumente, Fahrräder und Kinderwägen, medizinische Gegenstände, Schmuck, Uhren und sonstige wertige Fundgegenstände.

Wie kann ich in der Online-Datenbank des MVG-Fundbüros nach meinem verlorenen Gegenstand suchen?

Über den Länderbutton auf dieser Seite gelangen Sie zur unserer Onlinesuche in der gewählten Sprache. Sie können Ihre Suche zuerst nach Funddatum eingrenzen und eine Kategorie auswählen. Als nächsten Schritt beschreiben Sie die Fundsache und drücken anschließend auf den Button "Suche starten". Jetzt können Sie aus dem Suchergebnis auswählen oder das Suchergebnis durch Eingabe eines Stichworts weiter einschränken. Um nähere Informationen zu erhalten, klicken Sie Ihr Suchergebnis einfach an.

Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben, was wird gleich entsorgt oder erst gar nicht angenommen?

Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Gegenstände oder Müll werden sofort entsorgt.

Fällt bei der Abholung einer Fundsache eine Gebühr an?

Ja, die Kostensätze orientieren sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsachen. Eine Übersicht finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) vom 12. Juli 1977 (BayRS IV S. 581) BayRS 400-4-I (§§ 1–11). Internet: Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

Welche weiteren Fundbüros gibt es noch?

Hier eine Auswahl weiterer Fundbüros, die evtl. für eine Suche in Frage kommen:

Städt. Fundbüro München

S-Bahn und Deutsche Bahn AG

Flughafen München

Tierheim München

Wie kann ich bei der MVG einen Verlust melden?

Sie können über unsere Online-Plattform eine Verlustmeldung aufgeben und werden sofort per E-Mail über den aktuellen Stand der Recherche benachrichtigt.

Kann man auf die Videoaufzeichnung in den Fahrzeugen zugreifen, um zu sehen, wer meine Fundsache mitgenommen hat?

Ja. Bei Verdacht einer Straftat können die Ermittlungsbehörden auf die Videodaten zugreifen.

Für welche Fundsachen und für welchen Geltungsbereich ist das Fundbüro der MVG zuständig?

Das MVG-Fundbüro ist für Fundsachen zuständig, die in U-Bahn, Bus und Tram sowie in den U-Bahnhöfen und an den Haltestellen gefunden werden.

Was kann ich als Finder einer Fundsache tun?

Gerne können Sie die Fundsache bei unserem Fahrpersonal oder den Servicemitarbeitern in den Kundencentern und Infopoints abgeben.

Bekomme ich als Finder einer Fundsache Finderlohn?

Ja, Sie haben Anspruch auf Finderlohn. Bei der Abgabe der Fundsache bekommen Sie einen Nachweis, mit dem Sie sich persönlich im MVG-Fundbüro anmelden können. Für weitere Fragen zum Finderlohn stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des MVG-Fundbüros gerne zur Verfügung.

Wie lange bleiben Fundsachen im Fundbüro gelagert?

Je nach Wertigkeit werden die Fundsachen bis zu 6 Monate im Fundbüro gelagert.

Wo befindet sich mein Gegenstand, bis er im Fundbüro ankommt?

Der Gegenstand befindet sich in sicher verschlossenen Fundkisten.

Der Film zum Fundbüro

Bilder vom MVG-Fundbüro