- Eine Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte (ab 15 Jahren wird eine Bestätigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte benötigt)
- Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag
- Die Ausbildungsbestätigung muss mindestens 12 Monate gültig sein.
- Nur bei Kindern von 6 bis einschließlich 15 Jahren: ein persönliches Lichtbild.