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FAQ zum Mobilitätsbudget

Hier finden sie alle Fragen und Antworten zum MVG-Mobilitätsbudget.

Allgemeines

Zusammengefasst: Was ist das MVG-Mobilitätsbudget?
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?

Für Arbeitgeber

Für welche Unternehmen ist das Mobilitätsbudget geeignet?
Für welche Mitarbeitenden ist das MVG-Mobilitätsbudget geeignet?
Welche steuerlichen Rahmenbedingungen muss ich beachten?
Welche Mobilitätsformen können angeboten werden? 
Woher weiß ich als Unternehmer*in, welchen Betrag ich meinen Mitarbeitenden erstatten muss?
Kann das Budget für verschiedene Mitarbeitendengruppen individuell angepasst werden?
Können bestimmte Verkehrsmittel ausgeschlossen werden?
Gibt es eine Möglichkeit, die Abrechnung des Mobilitätsbudgets direkt mit bestehenden HR- oder Finanzsystemen zu integrieren?
Können Unternehmen Mobilitätsbudgets als Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie nutzen?

Für Mitarbeitende

Ich würde gerne ein Mobilitätsbudget nutzen. Wie kann ich mein Unternehmen auf das Angebot aufmerksam machen?
Wie bekomme ich als Arbeitnehmer*in das MVG-Mobilitätsbudget?
Für welche Verkehrsmittel kann ich das MVG-Mobilitätsbudget nutzen?
Kann ich mein nicht verbrauchtes Budget in den nächsten Monat übertragen?
Was benötige ich, um das MVG-Mobilitätsbudget nutzen zu können?
Ich besitze keinen M-Login, was muss ich tun?
Warum benötige ich einen MOBIKO Account?
Kann ich das MVG-Mobilitätsbudget auch für private Fahrten nutzen?
Warum muss ich in Vorleistung gehen?
Wann und wie erfolgt die Erstattung meiner Ausgaben?
Woher weiß ich welche Verkehrsarten wie versteuert werden?
Kann ich auch das Mobilitätsbudget außerhalb von München nutzen?
Kann das Mobilitätsbudget auch für Abonnements (z. B. Deutschlandticket, MVV Abo Job), Fahrradleasing oder Fahrradreparaturen verwendet werden?
Was passiert, wenn ich das Budget überschreite?
Kann das ungenutzte Budget angespart oder in den nächsten Monat übertragen werden?
Kann ich Belege auch nach Ablauf des Monats einreichen, wenn ich sie vergessen habe?
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