Das MVG-Mobilitätsbudget kann grundsätzlich sowohl für private und dienstliche Fahrten als auch den Weg zur Arbeit genutzt werden. Hier gilt ebenfalls zu beachten, welche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen wurde. Ihr Arbeitgeber erhält keinerlei Informationen zu Ihrem Mobilitätsverhalten, sondern lediglich eine Zusammenfassung über das im jeweiligen Monat verbrauchte Budget für die Abwicklung der Rückerstattung.