• Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
Zur Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Startseite
  • Verbindungen
  • Abos & Tickets
  • Service & Kontakt
  • Projekte
  • Kundenportal
  • Über die MVG
  • Karriere
  • Presse
    • Sprache:Deutsch
    • Sprache:English
    • Sprache:Italiano
    • Sprache:Français
    • Sprache:Español
    • Sprache:Türkçe
    • Sprache:Українська
    • Sprache:Русский
    • Sprache:日本語
    • Sprache:中文
  • Kundenportal
  1. Startseite
  2. Service & Kontakt
  3. MVG-Fundbüro
  4. Service & Kontakt

MVG-Fundbüro

Etwas Wertvolles zu verlieren, ist ärgerlich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fundsachen und unserem Fundbüro.

Auf dieser Seite
  1. Die Anker Links generien sich automatisch
  2. Es werden die H2 Überschriften genutzt
Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Verlustmeldung ausschließlich für den Bereich der MVG München (Tram, Bus, U-Bahn) gültig ist.

Verlustmeldungen für in der S-Bahn verlorene Gegenstände müssen direkt bei der S-Bahn München/Deutsche Bahn AG eingereicht werden. Für Gegenstände, die im öffentlichen Raum, wie Straßen, Parks oder städtischen Einrichtungen, verloren wurden, ist das Städtische Fundbüro München zuständig.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der genannten Stellen.

Ich habe einen Gegenstand verloren

Verlust online melden

Beschreiben Sie den Gegenstand möglichst genau. Wir informieren Sie per E-Mail, wenn er gefunden wurde. Ihr Suchauftrag kann auf Wunsch mehrere Wochen aktiv bleiben und umfasst auch später abgegebene Fundsachen.

Bitte beachten:
Massenfundsachen wie Schirme, Handschuhe, Mützen oder Schals werden nicht elektronisch erfasst. Fragen Sie nach diesen Gegenständen direkt im Fundbüro nach.

Wichtig zur Abholung:
Bringen Sie Ihren Ausweis mit und machen Sie genaue Angaben zu Gegenstand, Ort und Zeitpunkt des Verlusts.

Deutsch: Verlust online melden
Englisch: Verlust online melden
Italienisch: Verlust online melden
Französisch: Verlust online melden

Verlust vor Ort melden

  • In der U-Bahn:

    Nutzen Sie den Inforuf an der nächsten Notfallsäule am Bahnhof oder wenden Sie sich an eines unserer Kundencenter.

  • In Bus oder Tram:

    Kontaktieren Sie die*den Fahrer*in des nächsten Fahrzeugs. Das Personal wird für Sie die Leitstelle kontaktieren.

Ich habe einen Gegenstand gefunden

Was kann ich tun?

  • Finden Sie einen Gegenstand in einem Fahrzeug oder an Haltestellen der MVG, so übergeben Sie ihn bitte der*dem Fahrer*in.

  • Sonst können Sie Fundgegenstände auch bei einem MVG-Kundencenter oder direkt beim MVG Fundbüro abgeben.

  • Bei gefundenen Tieren wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim München.

So kommen Sie hin

Kontakt
MVG-Fundbüro München
Elsenheimerstraße 61, 80687 München
Heute geschlossen
  • Montag 08:30 – 12:00 Uhr
  • Montag 14:00 – 18:00 Uhr
  • Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
  • Samstag geschlossen
  • Sonntag geschlossen
Mit U-Bahn, Bus und Tram zum MVG-Fundbüro

MVG-Fundbüro, Elsenheimerstraße 61, 80687 München

  • U-Bahn, Bus und Tram bis Haltestelle Westendstraße
  • Bus bis Haltestelle Elsenheimerstraße 

Verbindungsauskunft

Lageplan & Standort MVG Fundbüro München Download (JPG, 0,252 MB)

Fragen und Antworten

Alle ansehen

Nein. Bitte besuchen Sie das MVG-Fundbüro persönlich zu den Öffnungszeiten (siehe Infobox).

Fundsachen in München werden an allen Werktagen täglich ins MVG-Fundbüro gebracht.

Sie bekommen sofort eine E-Mail beim Eintreffen Ihrer Fundsache, wenn Sie eine Online-Verlustmeldung mit ihrer E-Mailadresse aufgegeben haben.

Nach einer Lagerfrist von 4 Wochen werden Ausweise an das KVR oder an das Bundesverwaltungsamt nach Köln weitergeleitet.

Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden diese Karten vernichtet.

Alle ansehen

Downloads

Abholvollmacht Fundbüro
PDF • 0,06 MB
Kostenaushang Fundbüro
PDF • 0,12 MB

Ansprüche des Finders

Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.

Für verlorene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Behörden gilt: Bis zu einem Wert von 50 Euro besteht kein Anspruch auf Finderlohn. Liegt der Wert darüber, beträgt der Finderlohn lediglich die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.

Auf Wunsch können Ihre Daten hinterlegt werden, sodass der Eigentümer bei Abholung des Gegenstands informiert wird. Die Höhe und Übergabe des Finderlohns sind direkt zwischen Finder und Eigentümer zu klären.

Gemäß § 978 BGB müssen gefundene Gegenstände in öffentlichen Verkehrsmitteln abgegeben werden. Eine Nichtabgabe gilt als Unterschlagung und ist strafbar.

Auf dieser Seite
  1. Die Anker Links generien sich automatisch
  2. Es werden die H2 Überschriften genutzt
Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Verlustmeldung ausschließlich für den Bereich der MVG München (Tram, Bus, U-Bahn) gültig ist.

Verlustmeldungen für in der S-Bahn verlorene Gegenstände müssen direkt bei der S-Bahn München/Deutsche Bahn AG eingereicht werden. Für Gegenstände, die im öffentlichen Raum, wie Straßen, Parks oder städtischen Einrichtungen, verloren wurden, ist das Städtische Fundbüro München zuständig.

Detaillierte Informationen finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der genannten Stellen.

  • MVG-Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB für unsere Dienste
  • Mitarbeiter-Login
  • Zu den SWM
  • Fahrplandaten
  • Verträge kündigen
  • Compliance & Hinweisgebersystem
  • Information Barrierefreiheit
© Copyright MVG 2025
Ein Angebot der Logo SWM