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MVG-Garantie
FAQ zur MVG-Garantie
Gilt die MVG-Garantie auch bei MVG-Verkehrsmitteln, die zu früh abfahren?
FAQ zur MVG-Garantie
Gilt die MVG-Garantie auch bei MVG-Verkehrsmitteln, die zu früh abfahren?
Nein. Bei Verfrühungen wird keine Erstattung im Rahmen der MVG-Garantie gewährt.
Verwandte Beiträge
Wie weiß ich, ob mein Garantie-Antrag angekommen ist?
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit einer Auftragsnummer. Eine zusätzliche Nachfrage ist nicht erforderlich.
Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitung kann bis zu 2 Wochen dauern. In Einzelfällen sind zusätzliche Stellungnahmen erforderlich, was den Prozess verlängern kann.
Besteht ein Garantieanspruch bei falscher Auskunft in der App MVGO?
Nein. Fahrplanauskünfte in der App erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr. Maßgeblich sind unsere gespeicherten Daten und die tatsächlichen Abfahrten. Ein Garantieanspruch bei fehlerhafter oder fehlender App-Anzeige besteht nicht.
Greift die MVG-Garantie auch bei vollen Bussen oder Bahnen?
Nein. Für die Garantie sind unsere gespeicherten Abfahrtsdaten bindend.
Verlangt die MVG außer meinem Fahrschein einen zusätzlichen Nachweis meiner Fahrt?
In Einzelfällen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, um die Angaben im Antrag zu überprüfen. Ein gültiger Nachweis kann z.B. ein Foto mit Zeitstempel an der Haltestelle oder die Fahrzeugnummer des nachfolgenden Fahrzeugs sein. Weitere geeignete Belege können akzeptiert werden.
Gilt die MVG-Garantie auch bei mehreren Verspätungen in Summe?
Nein. Die MVG-Garantie gilt ausschließlich für einzelne MVG-Verkehrsmittel mit einer Verspätung von über 20 Minuten. Mehrere kurze Verspätungen über verschiedene Linien hinweg, auch wenn sie zusammen 20 Minuten ergeben, sind nicht abgedeckt.
Kann die MVG meine Angaben im Antrag nachträglich ändern?
Nein. Die Prüfung basiert auf den eingereichten Angaben. Änderungen nach der Übermittlung sind nicht möglich. Bitte kontrollieren Sie Ihre Daten vor dem Absenden.