Die Ausstellung einer Ersatz-Chipkarte ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15 Euro und wird nicht von Ihrem Kostenträger übernommen.
Melden Sie den Verlust Ihrer Chipkarte im MVG-Kundenportal unter „Vertragsverwaltung“. Hinterlegen Sie dort Ihre IBAN und bestellen Sie anschließend direkt eine Ersatz-Chipkarte. Die Gebühr wird von Ihrem Konto abgebucht.
Mit der Bestellung wird Ihre bisherige Chipkarte automatisch gesperrt. Die neue Chipkarte erhalten Sie anschließend per Post.
Hinweis: Bei Kostenfreiheit des Schulwegs ist ein Wechsel von der Chipkarte zum Handyticket nicht möglich.