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Verlust der Chipkarte: Wie bekomme ich eine neue Karte?

Die Ausstellung einer Ersatz-Chipkarte ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15 Euro und wird nicht von Ihrem Kostenträger übernommen.

Melden Sie den Verlust Ihrer Chipkarte im MVG-Kundenportal unter „Vertragsverwaltung“. Hinterlegen Sie dort Ihre IBAN und bestellen Sie anschließend direkt eine Ersatz-Chipkarte. Die Gebühr wird von Ihrem Konto abgebucht.

Mit der Bestellung wird Ihre bisherige Chipkarte automatisch gesperrt. Die neue Chipkarte erhalten Sie anschließend per Post.

Hinweis: Bei Kostenfreiheit des Schulwegs ist ein Wechsel von der Chipkarte zum Handyticket nicht möglich.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Schulweg als erstattungsfähig gilt? Die Voraussetzungen (z. B. Mindestentfernung zur Schule/Erstattung im Rahmen einer Sozialklausel) werden vom jeweiligen Kostenträger festgelegt. Bitte wenden Sie sich für Details direkt an die für Sie zuständige Stelle bei der Landeshauptstadt München oder Ihrer Gemeinde bzw. Schule.
Wo stelle ich den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs? Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.
Unter welchen Bedingungen bin ich berechtigt, das kostenlose 365-Euro-Ticket MVV zu bestellen? Ob Sie zum Bezug des kostenlosen 365-Euro-Tickets MVV berechtigt sind, legt Ihr Kostenträger fest. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Kostenträger.
Mein Antrag ist noch nicht genehmigt. Kann ich das 365-Euro-Ticket MVV dennoch kostenfrei bestellen? Nein, Sie können das 365-Euro-Ticket MVV erst nach der Genehmigung kostenfrei bestellen. Alternativ können Sie bis dahin das 365-Euro-Ticket MVV kostenpflichtig hier erwerben. Die Entscheidung über eine mögliche Kostenerstattung trifft ausschließlich Ihr zuständiger Kostenträger.
Gibt es Bestellfristen? Tickets ab Oktober 2026 (Einführungsphase) ► Kostenträger Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport Bis zum 20.10.2026 können Tickets für die Monate Oktober 2026, November 2026 und Dezember 2026 bestellt werden. ► Kostenträger Gemeinden/Schulen Bis zum 20.10.2026 können Tickets für die Monate Oktober 2026, November 2026 und Dezember 2026 bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Kostenträger abweichende Fristen festlegen können. Tickets ab November 2026 und für die Folgemonate ► Kostenträger Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport Ab November gilt: Bis zum 10. eines Monats können Tickets für den laufenden Monat, den Folgemonat und den darauffolgenden Monat bestellt werden. Beispiele: Bis 10.11.2026: November 2026, Dezember 2026 und Januar 2027 Bis 10.12.2026: Dezember 2026, Januar 2027 und Februar 2027 Bis 10.01.2027: Januar 2027, Februar 2027 und März 2027 ► Kostenträger Gemeinden/Schulen Standardmäßig gelten dieselben Fristen. Bitte prüfen Sie die genauen Termine bei Ihrem jeweiligen Kostenträger, da abweichende Fristen möglich sind.
Woher bekomme ich den Autorisierungscode? Den Autorisierungscode erhalten Sie von Ihrem Kostenträger. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die für Sie zuständige Stelle.
Was passiert nach der Bestellung? Nach der Bestellung erhalten Sie direkt eine Bestellbestätigung – damit wissen Sie, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ihre Bestellungen werden fortlaufend bearbeitet. Deshalb können Vertragsbestätigungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten versendet werden. Keine Sorge: Ihre Bestellung geht nicht verloren, sofern Sie eine Bestellbestätigung bekommen haben. Aufgrund des aktuell hohen Bestellaufkommens bitten wir um etwas Geduld. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstatus bei unserem Kundenservice oder über die Hotline ab. Die Zustellung der Chipkarte erfolgt spätesten 14 Tage nachdem Sie Ihre Vertragsbestätigung erhalten haben. Bitte bestellen Sie daher möglichst frühzeitig.
Wie lange dauert es, bis die Chipkarte bei mir eintrifft? Es kann bis zu 14 Tage dauern, bis die Chipkarte bei Ihnen eintrifft. Unsere Empfehlung: bestellen Sie so früh wie möglich.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern? Ihre persönlichen Daten (z. B. Namensänderung, Anschrift) können Sie direkt in dem Account im M-Login ändern, über den das Ticket bestellt wurde.
Was passiert, wenn sich die Schule meines Kindes ändert? Bitte informieren Sie umgehend Ihren Kostenträger. Dieser prüft die weitere Anspruchsberechtigung und veranlasst ggf. notwendige Anpassungen.
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