Wie werden die Anwohner*innen vor lärmintensiven Anlagen (z. B. Abnahmegleis) geschützt?
Beim Schallschutz ist entscheidend, welche Gesamtbelastung am Immissionsort, also direkt bei den Anwohner*innen ankommt. Hierfür erstellen Gutachter*innen ein Modell, das alle Emissionen berücksichtigt, die am Betriebshof durch verschiedene Lärmquellen entstehen. Zusätzlich werden alle relevanten Wohnhäuser einzeln in dieses Modell integriert.
Die Einhaltung des jeweils für das Gebiet zulässigen Gesamtlärmpegels kann durch Maßnahmen direkt an der Quelle (z. B. Gebäudehülle, Einhausung) oder durch übergreifende Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwand) erreicht werden. Entscheidend ist dabei, dass die Summe der Belastungen durch die Gesamtheit der Maßnahmen kompensiert wird und somit die zulässigen Grenzwerte bei den jeweiligen Anwohner*innen eingehalten werden.