Wie werden die Anwohner*innen vor lärmintensiven Anlagen (z. B. Abnahmegleis) geschützt?
Der Schutz der Anwohner*innen vor Lärm ist für die SWM ein zentrales Anliegen und wird bereits in der Planung berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei, welche Gesamtbelastung am Immissionsort, also bei den Wohnhäusern, ankommt. Die Geräusche des Betriebshofs – z. B. durch das Abnahmegleis – werden als Gewerbelärm eingestuft und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt.
Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Modell, das sowohl den bestehenden Gewerbelärm aus der Umgebung als auch den zusätzlichen Lärm durch den neuen Betriebshof berücksichtigt. Die daraus resultierende Gesamtbelastung darf die zulässigen Immissionsrichtwerte für das jeweilige Gebiet z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA) etc. nicht überschreiten.
Falls erforderlich, werden geeignete Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, etwa direkt an den Anlagen (z. B. schallgedämmte Gebäude oder Einhausungen) oder durch übergreifende Maßnahmen wie Lärmschutzwände. So wird sichergestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte bei allen betroffenen Anwohner*innen eingehalten werden.