Derzeit erhalten wir sehr viele Abo-Bestellungen und Anfragen. Obwohl wir unser Team bereits aufgestockt haben, kommt es leider zu längeren Wartezeiten.
- Das Abo als Handyticket wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung gestellt, die Chipkarte innerhalb von zwei Wochen. Deutlich länger dauert es, wenn eine Bestellung manuell überprüft werden muss, zum Beispiel um mögliche Betrugsfälle auszuschließen oder Datenfehler zu bereinigen.
- Alle Anfragen werden in jedem Fall bearbeitet. Sie helfen uns, wenn Sie unseren Kundenservice nicht mehrfach oder auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren. Wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich und entschuldigen uns für die Verzögerungen.
- Aufgrund einer technischen Störung kann die Rechnung für Oktober im Kundenportal leider nicht abgerufen werden. Wenden Sie sich bitte an das MVG-Abocenter.
Fragen und Antworten zum MVG-Kundenportal
Alle ansehenPro M-Login-Account können Sie jeweils eine Vertragsnummer verknüpfen. Bitte nutzen bzw. erstellen Sie für zusätzliche Verträge jeweils einen weiteren M-Login-Account.
- Für ein Abo mit Chipkarte gilt: Eine neue Verknüpfung ist notwendig, wenn Sie im Kundenportal Änderungen vornehmen wollen, z.B. an Ihren Kundendaten oder Ihrem Abo. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung geht das schnell und einfach.
- Kund*innen, die ein Abo als HandyTicket besitzen, müssen nicht aktiv werden. Ihr Abo ist automatisch verknüpft.
Bitte beachten Sie: Pro M-Login-Account können Sie jeweils eine Vertragsnummer verknüpfen.
Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Fehlersuche, wenn Ihr Abo als HandyTicket nicht in der MVGO angezeigt wird.
Vsl. bis zum Jahresende können Sie im neuen Kundenportal
- eine neue Chipkarte bestellen, falls Sie Ihre alte verloren haben,
- Ihre Rechnungen digital abrufen (ab sofort möglich mit dem Button Nachweis von Zahlungen unter Vertragsverwaltung )
- Ihre Zahlweise (jährlich/monatlich) ändern.
Nein. Sie können sich ganz normal mit Ihrem bestehenden M-Login anmelden. Falls Sie noch keinen M-Login haben, registrieren Sie sich bitte, sobald Sie bei der Nutzung des Kundenportals dazu aufgefordert werden.