Preise

Übergangs- und Erstattungsregeln

Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs

  • Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Tarifstand 11.12.2023) können bis 31.03.2024 aufgebraucht werden.
  • Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts (2 Euro) erstattet werden.


Zeitkarten (IsarCard, Ausbildungstarif)

  • Wochen- und Monatskarten gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.
  • Zeitkarten (IsarCard9Uhr, IsarCard65, IsarCard S, Ausbildung PlusCard) - Monatskarten (Tarifstand 11.12.2023) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.


MVV-Abonnement

  • Für MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlung werden ab 01.01.2024 die neuen Preise abgebucht.
  • MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlung können ab dem 01.01.2024 bis Ablauf der Geltungsdauer weiter genutzt werden.
  • Vorhandene IsarCard65 Übergang-Abonnements (ehemals IsarCard60-Abonnement) für Personen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr können zu den Preisen der IsarCard65, jedoch mit Sperrzeitregelung weitergeführt werden. Sperrzeitregelung: Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr, außer in den bayerischen Schulferien und an Feiertagen. Für Fahrten in der Sperrzeit sind Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs zu kaufen; eine besondere Regelung für Fahrten in der Sperrzeit besteht nicht.


Zeitkartentarif (Ausbildungstarif für Schulwegkostenträger, IsarCard Schule/Ausbildung)

  • Die kostenfreien Schülerkarten des Ausbildungstarifs (365-Euro-Ticket MVV für Schulwegkostenträger) gelten weiter bis zum Ende der Geltungsdauer (letzter Ferientag der bayerischen Sommerferien 2024) sowie an den ersten vier Tagen des Schuljahres 2024/2025.
  • Für die IsarCardSchule I und II im SEPA-Lastschriftverfahren und die IsarCardAusbildung im SEPA-Lastschriftverfahren werden erstmals im Monat Januar 2024 die neuen Preise erhoben.